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Dienstcode: 3003

Antrag für „EE“-Kennzeichen für Ukrainische Schutzsuchende

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Beschreibung

Antrag auf Ausstellung von „EE“-Kennzeichen für Fahrzeuge von Schutzsuchenden aus der Urkaine.


Wer kann den Dienst nutzen

Ukrainische Schutzsuchende.


Voraussetzungen

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie:

  • eine Aufenthaltsgenehmigung für zeitbegrenzten Schutz besitzen;
  • ein in der Ukraine zugelassenes Fahrzeug haben, das auf Ihren Namen registriert ist;
  • Ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort in der Provinz Bozen oder Trient haben.

Sie können den Dienst nur für ein Fahrzeug beantragen, das für den Eigengebrauch verwendet wird und einer der folgenden Fahrzeugkategorien angehört:

  • Kraftwagen oder Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3500 kg, oder;
  • Motorrad.

Was benötigen Sie

Dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen beilegen:

  • Kopie Ihres ukrainischen Ausweises mit beglaubigter Übersetzung (Reisepass, Personalausweis) oder Kopie eines in Italien ausgestellten Personalausweises oder eines anderen Identitätsdokuments (das Original muss vorgelegt werden);
  • Aufenthaltsgenehmigung für zeitbegrenzten Schutz (sollte sie abgelaufen sein, gilt sie stillschweigend als bis einschließlich 31.12.2023 verlängert und es ist nicht erforderlich, einen Antrag auf Verlängerung zu stellen);
  • Kopie der ukrainischen Zulassungsbescheinigung (das Original muss vorgelegt werden), stets mit beglaubigter Übersetzung;
  • pagoPA-Zahlungsbestätigung (Tarifliste BOZEN), weitere Informationen finden Sie in diesem Formular: pagoPA-Anleitung.

Sie müssen den Tarifcode B003 verschiedene Nachträge mit Ausstellung eines Duplikats 42,20 € bezahlen.

  • B115 EE-Kennzeichen (ausländische Reisende) für Kraftwagen 33,16 €;
  • B043 EE-Kennzeichen (ausländische Reisende) für Motorräder 18,37 €;
  • B042 EE-Kennzeichen (ausländische Reisende) für Anhänger 19,32 €;
  • B042 EE-Nachbau-Kennzeichen (ausländische Reisende) 19,32 €.
  • sollte der Antrag mittels einer Autoagentur erfolgen, muss auch das Formular TT2120 beigefügt werden;
  • sollte auch nur für ein einziges Dokument in ukrainischer Sprache die beglaubigte Übersetzung fehlen, muss die Anlage 2 des Rundschreibens MIT 12.05.2023. vorgelegt werden, welche vom ukrainischen Konsulat in Italien ausgestellt wird.

So wird es gemacht

Sie können das Ansuchen stellen:

Um die vorgesehenen Beträge zu bezahlen, müssen Sie in der Tarifliste den Tarif „Bozen“ auswählen und die folgenden Schritte ausführen:

  1. Melden Sie sich über SPID oder CIE (elektronischer Personalausweis) im reservierten Bereich des Portals für Autofahrer an. Wenn Sie minderjährig sind, können Sie sich mit den Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) anmelden, die Sie nach der Registrierung auf dem Portal erhalten haben;
  2. Wählen Sie die Menüpunkte „Zugang zu den Diensten“ und dann „pagoPA-Online-Zahlungen“;
  3. Wählen Sie „Neue Zahlung“;
  4. Wählen Sie die Tarifliste von Bozen;
  5. Wählen Sie den Tarif des gewünschten Antrags aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen und/oder bearbeiten Sie die persönlichen Daten des Antragstellers/der Antragstellerin;
  6. Wählen Sie den Punkt „Meine Zahlungen“ und den zu zahlenden Antrag.

Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „plus +“ klicken

  • mit „Online-Zahlung“: Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw.

oder

Nach der Zahlung müssen Sie die Zahlungsbestätigung ausdrucken und am Schalter vorlegen.

Um den Zahlungsbeleg auszudrucken, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals an;
  2. Wählen Sie den Punkt „Meine Zahlungen“ und dann den bezahlten Antrag;
  3. Wählen Sie die Schaltfläche „+“ und den Punkt „Zahlschein ausdrucken“ (nur bei den über die Webseite bezahlten Anträgen vorhanden).

Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.
Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.


Zeiten und Fristen

Der Zeitrahmen für die Ausstellung der Nummernschilder beträgt etwa 10 Tage ab dem Datum, an dem Sie den Antrag stellen.


Häufig gestellte Fragen

Muss ich meine ausländischen Nummernschilder beim Kraftfahrzeugamt abgeben?

Nein, die Nummernschilder bleiben im Besitz des Eigentümers oder der Eigentümerin.

Kann ich mit den EE-Kennzeichen (ausländische Reisende) im Ausland fahren?

Ja, die Fahrerlaubnis gilt auch im Ausland.

Kann ich die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung behalten, wenn die Gültigkeitsdauer der EE-Kennzeichen abgelaufen ist?

Nein, die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung müssen dann an das Kraftfahrzeugamt zurückgegeben werden.


Rechtliche Grundlagen

  • Artikel 131 der Straßenverkehrsordnung.
  • Artikel 134 der Straßenverkehrsordnung.
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