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Dienstcode: 3024

Beantragung einer theoretischen und/oder praktischen Prüfung zum Erwerb des Führerscheins

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Beschreibung

Antrag auf Ablegung der theoretischen und/oder praktischen Prüfung zur Erlangung des Führerscheins. Die theoretische Prüfung besteht aus einem Quiz.u


Wer kann den Dienst nutzen

Natürliche Person,  die im Folgenden aufgeführten Voraussetzungen erfüllt.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen Ihr Alter und das Fahrzeug, das Sie fahren möchten.

Ab 14 Jahren kann die Prüfung zum Erwerb des Führerscheins der Klasse AM abgelegt werden. In dieser Kategorie kann man Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, Hubraum von maximal 50 cm³ und einer Höchstleistung von maximal 4 kW fahren.

Ab 16 Jahren können Sie die Prüfung zum Erwerb des Führerscheins der Klasse A1 ablegen, der Sie zum Führen berechtigt von:

  • Motorrädern ohne Beiwagen, mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht ≤ 0,1 kW/kg, die eine Geschwindigkeit von mindestens 90 km/h erreichen, mit einem Hubraum von mindestens 120 cm³, wobei eine Unterschreitung des Hubraums um 5 cm³ zulässig ist und für Elektromotoren mit einem Mindestleistungsgewicht von 0,08 kW/kg;

  • Quads B1.

Wenn Sie 18 Jahre alt sind, können Sie die Führerscheinprüfung der Kategorie A2 ablegen, die Sie zum Führen folgender Fahrzeuge berechtigt:

  • Motorrädern ohne Beiwagen mit einer Motorleistung ≥20 kW und ≤35 kW, mit einem Hubraum von mindestens 250 cm³, wobei eine Unterschreitung des Hubraums um 5 cm³ zulässig ist, und für Elektromotoren mit einem Mindestleistungsgewicht von 0,15 kW/kg;

  • Kraftfahrzeuge B;

  • Anhänger B96 Kraftfahrzeuge bis zu 3.500 kg und Anhänger über 750 kg: Gesamtmasse 4.250 kg;

  • Anhänger von 750 bis 3.500 kg BE, mit Vorbesitz von Führerschein B;

  • Lastkraftwagen von 3.500 bis 7.500 kg C1, mit Vorbesitz von Führerschein B;

  • Lastkraftwagen der Kategorie C1 und Anhänger über 750 kg: Gesamtmasse 12.000 kg C1, mit Vorbesitz von Führerschein C1.

Wenn Sie 24 Jahre alt sind oder 20 Jahre alt, aber seit mindestens 2 Jahren im Besitz des Führerscheins A2 sind, können Sie die Prüfung zum Erwerb des Führerscheins der Kategorie A ablegen. Diese Kategorie berechtigt Sie zum Führen eines Motorrads ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mindestens 600 cm³, wobei eine Unterschreitung des Hubraums um 5 cm³ zulässig ist, mit einem Leergewicht >180 kg, das um 5 kg unterschritten werden darf, mit einer Leistung ≥50 kW, für Elektromotoren mit einem Leistungsgewicht von mindestens 0,25 kW/kg.

Wenn Sie 21 Jahre alt sind, dürfen Sie fahren:

  • alle Lastkraftwagen C, wenn Sie bereits einen Führerschein B besitzen;

  • Lastkraftwagen und Anhänger CE, wenn Sie bereits einen Führerschein C besitzen;

  • Busse mit bis zu 17 Sitzplätzen D1, wenn Sie bereits einen Führerschein B besitzen;

  • Busse mit bis zu 17 Sitzplätzen und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, D1E, wenn Sie bereits einen Führerschein D1 besitzen.

Wenn Sie 24 Jahre alt sind, dürfen Sie fahren:

  • alle Busse D, wenn Sie bereits einen Führerschein B besitzen;

  • alle Busse und Anhänger über 750 kg DE, wenn Sie bereits einen Führerschein D besitzen.


