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Dienstcode: 3021

Beantragung und Ausstellung der Berufsbefähigungsbescheinigung (CAP) Typ B

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Beschreibung

Um Fahrzeuge zu führen, welche für besondere Verwendungszwecke bestimmt sind, ist der Besitz der Berufsbefähigungsbescheinigung BBB (mit KB gekennzeichnet) erforderlich.

KB: Kraftfahrzeuge für den Taxidienst, Mietwagen mit Fahrer/Fahrerin, Schulbusse (8 Fahrgäste + Fahrer/Fahrerin) und Pferdekutschen.

Die Berufsbefähigungsbescheinigung wird nach bestandener Ablegung einer schriftlichen Prüfung ausgestellt.


Wer kann den Dienst nutzen

Um die Berufsbefähigungsbescheinigung Typ B erlangen zu können, ist es notwendig, dass der Fahrer/Fahrerin das 21. Lebensjahr vollendet hat und mindestens im Besitz der Führerscheinkategorie B1 ist.


Voraussetzungen

Zur Erlangung der Berufsbefähigungsbescheinigung vom Typ KA müssen Sie:

  • einen Führerschein der Klasse A1, A2 oder A besitzen;
  • einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs besitzen.

Zur Erlangung der Berufsbefähigungsbescheinigung vom Typ KB müssen Sie:

  • mindestens 21 Jahre alt sein;
  • mindestens einen Führerschein der Klasse B1 besitzen;
  • einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs besitzen.

Was benötigen Sie

Für die Stellung des Antrags benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • pagoPA-Zahlungsbeleg mit IUV-Code (siehe unter Kosten);
  • gültiger Führerschein im Original;
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (abgelegt in Italien) ;
  • ärztliches Zeugnis im Original mit einer Stempelmarke im Wert von 16,00 € und ein vom Arzt oder von der Ärztin beglaubigtes Foto. Wenn Sie sich der örtlichen Ärztekommission unterziehen müssen, muss das ärztliche Zeugnis von dieser Ärztekommission ausgestellt werden;
  • Steuernummer im Original (Gesundheitskarte);
  • wenn der Antrag (der vom Antragsteller/von der Antragstellerin ausgefüllt und unterzeichnet werden muss) durch eine andere Person eingereicht wird, ist eine schriftliche Vollmacht notwendig. Die Vollmacht muss mit einer vollständigen Fotokopie eines gültigen Erkennungsausweises des Antragstellers/der Antragstellerin vorgelegt werden. Ebenso muss die bevollmächtige Person einen gültigen Erkennungsausweis vorweisen;
  • wenn Sie ein Nicht-EU-Staatsbürger oder eine Nicht-EU-Staatsbürgerin sind, müssen Sie das Original Ihrer gültigen Aufenthaltsgenehmigung vorlegen. Wenn sie abgelaufen ist, muss auch der Postbeleg im Original als Bescheinigung der Verlängerung vorgelegt werden.

Die Kosten für den Dienst sind im Tarif B101 enthalten.

Zu Ihrer Information: Am Schalter sind KEINE Barzahlungen oder Zahlungen mit Geldkarten möglich.


So wird es gemacht

Sie können das Ansuchen stellen:

Zum Bezahlen:

  1. Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) an. Wenn Sie minderjährig sind, melden Sie sich mit den Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort) an, die Sie nach der Registrierung auf dem Portal erhalten haben;
  2. Wählen Sie die Menüpunkte „Accesso ai servizi“ (Zugang zu den Diensten) und dann „Pagamento pratiche online pagoPa“ (pagoPA-Online-Zahlungen);
  3. Wählen Sie „Nuovo pagamento“ (Neue Zahlung);
  4. Wählen Sie die Tarifliste von Bozen;
  5. Wählen Sie den Tarif für das gewünschte Verfahren aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen Sie. Achtung: Die persönlichen Daten des Zahlers müssen mit denen des Antragstellers übereinstimmen. Wenn der Antragsteller nicht mit dem Benutzer identisch ist, der mit SPID oder CIE mit dem Portal verbunden ist, müssen Sie alle oben genannten persönlichen Daten ändern und die Daten des Antragstellers eingeben und bestätigen;
  6. Wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und den zu zahlenden Antrag.

Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „+“ klicken

  • mit „Paga online“ (Online-Zahlung): Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw.

oder

  • Mit der Option „Zahlungsanzeige drucken“ können Sie die Zahlung unter Verwendung der auf der Anzeige angegebenen Daten vornehmen. Dies kann über die auf PagoPA angegebenen elektronischen oder physischen Kanäle erfolgen.
    Verfügbare Kanäle umfassen Online-Systeme (Homebanking, Apps usw.), Bank, Postamt und autorisierte Händler. Nach der Zahlung müssen Sie die Zahlungsbestätigung ausdrucken. Legen Sie die Bestätigung zusammen mit den weiteren für den Vorgang erforderlichen Unterlagen beim Führerscheinstelle oder der zuständigen Gesundheitseinrichtung vor, je nach Fall.

Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.

Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.

 


So geht es weiter

Die Berufsbefähigungsbescheinigung wird Ihnen ausgestellt, nachdem Sie eine schriftliche Prüfung bestanden haben.


Zeiten und Fristen

Wenn der Inhaber oder die Inhaberin der Berufsbefähigungsbescheinigung Typ B im Besitz eines Führerscheins einer höheren Klasse (C, CE, D, DE) ist, befindet sich auf der Berufsbefähigungsbescheinigung anstelle des Ablaufdatums ein Stempel mit der Aufschrift „läuft mit dem Führerschein ab“.

Sind Sie hingegen nur im Besitz eines Führerscheins der Klasse A oder B, so ist auf Ihrer Berufsbefähigungsbescheinigung ein Ablaufdatum angegeben.


Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung, Artikel 116;

  • Gesetzesvertretendes Dekret vom 30. April 1992, Nr. 285.

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