Beschreibung
Antrag auf Ablegung der theoretischen und/oder praktischen Prüfung zur Erlangung des Führerscheins. Die theoretische Prüfung besteht aus einem Quiz.u

Antrag auf Ablegung der theoretischen und/oder praktischen Prüfung zur Erlangung des Führerscheins. Die theoretische Prüfung besteht aus einem Quiz.u
Natürliche Person, die im Folgenden aufgeführten Voraussetzungen erfüllt.
Die Voraussetzungen betreffen Ihr Alter und das Fahrzeug, das Sie fahren möchten.
Ab 14 Jahren kann die Prüfung zum Erwerb des Führerscheins der Klasse AM abgelegt werden. In dieser Kategorie kann man Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, Hubraum von maximal 50 cm³ und einer Höchstleistung von maximal 4 kW fahren.
Ab 16 Jahren können Sie die Prüfung zum Erwerb des Führerscheins der Klasse A1 ablegen, der Sie zum Führen berechtigt von:
Motorrädern ohne Beiwagen, mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht ≤ 0,1 kW/kg, die eine Geschwindigkeit von mindestens 90 km/h erreichen, mit einem Hubraum von mindestens 120 cm³, wobei eine Unterschreitung des Hubraums um 5 cm³ zulässig ist und für Elektromotoren mit einem Mindestleistungsgewicht von 0,08 kW/kg;
Quads B1.
Wenn Sie 18 Jahre alt sind, können Sie die Führerscheinprüfung der Kategorie A2 ablegen, die Sie zum Führen folgender Fahrzeuge berechtigt:
Motorrädern ohne Beiwagen mit einer Motorleistung ≥20 kW und ≤35 kW, mit einem Hubraum von mindestens 250 cm³, wobei eine Unterschreitung des Hubraums um 5 cm³ zulässig ist, und für Elektromotoren mit einem Mindestleistungsgewicht von 0,15 kW/kg;
Kraftfahrzeuge B;
Anhänger B96 Kraftfahrzeuge bis zu 3.500 kg und Anhänger über 750 kg: Gesamtmasse 4.250 kg;
Anhänger von 750 bis 3.500 kg BE, mit Vorbesitz von Führerschein B;
Lastkraftwagen von 3.500 bis 7.500 kg C1, mit Vorbesitz von Führerschein B;
Lastkraftwagen der Kategorie C1 und Anhänger über 750 kg: Gesamtmasse 12.000 kg C1, mit Vorbesitz von Führerschein C1.
Wenn Sie 24 Jahre alt sind oder 20 Jahre alt, aber seit mindestens 2 Jahren im Besitz des Führerscheins A2 sind, können Sie die Prüfung zum Erwerb des Führerscheins der Kategorie A ablegen. Diese Kategorie berechtigt Sie zum Führen eines Motorrads ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mindestens 600 cm³, wobei eine Unterschreitung des Hubraums um 5 cm³ zulässig ist, mit einem Leergewicht >180 kg, das um 5 kg unterschritten werden darf, mit einer Leistung ≥50 kW, für Elektromotoren mit einem Leistungsgewicht von mindestens 0,25 kW/kg.
Wenn Sie 21 Jahre alt sind, dürfen Sie fahren:
alle Lastkraftwagen C, wenn Sie bereits einen Führerschein B besitzen;
Lastkraftwagen und Anhänger CE, wenn Sie bereits einen Führerschein C besitzen;
Busse mit bis zu 17 Sitzplätzen D1, wenn Sie bereits einen Führerschein B besitzen;
Busse mit bis zu 17 Sitzplätzen und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, D1E, wenn Sie bereits einen Führerschein D1 besitzen.
Wenn Sie 24 Jahre alt sind, dürfen Sie fahren:
alle Busse D, wenn Sie bereits einen Führerschein B besitzen;
alle Busse und Anhänger über 750 kg DE, wenn Sie bereits einen Führerschein D besitzen.
Um sich für die Prüfung anzumelden, benötigen Sie:
Die Kosten für den Dienst betragen:
Die Zahlung für das ärztliche Zeugnis entspricht nicht der Gebühr für die Fahrprüfung.