Was benötigen Sie

Um sich für die Prüfung anzumelden, benötigen Sie:

  • den pagoPA-Zahlungsbeleg;
  • das von einem Amtsarzt oder einer Amtsärztin ausgestellte elektronische ärztliche Zeugnis (entspricht nicht dem Anamnesezeugnis);
  • Ihren originalen und gültigen Personalausweis;
  • Ihre Steuernummer (Gesundheitskarte);
  • Ihren Original-Führerschein (falls Sie bereits einen besitzen);
  • wenn Sie minderjährig sind, die Einwilligung eines Elternteils mittels dieses Dokuments Erklärung des Elternteils oder des/der Erziehungsberechtigten mit entsprechender vollständiger Kopie eines Personalausweises;
  • wenn Sie ein Nicht-EU-Staatsbürger oder eine Nicht-EU-Staatsbürgerin sind, müssen Sie Ihre gültige Aufenthaltsgenehmigung vorlegen. Wenn sie abgelaufen ist, muss auch der Postbeleg im Original als Bescheinigung der Verlängerung vorgelegt werden;
  • wenn Sie den Dienst mit Vollmacht beantragen, müssen Sie das Formular TT2112 DE vorlegen, und auch die folgenden beiden Formulare herunterladen und vollständig ausfüllen: Kopie für den Antragsteller/die Antragstellerin und Kopie für die Eingabe;
  • schließlich können Sie mit diesem Formular die Sprache für die theoretische Prüfung beantragen: ANSUCHEN FÜR DIE PRÜFUNGSSPRACHE.

Die Kosten für den Dienst betragen:

  • Tarif B067: für die Theorieprüfung zur Erlangung des Führerscheins;
  • Tarif N019: für die Fahrprüfung zur Erlangung des Führerscheins, die nach Bestehen der theoretischen Prüfung für alle Kategorien zu entrichten ist.

Die Zahlung für das ärztliche Zeugnis entspricht nicht der Gebühr für die Fahrprüfung.


So wird es gemacht

Um sich als Privatist oder Privatistin zur Prüfung anzumelden, müssen Sie:

  • die Prüfungsgebühr entrichten;
  • den Zahlungsbeleg ausdrucken;
  • den Zahlungsbeleg und die anderen oben genannten Unterlagen beim Schalter Führerscheine in der Rittner Straße 12 (bei der Talstation der Rittner Seilbahn) oder bei einer Fahrschule in der Umgebung vorlegen. Der Zugang zum Schalter Führerscheine ist nur mittels einer Vormerkung über CIVIS.bz.it möglich.

Sie können ihr Ansuchen elektronisch über den Online-Dienst myCIVIS einreichen, indem Sie wie folgt vorgehen:

  1. klicken Sie auf den Link: Online-Dienst myCIVIS, melden Sie sich an und Sie werden direkt zur Antragsseite weitergeleitet;
  2. melden Sie sich mit SPID (Öffentliches System für die digitale Identität), der Bürgerkarte oder der CIE (Elektronische Identitätskarte) an;
  3. geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.

Sie müssen die Zahlungen über das „Portale dell’Automobilista“ mit SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den durch eine Registrierung im Portal erhaltenen Anmeldedaten vornehmen. Die Zahlung kann online per Kredit- oder Debitkarte erfolgen oder durch Ausdrucken eines Zahlscheins und Nutzung anderer anerkannter Zahlungsmethoden.


So geht es weiter

  • Der Termin für die theoretische und/oder praktische Prüfung wird Ihnen direkt bei der Anmeldung am Schalter mitgeteilt;
  • der Führerschein wird Ihnen bei Bestehen der praktischen Fahrprüfung sofort ausgestellt.

Zeiten und Fristen

 

Der Antrag auf Erteilung eines Führerscheins kann erst am Tag nach Vollendung des für die beantragte Führerscheinklasse erforderlichen Mindestalters gestellt werden.

