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Dienstcode: 3026

Antrag um Duplikat des Führerscheins wegen Beschädigung, Umstellung auf Card-Format oder Datenänderung

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Beschreibung

Antrag auf Ausstellung eines Duplikats des Führerscheins wegen Beschädigung, Card-Format oder Änderung der meldeamtlichen oder technischen Daten.


Wer kann den Dienst nutzen

Inhaber und Inhaberinnen eines Führerscheins.


Was benötigen Sie

  • Beleg über die Zahlung des Tarifs B003;
  • Führerschein im Original;
  • zwei identische Passbilder ohne Kopfbedeckung mit hellem Hintergrund auf Fotopapier (die nicht älter als sechs Monate sein dürfen). Die Beglaubigung müssen Sie direkt am Schalter durch den Beamten oder die Beamtin vornehmen lassen. Andernfalls müssen Sie eine amtliche Beglaubigung eines Fotos vorlegen;
  • wenn Ihr Führerschein demnächst abläuft, müssen Sie das digitale ärztliche Zeugnis mitbringen, das von einem Amtsarzt oder von einer Amtsärztin ausgestellt wurde, damit der Führerschein gleichzeitig erneuert werden kann. Das Gleiche gilt, wenn man die Pflicht zum Tragen von Sehhilfen aufgrund einer Operation wegfällt. In diesen Fällen sind die beiden Passbilder nicht erforderlich;
  • gültiger Personalausweis im Original;
  • Steuernummer (Gesundheitskarte);
  • wenn Sie ein Nicht-EU-Staatsbürger oder eine Nicht-EU-Staatsbürgerin sind, müssen Sie das Original Ihrer gültigen Aufenthaltsgenehmigung vorlegen. Wenn sie abgelaufen ist, muss auch der Postbeleg im Original als Bescheinigung der Verlängerung vorgelegt werden;
  • Wenn der Antrag von einer dritten Person gestellt wird, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die Vollmacht muss zusammen mit einer Kopie des Ausweisdokuments der vollmachtgebenden Person eingereicht werden. Die bevollmächtigte Person muss ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Eines der beiden Fotos muss beglaubigt sein (z. B. von der Wohngemeinde). Sie müssen diese drei Formulare ausfüllen: Abschrift für das Landesamt, Abschrift für die Eingabe und Kopie für den Antragsteller/die Antragstellerin.

Sie müssen den Tarif B003 über das System pagoPA mit dem IUV-Code bezahlen.

Zu Ihrer Information: Am Schalter sind KEINE Barzahlungen oder Zahlungen mit Geldkarten möglich.


So wird es gemacht

Bei einer Autoagentur/Fahrschule; oder beim Schalterdienst Führerscheine in Bozen, Rittner Straße Nr. 12 (bei der Talstation der Rittner Seilbahn), indem Sie sich unter dem Online-Dienst myCIVIS vormerken.

Zum Bezahlen:

  1. Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) an oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort), die Sie nach der Registrierung im Portal erhalten haben;
  2. Wählen Sie die Menüpunkte „Accesso ai servizi“ (Zugang zu den Diensten) und dann „Pagamento pratiche online pagoPa“ (pagoPA-Online-Zahlungen);
  3. Wählen Sie „Nuovo pagamento“ (Neue Zahlung);
  4. Wählen Sie die Tarifliste von Bozen;
  5. Wählen Sie den Tarif des gewünschten Antrags aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen Sie. Achtung: Die meldeamtlichen Daten (Name, Zuname, Steuernummer, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsprovinz und -gemeinde) der zahlungspflichtigen Person müssen mit den meldeamtlichen Daten des Aktenführers oder der Aktenführerin übereinstimmen. Daher müssen Sie im Falle eines anderen Aktenführers oder einer anderen Aktenführerin als dem Benutzer oder der Benutzerin, der/die mit SPID oder CIE mit dem Portal verbunden ist, alle oben genannten meldeamtlichen Daten ändern, die Daten des Aktenführers oder der Aktenführerin in der Datei einfügen und bestätigen;
  6. Wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und den zu zahlenden Antrag.

Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „+“ klicken

  • mit „Paga online“ (Online-Zahlung): Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw., oder
  • mit „Stampa avviso di pagamento“ (Zahlschein ausdrucken): Auf diese Weise können Sie die Zahlung mit den Daten auf dem Zahlschein über die elektronischen oder physischen Kanäle auf der Website pagoPA vornehmen. Die Kanäle sind insbesondere Online-Systeme (Homebanking, App usw.), Bank, Postamt, vertragsgebundene Händler usw.

Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, drucken Sie den Zahlungsbeleg aus und reichen ihn zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen für den Antrag beim Führerscheinamt oder Gesundheitsamt ein.

Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.

Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.


Zeiten und Fristen

Der ausgestellte vorläufige Führerschein ist 40 Tage in ganz Italien gültig. Sie müssen ihn immer zusammen mit einem gültigen Ausweis bei sich tragen.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

  • Artikel 127 der Straßenverkehrsordnung;
  • gesetzesvertretendes Dekret vom 30. April 1992, Nr. 285.
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