Um sich als Privatist oder Privatistin zur Prüfung anzumelden, müssen Sie:
Sie können ihr Ansuchen elektronisch über den Online-Dienst myCIVIS einreichen, indem Sie wie folgt vorgehen:
Sie müssen die Zahlungen über das „Portale dell’Automobilista“ mit SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den durch eine Registrierung im Portal erhaltenen Anmeldedaten vornehmen. Die Zahlung kann online per Kredit- oder Debitkarte erfolgen oder durch Ausdrucken eines Zahlscheins und Nutzung anderer anerkannter Zahlungsmethoden.
Der Antrag auf Erteilung eines Führerscheins kann erst am Tag nach Vollendung des für die beantragte Führerscheinklasse erforderlichen Mindestalters gestellt werden.
Nach Ihrem Antrag haben Sie 6 Monate Zeit, um bis zu zwei theoretische Prüfungen abzulegen.
Wenn Sie die Erweiterung Ihres Führerscheins beantragt haben, zum Beispiel von Kategorie A auf Kategorie B, wird sofort bei der Registrierung des Antrags eine befristete Fahrerlaubnis für Übungsfahrten für 30 Tage erteilt.
Im Falle der Erweiterung des Führerscheines auf die Kategorie A, kann der Fahrübungsschein („foglio rosa“), der zwölf Monate ab dem Zeitpunkt der Registrierung des Antrags gültig ist, direkt am Schalter (ohne Vormerkung) abgeholt werden. Für die praktische Fahrprüfung haben Sie innerhalb eines Jahres nach Ausstellung des Fahrübungsscheins, drei Möglichkeiten zur Verfügung.
Ihr Führerschein hat je nach Kategorie eine unterschiedliche Gültigkeit:
Kategorie AM/A1/A2/A/B1/B/BE:
Kategorie C1/C/C1E/CE:
*zum Führen von Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, von Lastzügen und Gelenkfahrzeugen zur Güterbeförderung, deren zulässiges Gesamtgewicht 20 t nicht übersteigt und Arbeitsmaschinen. Oberhalb dieser Grenze muss der Führerschein bis zum Alter von 68 Jahren jährlich erneuert werden. Dazu muss der Fahrer ein spezielles Eignungszeugnis vorlegen, das von der Ärztekommission ausgestellt wird.
Kategorie D1/D/DE1/DE:
Die Vormerkung für die Prüfung berechtigt die antragstellende Person zum Führen von Fahrzeugen der Kategorie, für die der Führerschein oder die Erweiterung der Gültigkeit beantragt wird. Während der Übungsfahrten muss eine Begleitperson anwesend sein, die als Fahrlehrer/Fahrlehrerin die Fahrt überwacht.
Die Begleitperson darf nicht älter sein als 65 Jahre.
Sie muss seit mindestens zehn Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins für dieselbe Kategorie oder eines gültigen Führerscheins für eine höhere Kategorie sein.
Die Begleitperson ist verpflichtet, die Fahrt des Fahrzeugs zu überwachen und bei Bedarf rechtzeitig und wirksam einzugreifen.
Fahrzeuge, die für Fahrübungen und Fahrprüfungen eingesetzt werden, müssen eine besondere Kennzeichnung mit dem Buchstaben P tragen. Dieses Kennzeichen wird bei Fahrschulfahrzeugen durch die Aufschrift „Scuola Guida“ (Fahrschule) ersetzt. Die Merkmale dieser Kennzeichnungen und die Art und Weise, wie sie anzubringen sind, sind in der Verordnung festgelegt.
Artikel 115 der Straßenverkehrsordnung;
Artikel 116 der Straßenverkehrsordnung;
Artikel 117 der Straßenverkehrsordnung;
Artikel 119 der Straßenverkehrsordnung;
Artikel 122 der Straßenverkehrsordnung;
Gesetzesvertretendes Dekret vom 30. April 1992, Nr. 285.
Rittner Straße 12, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 35 20 / +39 0471 41 35 21
E-Mail: schalterdienst.mobilitaet@provinz.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 8:30 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: durchgehend von 8:30 bis 16:00 Uhr.