Nach Ihrem Antrag haben Sie 6 Monate Zeit, um bis zu zwei theoretische Prüfungen abzulegen.

Wenn Sie die Erweiterung Ihres Führerscheins beantragt haben, zum Beispiel von Kategorie A auf Kategorie B, wird sofort bei der Registrierung des Antrags eine befristete Fahrerlaubnis für Übungsfahrten für 30 Tage erteilt.

Im Falle der Erweiterung des Führerscheines auf die Kategorie A, kann der Fahrübungsschein („foglio rosa“), der zwölf Monate ab dem Zeitpunkt der Registrierung des Antrags gültig ist, direkt am Schalter (ohne Vormerkung) abgeholt werden. Für die praktische Fahrprüfung haben Sie innerhalb eines Jahres nach Ausstellung des Fahrübungsscheins, drei Möglichkeiten zur Verfügung.

Ihr Führerschein hat je nach Kategorie eine unterschiedliche Gültigkeit:

Kategorie AM/A1/A2/A/B1/B/BE:

  • wenn Sie bis 50 Jahre alt sind: 10 Jahre;
  • wenn Sie zwischen 50 und 70 Jahre alt sind: 5 Jahre;
  • wenn Sie 70 bis 80 Jahre alt sind: 3 Jahre;
  • wenn Sie über 80 Jahre alt sind: 2 Jahre.

Kategorie C1/C/C1E/CE:

  • wenn Sie bis 65 Jahre alt sind: 5 Jahre;
  • über 65 Jahre (Besuch bei der örtlichen Ärztekommission): 2 Jahre*

*zum Führen von Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, von Lastzügen und Gelenkfahrzeugen zur Güterbeförderung, deren zulässiges Gesamtgewicht 20 t nicht übersteigt und Arbeitsmaschinen. Oberhalb dieser Grenze muss der Führerschein bis zum Alter von 68 Jahren jährlich erneuert werden. Dazu muss der Fahrer ein spezielles Eignungszeugnis vorlegen, das von der Ärztekommission ausgestellt wird.

Kategorie D1/D/DE1/DE:

  • wenn Sie bis 60 Jahre alt sind: 5 Jahre;
  • wenn Sie über 60 Jahre alt sind und bis zum 68. Lebensjahr (Untersuchung bei der örtlichen Ärztekommission): 1 Jahr.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann das Führen eines führerscheinpflichtigen Fahrzeugs üben, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um dies zu tun?

Die Vormerkung für die Prüfung berechtigt die antragstellende Person zum Führen von Fahrzeugen der Kategorie, für die der Führerschein oder die Erweiterung der Gültigkeit beantragt wird. Während der Übungsfahrten muss eine Begleitperson anwesend sein, die als Fahrlehrer/Fahrlehrerin die Fahrt überwacht.

Die Begleitperson darf nicht älter sein als 65 Jahre.

Sie muss seit mindestens zehn Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins für dieselbe Kategorie oder eines gültigen Führerscheins für eine höhere Kategorie sein.

Die Begleitperson ist verpflichtet, die Fahrt des Fahrzeugs zu überwachen und bei Bedarf rechtzeitig und wirksam einzugreifen.

Fahrzeuge, die für Fahrübungen und Fahrprüfungen eingesetzt werden, müssen eine besondere Kennzeichnung mit dem Buchstaben P tragen. Dieses Kennzeichen wird bei Fahrschulfahrzeugen durch die Aufschrift „Scuola Guida“ (Fahrschule) ersetzt. Die Merkmale dieser Kennzeichnungen und die Art und Weise, wie sie anzubringen sind, sind in der Verordnung festgelegt.


Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • Artikel 115 der Straßenverkehrsordnung;

  • Artikel 116 der Straßenverkehrsordnung;

  • Artikel 117 der Straßenverkehrsordnung;

  • Artikel 119 der Straßenverkehrsordnung;

  • Artikel 122 der Straßenverkehrsordnung;

  • Gesetzesvertretendes Dekret vom 30. April 1992, Nr. 285.

 

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