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Dienstcode: 3000

Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für das Lehr- und Landespersonal

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Beschreibung

Der Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für die Mitarbeiter der Landesverwaltung wird durch den Präventions- und Schutzdienst gewährleistet. Der gleiche Schutz gilt für das Personal aller Schulstufen und -arten.

Der Arbeitsschutz hat das Ziel, die Sicherheit und Gesundheit aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an ihrem Arbeitsplatz zu gewährleisten bzw. ständig zu verbessern, indem:

  • die Gefahren erkannt, die Risiken analysiert und bewertet werden;
  • die Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden;
  • ein Arbeitsschutzmanagement aufgebaut wird.

Die Mitarbeiter des Präventions- und Schutzdienstes führen Inspektionen durch und bewerten die Risiken von Gebäuden und Arbeitsplätzen. Sie erstellen Risikobewertungen und legen die erforderlichen Präventions- und Schutzmaßnahmen fest. Diese Tätigkeiten werden ausschließlich für die eigenen Kunden durchgeführt.
Darüber hinaus unterstützt die Dienststelle für Arbeitsschutz den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin im Bereich der Information und Weiterbildung zur Sicherheit des Personals am Arbeitsplatz.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website in myNET.


So wird es gemacht

Jeder Organisationsstruktur bzw. jedem Arbeitgeber/jeder Arbeitgeberin wird ein Leiter/eine Leiterin der Dienststelle für Arbeitsschutz (LASD) zugeordnet. Dieser/diese setzt sich mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin in Verbindung, und gemeinsam bewerten und planen sie die Tätigkeit im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz, wozu auch Lokalaugenscheine gehören.


So geht es weiter

  • Der/die LASD erstellt den nach geltendem Recht erforderlichen Dokumentationsentwurf und leitet ihn an den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin weiter;
  • dieser/diese prüft die Unterlagen, unterzeichnet und protokolliert sie und leitet sie an den/die LASD weiter, der/die sie in einem speziellen Ordner in SharePoint speichert, auf den nur die Organisationsstruktur und die Dienststelle für Arbeitsschutz Zugriff haben;
  • die Lokalaugenscheine werden im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin durchgeführt;
  • Der/die LASD erstellt einen Bericht über den Ortsaugenschein, in dem die erforderlichen Präventions- und Schutzmaßnahmen aufgeführt sind.

Die Risikobewertung wird in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung (GvD 81/2008) aktualisiert.


Zeiten und Fristen

Die Risikobewertung wird in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung (GvD 81/2008) aktualisiert.


Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • GvD 81/2008 in geltender Fassung;
  • Vereinbarung Staat-Regionen-Autonome Provinzen vom 24.05.2025 (Fortbildungen im Bereich Arbeitssicherheit);
  • spezifische Richtlinien und Vorschriften.
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