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Dienstcode: 3027

Antrag um Duplikat des Führerscheins wegen Verlust oder Diebstahl

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Beschreibung

Antrag um ein Duplikat des Führerscheins wegen Verlust oder Diebstahl.


Wer kann den Dienst nutzen

Inhaber und Inhaberinnen eines Führerscheins.


Was benötigen Sie

  • den Zahlungsbeleg;
  • Anzeige des Verlustes, des Diebstahls oder der Zerstörung im Original;
  • die gegebenenfalls von den Ordnungskräften ausgestellte vorläufige Fahrerlaubnis;
  • zwei identische Passbilder ohne Kopfbedeckung mit hellem Hintergrund auf Fotopapier (die nicht älter als sechs Monate sein dürfen). Die Beglaubigung erfolgt direkt am Schalter durch den Beamten oder die Beamtin. Andernfalls müssen Sie eine amtliche Beglaubigung eines Fotos vorlegen;
  • wenn Ihr Führerschein demnächst abläuft, müssen Sie das digitale ärztliche Zeugnis mitbringen, das von einem Amtsarzt oder von einer Amtsärztin ausgestellt wurde, damit der Führerschein gleichzeitig erneuert werden kann. In diesem Fall sind die beiden Passbilder nicht erforderlich;
  • gültiger Personalausweis im Original;
  • Steuernummer (Gesundheitskarte);
  • Wenn der Antrag von einer anderen Person als der betroffenen Person gestellt wird, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die Vollmacht muss zusammen mit einer Kopie des Ausweisdokuments der Vollmacht gebenden Person eingereicht werden. Die bevollmächtigte Person muss ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Außerdem muss eines der beiden Passbilder beglaubigt sein (z. B. von der Wohngemeinde). Sie müssen diese drei Formulare ausfüllen: Abschrift für das Landesamt, Abschrift für die Eingabe und Kopie für den Antragsteller/die Antragstellerin;
  • wenn Sie ein Nicht-EU-Staatsbürger oder eine Nicht-EU-Staatsbürgerin sind, müssen Sie Ihre gültige Aufenthaltsgenehmigung vorlegen. Wenn sie abgelaufen ist, müssen Sie auch das Original der Verlängerungsbescheinigung vorlegen. Sollte auch die Aufenthaltsgenehmigung verloren gegangen sein, müssen Sie dies in der Anzeige angegeben. Auch in diesem Fall sind die Belege der Zahlungen bei der Post für den Antrag auf Zweitschrift erforderlich.

Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie folgende Gebühren bezahlen:

  • den Tarif B007, wenn für den Führerschein kein Duplikat erstellt werden kann;
  • den Tarif N007 (nationaler Tarif), wenn für den Führerschein ein Duplikat erstellt werden kann.
Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins mit gleichzeitiger Erneuerung müssen Sie folgende Gebühren bezahlen: den Tarif B005.

So wird es gemacht

Falls kein Duplikat des Führerschein erstellt werden kann, wenden Sie sich an eine Autoagentur oder Fahrschule. Oder wenden Sie sich an den Schalterdienst Führerscheine in Bozen, Rittner Straße Nr. 12, indem Sie sich über den Online-Dienst myCIVIS vormerken.
Wenn das Duplikat des Führerschein erstellt werden kann, wenden Sie sich an die Ordnungskräfte unter Vorlage eines gültigen Personalausweises im Original.

Zum Bezahlen:

  1. Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) an. Wenn Sie minderjährig sind, können Sie sich alternativ mit den Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort) anmelden, die Sie nach der Registrierung auf dem Portal erhalten haben;
  2. Wählen Sie die Menüpunkte „Accesso ai servizi“ (Zugang zu den Diensten) und dann „Pagamento pratiche online pagoPa“ (pagoPA-Online-Zahlungen);
  3. Wählen Sie „Nuovo pagamento“ (Neue Zahlung);
  4. Wählen Sie die Tarifliste von Bozen;
  5. Wählen Sie den Tarif des gewünschten Antrags aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen Sie. Achtung: Die meldeamtlichen Daten (Name, Zuname, Steuernummer, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsprovinz und -gemeinde) der ZAHLUNGSPFLICHTIGEN PERSON müssen mit den meldeamtlichen Daten DES AKTENFÜHRERS ODER DER AKTENFÜHRERIN übereinstimmen. Daher müssen Sie im Falle eines anderen Aktenführers oder einer anderen Aktenführerin als dem Benutzer oder der Benutzerin, der/die mit SPID oder CIE mit dem Portal verbunden ist, alle oben genannten meldeamtlichen Daten ändern, die Daten des Aktenführers oder der Aktenführerin in der Datei einfügen und bestätigen;
  6. Wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und den zu zahlenden Antrag.

Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „plus +“ klicken

  • mit „Paga online“ (Online-Zahlung): Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw.

oder

  • mit „Stampa avviso di pagamento“ (Zahlschein ausdrucken): Auf diese Weise können Sie die Zahlung mit den Daten auf dem Zahlschein über die elektronischen oder physischen Kanäle auf der Website pagoPA vornehmen. Die Kanäle sind insbesondere Online-Systeme (Homebanking, App usw.), Bank, Postamt, vertragsgebundene Händler usw.

Nach der Zahlung müssen Sie den Zahlungsbeleg ausdrucken und beim Führerscheinamt oder bei der Gesundheitseinrichtung vorlegen. Gegebenenfalls muss der Zahlungsbeleg zusammen mit den anderen im Antrag vorgesehenen Unterlagen eingereicht werden.

Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.

Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.


Zeiten und Fristen

Ihnen wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt, der 40 Tage in ganz Italien gültig ist, den Sie immer zusammen mit einem gültigen Erkennungsausweis bei sich tragen müssen.

Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss den Verlust, den Diebstahl oder die Zerstörung des Führerscheins innerhalb der vorgeschriebenen Frist anzeigen.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Artikel 116 der Straßenverkehrsordnung;
  • gesetzesvertretendes Dekret vom 30. April 285, Nr. 285.
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