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Dienstcode: 3023

Beantragung der Neuklassifizierung des Führerscheins

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Beschreibung

Antrag auf Rückstufung des Führerscheins.

Man spricht von Rückstufung des Führerscheins, wenn eine neue Führerscheinklasse zugewiesen wird.

So kann es beispielsweise notwendig sein, den Führerschein der Klasse D auf Klasse C oder von DE auf CE herabzustufen, weil die Altersgrenze für bestimmte Führerscheinklassen überschritten wurde.

Ein weiterer möglicher Grund für eine Rückstufung des Führerscheins ist der Verlust der physischen und körperlichen Voraussetzungen.

Die Rückstufung des Führerscheins kann:

  • vom Inhaber oder von der Inhaberin des Führerscheines beantragt werden;
  • von der örtlichen Ärztekommission angeordnet werden.

Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die beabsichtigen, ihren Führerschein herabzustufen.


Was benötigen Sie

Für den Antrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Beleg über die Zahlung des Tarifs B003;
  • Führerschein im Original;
  • ärztliches Zeugnis in digitaler Form, das von einem Amtsarzt oder einer Amtsärztin ausgestellt wurde und auf dem die entsprechende rückgestufte Kategorie angegeben ist;
  • gültiger Personalausweis im Original;
  • Steuernummer (Gesundheitskarte);
  • wenn Sie ein Nicht-EU-Staatsbürger oder eine Nicht-EU-Staatsbürgerin sind, müssen Sie Ihre gültige Aufenthaltsgenehmigung vorlegen. Wenn sie abgelaufen ist, ist auch der Postbeleg im Original als Bescheinigung der Verlängerung erforderlich;
  • Wenn der Antrag von einer dritten Person gestellt wird, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die Vollmacht muss zusammen mit einer Kopie des Ausweisdokuments der Vollmacht gebenden Person eingereicht werden. Die bevollmächtigte Person muss ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Eines der beiden Fotos muss beglaubigt sein (zum Beispiel durch die Wohngemeinde). Sie müssen diese beiden Formulare ausfüllen: Abschrift für das Landesamt, Kopie für die Eingabe, Kopie für den Antragsteller/die Antragstellerin;
  • wenn Sie die ärztliche Untersuchung bei der Ärztekommission vornehmen lassen müssen, müssen Sie beim Schalterdienst der Abteilung Mobilität nur das von der Ärztekommission ausgestellte ärztliche Zeugnis vorlegen.

Sie müssen den Tarif B003 über das System pagoPA mit dem IUV-Code bezahlen.

Zu Ihrer Information: Am Schalter sind KEINE Barzahlungen oder Zahlungen mit Geldkarten möglich.


So wird es gemacht

Sie können beim Schalterdienst der Abteilung Mobilität in Bozen, Rittner Straße Nr. 12 (bei der Talstation der Rittner Seilbahn) ansuchen, indem Sie sich über den Online-Dienst myCIVIS vormerken.

Für die Bezahlung müssen Sie die folgenden Schritte ausführen:

  1. Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) an. Wenn Sie minderjährig sind, können Sie sich alternativ mit den Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort) anmelden, die Sie nach der Registrierung auf dem Portal erhalten haben;
  2. wählen Sie die Menüpunkte „Accesso ai servizi“ (Zugang zu den Diensten) und dann „Pagamento pratiche online pagoPa“ (pagoPA-Online-Zahlungen);
  3. wählen Sie „Nuovo pagamento“ (Neue Zahlung);
  4. wählen Sie die Tarifliste von Bozen;
  5. wählen Sie den Tarif des gewünschten Antrags aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen Sie. Achtung: Die meldeamtlichen Daten (Name, Zuname, Steuernummer, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsprovinz und -gemeinde) der ZAHLUNGSPFLICHTIGEN PERSON müssen mit den meldeamtlichen Daten DES AKTENFÜHRERS ODER DER AKTENFÜHRERIN übereinstimmen. Daher müssen Sie im Falle eines anderen Aktenführers oder einer anderen Aktenführerin als dem Benutzer oder der Benutzerin, der/die mit SPID oder CIE mit dem Portal verbunden ist, alle oben genannten meldeamtlichen Daten ändern, die Daten des Aktenführers oder der Aktenführerin in der Datei einfügen und bestätigen;
  6. wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und den zu zahlenden Antrag.

Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „+“ klicken

  • mit „Paga online“ (Online-Zahlung): Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw.

oder

  • mit „Stampa avviso di pagamento“ (Zahlschein ausdrucken): Auf diese Weise können Sie die Zahlung mit den Daten auf dem Zahlschein über die elektronischen oder physischen Kanäle auf der Website pagoPA vornehmen. Die Kanäle sind insbesondere Online-Systeme (Homebanking, App usw.), Bank, Postamt, vertragsgebundene Händler usw.

Nach der Zahlung müssen Sie den Zahlungsbeleg ausdrucken und beim Führerscheinamt oder bei der Gesundheitseinrichtung vorlegen. Gegebenenfalls muss der Zahlungsbeleg zusammen mit den anderen im Antrag vorgesehenen Unterlagen eingereicht werden.

Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.

Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.

Sie können auch diese Anleitung konsultieren: ANLEITUNG FÜR PAGOPA-ZAHLUNGEN.


Zeiten und Fristen

Während Sie auf den aktualisierten Führerschein warten, erhalten Sie eine vorläufige Fahrerlaubnis. Die vorläufige Fahrerlaubnis ist 40 Tage lang im gesamten italienischen Staatsgebiet gültig. Sie müssen dieses Dokument zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument mitführen.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Artikel 119 der Straßenverkehrsordnung;

  • Gesetzesvertretendes Dekret vom 30. April 1992, Nr. 285.

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