Wo kann ich weitere Informationen erhalten?
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Kontakte der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.
Wie lange gilt die Ermächtigung?
Die Ermächtigung ist zeitlich begrenzt (max. 10 Jahre) und muss durch fristgerechte Einreichung eines Antrags, d. h. sechs Monate vor Ablauf, erneuert werden.
Ist es möglich, die Ermächtigung auf ein anderes Unternehmen zu übertragen?
Nein, die Ermächtigung wird ausschließlich dem antragstellenden Unternehmen erteilt und ist an die angegebenen spezifischen Betriebsbedingungen gebunden. Im Falle einer Übernahme oder eines Eigentümerwechsels muss ein neues Ansuchen gestellt werden.
Was passiert, wenn ich Verwertungs- oder Beseitigungstätigkeiten ohne Ermächtigung durchführe?
Die Ausübung ohne Ermächtigung wird nach den geltenden Vorschriften zur Abfallbewirtschaftung strafrechtlich geahndet.