Beschreibung
Vereinfachtes Verfahren für die Abnahme und die Ermächtigung der Abfallbewirtschaftungsanlagen.

Vereinfachtes Verfahren für die Abnahme und die Ermächtigung der Abfallbewirtschaftungsanlagen.
Alle Unternehmen oder Firmen, die Anlagen zur Verwertung oder Beseitigung von Abfällen betreiben möchten.
Die geforderten Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen müssen den Voraussetzungen des Ministerialdekret vom 05. Februar 1998 bzw. den Richtlinie für die Wiederverwertung von Baurestmassen und die Qualität von Recyclingbaustoffen der Autonomen Provinz Bozen entsprechen.
Das Datum der Zahlung der Stempelsteuer muss vor dem Datum der digitalen Unterschrift der Eigenerklärung liegen.
Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).
Die Stempelsteuer können Sie entrichten, indem Sie im Ansuchen die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angeben. Dazu gibt es ein vorgesehenes Feld.
Die Stempelsteuer können Sie entrichten, indem man das folgende Formular Stempelsteuer zur Ausstellung der Ermächtigung;als PEC an folgende Adresse senden:;abfallwirtschaft.gestionerifiuti@pec.prov.bz.it.
Für das Ansuchen senden Sie die Unterlagen per PEC an die folgende Adresse: abfallwirtschaft.gestionerifiuti@pec.prov.bz.it.
Sie können sechs Monate vor Ablauf und in jedem Fall bei einer wesentlichen Änderung der Tätigkeit ein Ansuchen um Erneuerung der Ermächtigung stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Kontakte der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.
Abgesehen von der Zahlung der Stempelmarken fallen keine weiteren Verwaltungskosten an. Allerdings können dem Antragsteller oder der Antragstellerin technische Kosten für die Erstellung des technischen Berichts oder anderer erforderlicher Anlagen entstehen.
Ja, in einigen Fällen kann das Amt für Abfallwirtschaft eine technische Inspektion durchführen, um die Konformität der Anlage zu überprüfen, bevor es die Ermächtigung erteilt.
Entspricht die geplante Abfallbewirtschaftung nicht den Voraussetzungen des Dekrets, können Sie das vereinfachte Verfahren nicht in Anspruch nehmen. In diesem Fall muss ein Antrag auf Genehmigung im ordentlichen Verfahren nach Landesrecht gestellt werden, das ausführlichere Unterlagen und längere Bearbeitungszeiten erfordert.
Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.
Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 18 80
Fax: +39 0471 41 18 59
E-Mail: abfallwirtschaft@provinz.bz.it
PEC: abfallwirtschaft.gestionerifiuti@pec.prov.bz.it
Website: umwelt.provinz.bz.it