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Dienstcode: 3002

Erneuerung des Führerscheins

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Beschreibung

Führerscheine müssen je nach Klasse und Alter des Inhabers/der Inhaberin in unterschiedlichen Abständen verlängert werden. Das Ablaufdatum ist auf dem Führerschein angegeben.

Die Verlängerung besteht aus einer Untersuchung zur Feststellung der physischen und psychischen Voraussetzungen für die Fahreignung durch zugelassene Ärzte oder Ärztinnen.

Die Untersuchung kann erfolgen:

  • beim Sanitätsbetrieb in Bozen, Meran, Brixen und Bruneck;
  • in den Niederlassungen von Fahrschulen oder Autoagenturen, in denen zugelassene Ärzte und Ärztinnen tätig sind;
  • in Privatpraxen von zugelassenen Ärzten/Ärztinnen.

Bei besonderen Krankheiten oder für die Verlängerung bestimmter Führerscheinklassen muss die ärztliche Untersuchung bei der Ärztekommission für Führerscheine durchgeführt werden.


Wer kann den Dienst nutzen

Der Dienst richtet sich an Personen, deren italienischer Führerschein demnächst abläuft.


Was benötigen Sie

  • gültiger Erkennungsausweis;
  • Original-Führerschein zur Ansicht;
  • Steuernummer;
  • ein aktuelles Foto in Passformat mit hellem Hintergrund;
  • wenn Sie ein Hörgerät tragen: vom Hersteller ausgestellte Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate);
  • ggf. Brille und/oder Kontaktlinsen mitbringen;
  • pagoPA-Zahlungsbeleg für den Tarif „N004 – Führerscheinverlängerung“.

So wird es gemacht

Termin

Machen Sie einen Termin für die ärztliche Untersuchung beim Sanitätsbetrieb über ELVS (Landesweite einheitliche Vormerkstelle für die Vorsorge):
  • per Telefon unter +39 0471 100 100 /+ 39 0472 100 100/+39 0473 100 100 /+39 0474 100 100;
  • per E-Mail: elvs-vorsorge@sabes.it unter Angabe von Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Telefonnummer und Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung. Sie werden dann innerhalb von 2 Arbeitstagen von der ELVS für die Vorsorge kontaktiert;
  • persönlich über den Dienst der Multifunktionalen Kasse in den Krankenhäusern.
  • bei der Fahrschule oder der Autoagentur;
  • in der zugelassenen Privatpraxis.

Zahlen den Tarif N004

Zahlen Sie den Tarif „N004 – Führerscheinverlängerung“ ausschließlich über die pagoPA-Plattform und den Zugang zum Portal www.ilportaledellautomobilista.it über SPID oder CIE. Sie können die Einzahlung wie folgt durchführen:
  1. gehen Sie auf das Portal: www.ilportaledellautomobilista.it;
  2. klicken Sie auf „Accedi al portale“ (Zugang zum Portal) (mittels SPID oder CIE);
  3. klicken Sie auf „Accesso ai servizi“ (Zugang zu den Diensten);
  4. klicken Sie auf „Pagamento pratiche online pagoPa“ (pagoPA-Online-Zahlungen);
  5. klicken Sie auf „Nuovo pagamento“ (Neue Zahlung);
  6. wählen Sie „N004 – Führerscheinverlängerung“;
  7. klicken Sie auf „Aggiungi pratica al carrello” (Zum Warenkorb hinzufügen);
  8. bestätigen Sie die Fenster, die sich öffnen;
  9. klicken Sie auf „Conferma carrello” (Warenkorb bestätigen);
  10. bestätigen Sie die Fenster, die sich öffnen;
  11. wenn Sie auf „+“ klicken, können Sie auswählen, ob Sie online bezahlen oder den Zahlschein ausdrucken möchten, mit der Sie bei einer Bank oder einer zugelassenen Annahmestelle/in einem Tabakladen bezahlen;
  12. drucken Sie den den Zahlungsbeleg aus. Bitte beachten Sie: Unabhängig von der gewählten Zahlungsmethode muss nach der Zahlung immer der Zahlungsbeleg ausgedruckt werden. Die Zahlung ist nur gültig, wenn die Steuernummer des/der Zahlenden mit der Steuernummer des Inhabers/der Inhaberin des Führerscheins übereinstimmt;
  13. bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zur Durchführung der ärztlichen Untersuchung mit.

So geht es weiter

Ist die Untersuchung erfolgreich, druckt der Arzt/die Ärztin eine Bestätigung der Gültigkeit aus und händigt sie dem Inhaber/der Inhaberin aus. Die Bestätigung gilt als vorläufiger Führerschein ausschließlich für Fahrten in Italien und bis zum Erhalt des neuen Führerscheins. Sie muss zusammen mit dem abgelaufene Führerschein und einem gültigen Erkennungsausweis vorgezeigt werden.

Die Zentrale Dienststelle in Rom sendet den neuen Führerschein per versicherter Post an die bei der Verlängerung angegebene Adresse. Die Portokosten gehen zu Lasten des Empfängers oder der Empfängerin und müssen bei Erhalt des Führerscheins bezahlt werden.

Nur für den Fall, dass die oben beschriebene elektronische Verlängerung nicht möglich ist, händigt der Arzt/die Ärztin dem Antragsteller/der Antragstellerin ein ärztliches Gutachten in Papierform aus und verweist ihn/sie an das Führerscheinamt, um die Antragstellung zur Verlängerung des Führerscheins abzuschließen.


