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Dienstcode: 3010

Abnahme und Ermächtigung einer Anlage zur Verwertung oder Beseitigung von Abfällen 

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Beschreibung

Ansuchen um Abnahme und Ermächtigung von Anlagen zur Verwertung oder Beseitigung von Abfällen.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle Unternehmen oder Firmen, die Anlagen zur Verwertung oder Beseitigung von Abfällen betreiben möchten.


Was benötigen Sie

Antrag auf Abnahme und Ermächtigung, in dem erklärt wird, dass die Anlage mit dem Projekt übereinstimmt.

Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von jeweils 16 Euro kaufen, eine für den Antrag und eine für die Ausstellung der Ermächtigung:

  1. Für den Antrag: Die Stempelsteuer können Sie entrichten, indem Sie im Ansuchen die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angeben. Dazu gibt es ein vorgesehenes Feld.
  2. Für die Ausstellung der Ermächtigung: Die Stempelsteuer können Sie entrichten, indem Sie das folgende Formular Stempelsteuer zur Ausstellung der Ermächtigung per PEC an folgende Adresse senden: abfallwirtschaft.gestionerifiuti@pec.prov.bz.it.

Das Datum der Zahlung der Stempelsteuer muss vor dem Datum der digitalen Unterschrift der Eigenerklärung liegen.

Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).


So wird es gemacht

Das Ansuchen ist das Dokument, dis Sie in dieser Dienstbeschreibung im Abschnitt „Was benötigen Sie“ herunterladen können.
Füllen Sie dieses Dokument vollständig aus. Senden Sie es anschließend als PEC an die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz an folgende Adresse: abfallwirtschaft.gestionerifiuti@pec.prov.bz.it.


So geht es weiter

Das Amt erhält Ihren Antrag.
Anschließend erhalten Sie die Ermächtigung als PEC.


Zeiten und Fristen

Sie können sechs Monate vor Ablauf und in jedem Fall bei einer wesentlichen Änderung der Tätigkeit ein Ansuchen um Erneuerung der Ermächtigung stellen.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Kontakte der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Wie lange gilt die für die Anlage ausgestellte Ermächtigung?

Die Ermächtigung hat eine Höchstdauer von 10 Jahren ab dem Ausstellungsdatum. Sie kann erneuert werden, wenn das Ansuchen mindestens 6 Monate vor dem geplanten Ablaufdatum gestellt wird.

Ist es möglich, eine bereits genehmigte Anlage ohne neues Ansuchen um Abnahme zu ändern?

Nein, jede wesentliche Änderung der Anlage oder der Tätigkeiten zieht die Verpflichtung nach sich, einen neuem Antrag auf Ermächtigung und Abnahme zu stellen, damit die Anpassung von der zuständigen Stelle überprüft und validiert werden kann.

Welche Folgen hat es, wenn die Anlage in Betrieb genommen wird, ohne die Ermächtigung erhalten zu haben?

Die Inbetriebnahme der Anlage ohne Ermächtigung stellt einen Verstoß gegen die nationalen und Landesvorschriften zur Abfallbewirtschaftung dar und kann zu Verwaltungsstrafen, zur Aussetzung der Tätigkeit und zur strafrechtlichen Haftung des Betreibers oder der Betreiberin führen.