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Dienstcode: 3022

Ausstellung internationaler Führerscheine

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Beschreibung

Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins für Staaten, die nicht zur EU gehören.
Der internationale Führerschein und/oder die internationale Fahrerlaubnis ist eine Übersetzung in mehrere Sprachen und ein ergänzendes Dokument zum italienischen Führerschein, um in Staaten außerhalb der EU fahren zu dürfen.

Diesbezüglich gibt es zwei Arten von Abkommen:

  • Wiener Abkommen (internationaler Führerschein mit einer Gültigkeit von höchstens 3 Jahren ab der Ausstellung);
  • Genfer Abkommen (internationale Fahrerlaubnis mit einer Gültigkeit von höchstens 1 Jahr ab der Ausstellung).

Um zum erfahren, welches der beiden Abkommen in dem Land anerkannt wird, das Sie besuchen möchten, ist es empfehlenswert, die Internetseite www.viaggiaresicuri.it/ des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit zu konsultieren.


Wer kann den Dienst nutzen

Personen, die einen internationalen Führerschein benötigen.


Voraussetzungen

Sie müssen im Besitz eines gültigen italienischen Führerscheins in einem guten Zustand sein.


Was benötigen Sie

Um den internationalen Führerschein zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

  • Zahlungsbeleg der Zahlung vom Tarif B004;
  • originaler Führerschein in gutem Zustand;
  • zwei gleiche Passbilder ohne Kopfbedeckung mit hellem Hintergrund auf Fotopapier (die nicht älter als sechs Monate sein dürfen). Die Beglaubigung erfolgt direkt am Schalter durch den Beamten oder die Beamtin. Andernfalls ist eine amtliche Beglaubigung eines Fotos erforderlich;
  • Steuernummer (Gesundheitskarte);
  • wenn Sie ein Nicht-EU-Staatsbürger oder eine Nicht-EU-Staatsbürgerin sind, müssen Sie Ihre gültige Aufenthaltsgenehmigung vorlegen. Wenn sie abgelaufen ist, ist auch der Postbeleg im Original als Bescheinigung der Verlängerung erforderlich;
  • wenn der Antrag (der vom Antragsteller/von der Antragstellerin ausgefüllt und unterzeichnet werden muss) durch eine andere Person eingereicht wird, ist eine schriftliche Vollmacht notwendig, die mit einer vollständigen Fotokopie eines gültigen Personalausweises des Antragstellers/der Antragstellerin vorgelegt werden muss. Ebenso muss die bevollmächtige Person einen gültigen Personalausweis vorweisen. Sie müssen diese drei Formulare ausfüllen: Abschrift für das Landesamt, Abschrift für die Eingabe und Kopie für den Antragsteller/die Antragstellerin. Dem Antrag ist der Führerschein im Original beizufügen, und eines der beiden Fotos muss in der Wohngemeinde beglaubigt werden.
  • wenn Sie Ihren italienischen Führerschein oder Ihren internationalen Führerschein verlieren, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Sie müssen in einem Tabakladen eine selbstklebende Stempelmarke im Wert von 16,00 € kaufen.

Sie müssen den Tarif B004 über das System PagoPA mit dem IUV-Code bezahlen.


So wird es gemacht

Sie können Ihren Antrag einreichen:

  • beim Schalterdienst Führerscheine in Bozen, Rittner Straße Nr. 12 (bei der Talstation der Rittner Seilbahn), indem Sie sich unter dem Online-Dienst myCIVIS vormerken;
  • in einer Autoagentur für Kfz-Angelegenheiten/Fahrschule durch Ausfüllen des Formulars: MOD 746.

Zahlung

  1. Um die Zahlung vorzunehmen, melden Sie sich im reservierten Bereich des "Portale dell’Automobilista“ an: über SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte). Wenn Sie minderjährig sind, melden Sie sich mit den Anmeldename und Passwort an, die Sie nach der Registrierung auf dem Portal erhalten haben.
  2. Wählen Sie aus dem Menü: den Menüpunkt „Accesso ai servizi“ (Zugang zu den Diensten), dann „Pagamento pratiche online pagoPa“ (pagoPA-Online-Zahlungen).
  3. Wählen Sie auf „Nuovo pagamento“ (Neue Zahlung);
  4. Wählen Sie die Tarifliste von Bozen;
  5. Wählen Sie den Tarif des Antrags aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen Sie. Achtung: Die meldeamtlichen Datender zahlungspflichtigen Person (Vorname, Nachname, Steuernummer, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsprovinz und -gemeinde) müssen mit den meldeamtlichen Daten der antragstellenden Person übereinstimmen. Wenn die über SPID (öffentliches System für die digitale Identität) oder mit der elektronischen Identitätskarte (CIE) eingeloggte Person nicht die antragstellende Person ist, müssen Sie alle meldeamtlichen Daten manuell ändern, indem Sie die Daten der richtigen antragstellenden Person eingeben und diese bestätigen.
  6. Gehen Sie zum Bereich „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und wählen Sie den zu zahlenden Antrag aus.
  7. Nehmen Sie die Zahlung aus der Liste der Anträge im Warenkorb vor, indem Sie auf die Schaltfläche „+“ klicken und zwischen zwei Optionen wählen: „Paga online“ oder „Stampa avviso di pagamento“.

„Paga online“ (Online-Zahlung): Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw.

„Stampa avviso di pagamento“ (Zahlschein ausdrucken): Drucken Sie den Zahlschein aus und nehmen Sie die Zahlung über die elektronischen oder physischen Kanäle auf der Website pagoPA vor:

  • Homebanking;
  • App;
  • Bank;
  • Postamt;
  • vertragsgebundene Händler und Händlerinnen usw.

Zahlungsbeleg

Nach der Zahlung müssen Sie den Zahlungsbeleg entweder ausgedruckt oder in digitaler Form haben.

Der Zahlungsbeleg muss zusammen mit den anderen im Antrag vorgesehenen Unterlagen eingereicht werden:

  • beim Führerscheinamt;
  • bei der Gesundheitseinrichtung.

Weitere Informationen

Die detaillierten Anweisungen finden Sie im Dokument „Leitfaden für das neue Zahlungssystem pagoPA“.

Wenn Sie Hilfe bei pagoPA-Zahlungen benötigen, schreiben Sie bitte an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.


So geht es weiter

Der internationale Führerschein wird Ihnen direkt am Schalter ausgestellt.


Zeiten und Fristen

  • Die Gültigkeitsdauer darf das Ablaufdatum des italienischen Führerscheins nicht überschreiten;
  • der internationale Führerschein oder die internationale Fahrerlaubnis ist nicht verlängerbar und muss immer neu beantragt werden;
  • der internationale Führerschein oder die internationale Fahrerlaubnis wird sofort ausgestellt.

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Artikel 137 der Straßenverkehrsordnung;

  • Gesetzesvertretendes Dekret vom 30. April 1992, Nr. 285.

 

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