Beschreibung
Ansuchen um Abnahme und Ermächtigung von Anlagen zur Verwertung oder Beseitigung von Abfällen.

Ansuchen um Abnahme und Ermächtigung von Anlagen zur Verwertung oder Beseitigung von Abfällen.
Alle Unternehmen oder Firmen, die Anlagen zur Verwertung oder Beseitigung von Abfällen betreiben möchten.
Antrag auf Abnahme und Ermächtigung, in dem erklärt wird, dass die Anlage mit dem Projekt übereinstimmt.
Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von jeweils 16 Euro kaufen, eine für den Antrag und eine für die Ausstellung der Ermächtigung:
Das Datum der Zahlung der Stempelsteuer muss vor dem Datum der digitalen Unterschrift der Eigenerklärung liegen.
Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).
Das Ansuchen ist das Dokument, dis Sie in dieser Dienstbeschreibung im Abschnitt „Was benötigen Sie“ herunterladen können.
Füllen Sie dieses Dokument vollständig aus. Senden Sie es anschließend als PEC an die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz an folgende Adresse: abfallwirtschaft.gestionerifiuti@pec.prov.bz.it.
Das Amt erhält Ihren Antrag.
Anschließend erhalten Sie die Ermächtigung als PEC.
Sie können sechs Monate vor Ablauf und in jedem Fall bei einer wesentlichen Änderung der Tätigkeit ein Ansuchen um Erneuerung der Ermächtigung stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Kontakte der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.
Die Ermächtigung hat eine Höchstdauer von 10 Jahren ab dem Ausstellungsdatum. Sie kann erneuert werden, wenn das Ansuchen mindestens 6 Monate vor dem geplanten Ablaufdatum gestellt wird.
Nein, jede wesentliche Änderung der Anlage oder der Tätigkeiten zieht die Verpflichtung nach sich, einen neuem Antrag auf Ermächtigung und Abnahme zu stellen, damit die Anpassung von der zuständigen Stelle überprüft und validiert werden kann.
Die Inbetriebnahme der Anlage ohne Ermächtigung stellt einen Verstoß gegen die nationalen und Landesvorschriften zur Abfallbewirtschaftung dar und kann zu Verwaltungsstrafen, zur Aussetzung der Tätigkeit und zur strafrechtlichen Haftung des Betreibers oder der Betreiberin führen.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.
Rechtsgrundlage: Dekret des Landeshauptmanns vom 11. Juli 2012, Nr. 23..
Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 18 80
Fax: 0471 41 18 59
E-Mail: gestione.rifiuti@provincia.bz.it
PEC: abfallwirtschaft.gestionerifiuti@pec.prov.bz.it
Website: ambiente.provincia.bz.it