Ich habe meine meldeamtlichen Daten geändert, wie muss ich vorgehen?
Nach der ärztlichen Untersuchung händigt Ihnen der Arzt/die Ärztin die Anlage 1 aus.
Sie müssen dann zum Führerscheinamt gehen und ein Duplikat des Führerscheins beantragen, weil sich Ihre meldeamtlichen Daten geändert haben.
Welche Kontakte und Informationen gibt es, wenn ich meinen Führerschein bei der Ärztekommission verlängern muss?
Die medizinische Kommission für Führerscheine richtet sich an Personen, die ihren Führerschein erneuern müssen und einer der folgenden Gruppen angehören:
- Personen mit organischen Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, kompliziertem Diabetes, Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems (alle), Epilepsie (alle Formen), Sehstörungen, fortschreitenden Augenerkrankungen (z. B. diabetische Retinopathie, Glaukom, Makulopathie, Diplopie, Katarakt);
- Personen mit körperlichen Erkrankungen, die aufgrund anatomischer Beeinträchtigungen der Gliedmaßen und/oder schwerwiegender neurologischer Defizite eine Fahruntüchtigkeit zur Folge haben;
- Personen mit Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit (auch bei gelegentlichem Konsum), die von den zuständigen Behörden gemeldet wurden;
- Personen über 60 Jahre mit Führerschein der Klasse D, Personen über 65 Jahre mit Führerschein der Klasse C oder Personen, die eine Erneuerung des KAP (Berufsbefähigungszeugnis) beantragen.
Die Ärztekommission für Führerscheine hat ihren Sitz in 39100 Bozen, G.-Galilei-Straße 10/H, 2. Stock. Kontakte:
Achtung: Aufgrund der langen Wartezeit empfehlen wir Ihnen, sich mindestens vier Monate vor Ablauf Ihres Führerscheins mit uns in Verbindung zu setzen.
Gibt es weitere Zeiten und Fristen, die ich kennen muss?
Ja, das heißt:
Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A, B1, B und BE müssen erneuert werden:
Führerscheine der Sonderklassen müssen Sie erneuern:
- alle 10 Jahre bis zum 50. Lebensjahr;
- alle 5 Jahre bis zum 70. Lebensjahr;
- alle 3 Jahre bis zum 80. Lebensjahr;
- alle 2 Jahre nach Vollendung des 80. Lebensjahres;
- alle 5 Jahre bis zum 50.
Lebensjahr (Achtung: Wenn der Inhaber oder die Inhaberin körperliche Behinderungen oder Beeinträchtigungen hat, beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre mit Erneuerung durch einen zertifizierten Arzt);
- alle 10 Jahre bis zum 50. Lebensjahr;
- alle 5 Jahre bis zum 70. Lebensjahr;
- alle 3 Jahre bis zum 80. Lebensjahr;
- alle 2 Jahre nach Vollendung des 80. Lebensjahres.
Führerscheine der Klassen C1, C1E, C, CE müssen alle 5 Jahre erneuert werden. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres muss die Erneuerung alle 2 Jahre bei der Medizinischen Kommission für Führerscheine erfolgen;
Führerscheine der Klassen C1 und C Spezial müssen alle 5 Jahre erneuert werden. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres muss die Erneuerung alle 2 Jahre bei der Medizinischen Kommission für Führerscheine erfolgen;
Führerscheine der Klassen D1, D1E, D und DE müssen bis zum 70. Lebensjahr alle 5 Jahre erneuert werden. Bis zum 80. Lebensjahr alle 3 Jahre und danach alle 2 Jahre.
Führerscheine der Klassen D1 und D Spezial müssen bis zum 70. Lebensjahr alle 5 Jahre erneuert werden. Bis zum 80. Lebensjahr alle 3 Jahre und danach alle 2 Jahre.
Gibt es Bescheinigungen, die unter besonderen Bedingungen ausgestellt werden?
Ja, eine zusätzliche Bescheinigung wird jährlich von der Ärztekommission für Führerscheine ausgestellt, die zum Fahren in Italien berechtigen von:
- Sattelkraftfahrzeugen und Lastzügen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t, wenn der Inhaber oder die Inhaberin des italienischen Führerscheins älter als 65 und bis zu 68 Jahre alt ist;
- Kraftomnibussen, Lastkraftwagen, Lastzügen, Sattelkraftfahrzeugen und Gelenkbussen für die Beförderung von Personen, wenn der Inhaber oder die Inhaberin des italienischen Führerscheins über 60 und bis zu 68 Jahre alt ist.