Beschreibung
Um Fahrzeuge zu führen, welche für besondere Verwendungszwecke bestimmt sind, ist der Besitz der Berufsbefähigungsbescheinigung BBB (mit KB gekennzeichnet) erforderlich.
KB: Kraftfahrzeuge für den Taxidienst, Mietwagen mit Fahrer/Fahrerin, Schulbusse (8 Fahrgäste + Fahrer/Fahrerin) und Pferdekutschen.
Die Berufsbefähigungsbescheinigung wird nach bestandener Ablegung einer schriftlichen Prüfung ausgestellt.
