Beschreibung
Der Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für die Mitarbeiter der Landesverwaltung wird durch den Präventions- und Schutzdienst gewährleistet. Der gleiche Schutz gilt für das Personal aller Schulstufen und -arten.
Der Arbeitsschutz hat das Ziel, die Sicherheit und Gesundheit aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an ihrem Arbeitsplatz zu gewährleisten bzw. ständig zu verbessern, indem:
- die Gefahren erkannt, die Risiken analysiert und bewertet werden;
- die Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden;
- ein Arbeitsschutzmanagement aufgebaut wird.
Die Mitarbeiter des Präventions- und Schutzdienstes führen Inspektionen durch und bewerten die Risiken von Gebäuden und Arbeitsplätzen. Sie erstellen Risikobewertungen und legen die erforderlichen Präventions- und Schutzmaßnahmen fest. Diese Tätigkeiten werden ausschließlich für die eigenen Kunden durchgeführt.
Darüber hinaus unterstützt die Dienststelle für Arbeitsschutz den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin im Bereich der Information und Weiterbildung zur Sicherheit des Personals am Arbeitsplatz.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website in myNET.