Zeiten und Fristen

  • Der Antrag auf Führerscheinverlängerung kann erst vier Monate vor dem Ablaufdatum gestellt werden;
  • wenn der Führerschein seit mehr als fünf Jahren abgelaufen ist, ist die Verlängerung zusätzlich an das Bestehen einer Fahrprüfung gebunden (Weitere Informationen finden Sie unter: Probefahrt anfordern).

Häufig gestellte Fragen

Ich habe meine meldeamtlichen Daten geändert, wie muss ich vorgehen?

Nach der ärztlichen Untersuchung händigt Ihnen der Arzt/die Ärztin die Anlage 1 aus.
Sie müssen dann zum Führerscheinamt gehen und ein Duplikat des Führerscheins beantragen, weil sich Ihre meldeamtlichen Daten geändert haben.

Welche Kontakte und Informationen gibt es, wenn ich meinen Führerschein bei der Ärztekommission verlängern muss?

Die medizinische Kommission für Führerscheine richtet sich an Personen, die ihren Führerschein erneuern müssen und einer der folgenden Gruppen angehören:

  • Personen mit organischen Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, kompliziertem Diabetes, Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems (alle), Epilepsie (alle Formen), Sehstörungen, fortschreitenden Augenerkrankungen (z. B. diabetische Retinopathie, Glaukom, Makulopathie, Diplopie, Katarakt);
  • Personen mit körperlichen Erkrankungen, die aufgrund anatomischer Beeinträchtigungen der Gliedmaßen und/oder schwerwiegender neurologischer Defizite eine Fahruntüchtigkeit zur Folge haben;
  • Personen mit Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit (auch bei gelegentlichem Konsum), die von den zuständigen Behörden gemeldet wurden;
  • Personen über 60 Jahre mit Führerschein der Klasse D, Personen über 65 Jahre mit Führerschein der Klasse C oder Personen, die eine Erneuerung des KAP (Berufsbefähigungszeugnis) beantragen.

Die Ärztekommission für Führerscheine hat ihren Sitz in 39100 Bozen, G.-Galilei-Straße 10/H, 2. Stock. Kontakte:

Achtung: Aufgrund der langen Wartezeit empfehlen wir Ihnen, sich mindestens vier Monate vor Ablauf Ihres Führerscheins mit uns in Verbindung zu setzen.

Gibt es weitere Zeiten und Fristen, die ich kennen muss?

Ja, das heißt:
Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A, B1, B und BE müssen erneuert werden:
Führerscheine der Sonderklassen müssen Sie erneuern:

  • alle 10 Jahre bis zum 50. Lebensjahr;
  • alle 5 Jahre bis zum 70. Lebensjahr;
  • alle 3 Jahre bis zum 80. Lebensjahr;
  • alle 2 Jahre nach Vollendung des 80. Lebensjahres;
  • alle 5 Jahre bis zum 50.

Lebensjahr (Achtung: Wenn der Inhaber oder die Inhaberin körperliche Behinderungen oder Beeinträchtigungen hat, beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre mit Erneuerung durch einen zertifizierten Arzt);

  • alle 10 Jahre bis zum 50. Lebensjahr;
  • alle 5 Jahre bis zum 70. Lebensjahr;
  • alle 3 Jahre bis zum 80. Lebensjahr;
  • alle 2 Jahre nach Vollendung des 80. Lebensjahres.

Führerscheine der Klassen C1, C1E, C, CE müssen alle 5 Jahre erneuert werden. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres muss die Erneuerung alle 2 Jahre bei der Medizinischen Kommission für Führerscheine erfolgen;
Führerscheine der Klassen C1 und C Spezial müssen alle 5 Jahre erneuert werden. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres muss die Erneuerung alle 2 Jahre bei der Medizinischen Kommission für Führerscheine erfolgen;
Führerscheine der Klassen D1, D1E, D und DE müssen bis zum 70. Lebensjahr alle 5 Jahre erneuert werden. Bis zum 80. Lebensjahr alle 3 Jahre und danach alle 2 Jahre.
Führerscheine der Klassen D1 und D Spezial müssen bis zum 70. Lebensjahr alle 5 Jahre erneuert werden. Bis zum 80. Lebensjahr alle 3 Jahre und danach alle 2 Jahre.

Gibt es Bescheinigungen, die unter besonderen Bedingungen ausgestellt werden?

Ja, eine zusätzliche Bescheinigung wird jährlich von der Ärztekommission für Führerscheine ausgestellt, die zum Fahren in Italien berechtigen von:

  • Sattelkraftfahrzeugen und Lastzügen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t, wenn der Inhaber oder die Inhaberin des italienischen Führerscheins älter als 65 und bis zu 68 Jahre alt ist;
  • Kraftomnibussen, Lastkraftwagen, Lastzügen, Sattelkraftfahrzeugen und Gelenkbussen für die Beförderung von Personen, wenn der Inhaber oder die Inhaberin des italienischen Führerscheins über 60 und bis zu 68 Jahre alt ist.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • Artikel 126 der Straßenverkehrsordnung;

  • Artikel 115 Absatz 2 Buchstaben a) und b) der Straßenverkehrsordnung;

  • Artikel 25 Gesetz Nr. 114 vom 11. August 2014.

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