Beschreibung
Ansuchen um Ermächtigung für die Nutzung mobiler Anlagen zur Verwertung bzw. Beseitigung von Abfällen.

Ansuchen um Ermächtigung für die Nutzung mobiler Anlagen zur Verwertung bzw. Beseitigung von Abfällen.
Um die Ermächtigung zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:
Um die Ausübung der Tätigkeit vor Ort zu beantragen, muss die Aufnahme der Tätigkeit förmlich angemeldet werden und die folgenden Informationen enthalten:
Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von jeweils 16 Euro kaufen, eine für den Antrag und eine für die Ausstellung der Ermächtigung:
Das Datum der Zahlung der Stempelsteuer muss vor dem Datum der digitalen Unterschrift der Eigenerklärung liegen.
Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).
Sie können das Ansuchen um Ermächtigung zur Ausübung der Tätigkeit vor Ort stellen, indem Sie die im Abschnitt „Was benötigen Sie“ genannten Unterlagen per PEC (zertifizierte elektronische Post) an die folgende Adresse senden: abfallwirtschaft.gestionerifiuti@pec.prov.bz.it.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Kontakte der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.
Die Ermächtigung gilt für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel 5 Jahre) und muss durch Einreichung eines Antrags innerhalb der vorgeschriebenen Frist, d. h. sechs Monate vor Ablauf, verlängert werden.
Ja, die mobile Anlage kann an mehr als einem Standort eingesetzt werden, vorausgesetzt, dass jede Tätigkeit mindestens 60 Tage vor der Installation bei der Landesagentur angemeldet wird und die Genehmigungsvorschriften eingehalten werden.
Liegt keine vorherige Mitteilung oder Unbedenklichkeitserklärung der Landesagentur vor, darf die Tätigkeit nicht aufgenommen werden und es können Strafen für den nicht genehmigten Betrieb verhängt werden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.
Rechtsgrundlage: Dekret des Landeshauptmanns vom 11. Juli 2012, Nr. 23, Art. 3.
Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 18 80
Fax: +39 0471 41 18 59
E-Mail: abfallwirtschaft@provinz.bz.it
PEC: abfallwirtschaft.gestionerifiuti@pec.prov.bz.it
Website: ambiente.provincia.bz.it