Beschreibung
Antrag auf Erstellung des Gutachtens durch das Amt für Menschen mit Behinderungen für die Vermietung von Sozialwohnungen des Instituts für den sozialen Wohnbau (WOBI):
- an die territorial zuständigen öffentlichen Träger der Sozialdienste für die Verwirklichung von stationären Wohneinrichtungen (Trainingswohnungen, Wohngemeinschaften, Wohnhäuser) oder von anderen Wohndiensten mit begrenzter Kapazität, die vorzugsweise einen familienähnlichen Charakter aufweisen;
- an private gemeinnützige Organisationen für die Verwirklichung von anderen Wohndiensten mit begrenzter Kapazität, die vorzugsweise einen familienähnlichen Charakter aufweisen;
für folgende Zielgruppen: Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen und mit Abhängigkeitserkrankungen, die mindestens einen ständigen Aufenthalt in Südtirol haben.
Ein positives Gutachten der Abteilung Soziales, im konkreten Fall des Amtes für Menschen mit Behinderungen, ist nicht mit einer öffentlichen Finanzierung der Wohneinrichtung oder des Wohndienstes verbunden.
Das erteilte Gutachten kann jederzeit widerrufen werden, wenn das Amt für Menschen mit Behinderungen Kenntnis erhält, dass die Nutzung der Wohnung, von der im Antrag erklärten Nutzung abweicht.
Der stationäre Dienst, für den ein Gutachten der Abteilung Soziales angefordert wird, unterliegt der Verpflichtung zur Genehmigung und eventuell zur Akkreditierung gemäß Beschluss der Landesregierung vom 30. Juli 2024, Nr. 633: soziales.provinz.bz.it
Für Sozialwohnungen, die von privaten Körperschaften beim Südtiroler Sanitätsbetrieb beantragt werden, erstellt die Abteilung Soziales keine Gutachten.
