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Dienstcode: 3011

Genehmigung von mobilen Anlagen zur Abfallbehandlung

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Beschreibung

Ansuchen um Ermächtigung für die Nutzung mobiler Anlagen zur Verwertung bzw. Beseitigung von Abfällen.


Wer kann den Dienst nutzen

Folgende Unternehmen können die Ermächtigung beantragen:
  • Alle Unternehmen oder Firmen, die beabsichtigen, Abfälle mit Hilfe mobiler Anlagen zu verwerten oder zu beseitigen;
  • ausländische Unternehmen, die Eigentümer der Anlage sind und eine Vertretung in Südtirol haben;
  • alle, die im Besitz einer Ermächtigung sind, dürfen die Tätigkeit vor Ort ausüben, d. h. die mobilen Anlagen nutzen.

Was benötigen Sie

Um die Ermächtigung zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

Um die Ausübung der Tätigkeit vor Ort zu beantragen, muss die Aufnahme der Tätigkeit förmlich angemeldet werden und die folgenden Informationen enthalten:

  • Angaben zur Firma;
  • verwertete bzw. beseitigte Abfallarten (Europäische Abfallkennziffer, Menge in Tonnen, Verfahren);
  • Unterlagen, welche die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen belegen;
  • Kopie der Ermächtigung.

Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von jeweils 16 Euro kaufen, eine für den Antrag und eine für die Ausstellung der Ermächtigung:

  1. Für den Antrag: Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt;
  2. Für die Ausstellung der Ermächtigung: Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man das folgende Formular Stempelsteuer zur Ausstellung der Ermächtigung per PEC an: abfallwirtschaft.gestionerifiuti@pec.prov.bz.it sendet.

Das Datum der Zahlung der Stempelsteuer muss vor dem Datum der digitalen Unterschrift der Eigenerklärung liegen.

Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).


So wird es gemacht

Sie können das Ansuchen um Ermächtigung zur Ausübung der Tätigkeit vor Ort stellen, indem Sie die im Abschnitt „Was benötigen Sie“ genannten Unterlagen per PEC (zertifizierte elektronische Post) an die folgende Adresse senden: abfallwirtschaft.gestionerifiuti@pec.prov.bz.it.


So geht es weiter

Das Amt erhält Ihren Antrag;
Sie erhalten per PEC die Ermächtigung für die Nutzung mobiler Anlagen zur Verwertung bzw. Beseitigung von Abfällen.

Zeiten und Fristen

  • Für die Ermächtigung: Sie müssen das Ansuchen vor der Inbetriebnahme der Anlage stellen;
  • Für die Ausübung der Tätigkeit vor Ort: Die Umweltagentur muss vom Betreiber oder von der Betreiberin der Anlage mindestens 60 Tage vor deren Installation informiert werden. Nach Ablauf dieser Frist bzw. bei Vorliegen einer Unbedenklichkeitserklärung der Umweltagentur kann die Tätigkeit aufgenommen werden;
  • Sie können sechs Monate vor Ablauf und in jedem Fall bei einer wesentlichen Änderung der Tätigkeit ein Ansuchen um Erneuerung der Ermächtigung stellen.

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Kontakte der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Wie lange gilt die Ermächtigung für eine mobile Anlage?

Die Ermächtigung gilt für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel 5 Jahre) und muss durch Einreichung eines Antrags innerhalb der vorgeschriebenen Frist, d. h. sechs Monate vor Ablauf, verlängert werden.

Ist es möglich, dieselbe mobile Anlage an mehreren Standorten einzusetzen?

Ja, die mobile Anlage kann an mehr als einem Standort eingesetzt werden, vorausgesetzt, dass jede Tätigkeit mindestens 60 Tage vor der Installation bei der Landesagentur angemeldet wird und die Genehmigungsvorschriften eingehalten werden.

Was passiert, wenn die mobile Anlage nicht innerhalb der festgelegten Fristen gemeldet wird?

Liegt keine vorherige Mitteilung oder Unbedenklichkeitserklärung der Landesagentur vor, darf die Tätigkeit nicht aufgenommen werden und es können Strafen für den nicht genehmigten Betrieb verhängt werden.