Beschreibung
Die Sektion für Einsprüche ist ein Gremium der Abteilung Soziales welches die Einsprüche behandelt, die Bürger oder Bürgerinnen gebührenfrei gegen folgende Entscheidungen einreichen können, wenn sie der Meinung sind, dass diese Entscheidungen nicht rechtens sind:
- gegen Entscheidungen der Sozialsprengel hinsichtlich der finanziellen Sozialhilfeleistungen und der Berechnungen der Tarifbeteiligungen des Nutzers der Nutzerin und seiner/Ihrer Familiengemeinschaften;
- gegen Entscheidungen der Sozialsprengel hinsichtlich der Leistung Bevorschussung des Unterhaltsbeitrags zum Schutz Minderjähriger und Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres;
- gegen Entscheidungen der öffentlichen Körperschaften, die soziale Dienste verwalten, in Bezug auf die Aufnahme und Unterbringung in einer stationären oder teilstationären Einrichtung.
- wenn der Sozialsprengel das Soziale Mindesteinkommen abgelehnt oder gekürzt hat, mit der Begründung einer fehlenden persönlichen Aktivierung oder Beteiligung an einem sozialen Projekt (Artikel 19, Absätze 7 und 7/bis, Dekret des Landeshauptmanns Nr. 30/2000);
- wenn der Sozialsprengel die Finanzielle Sozialhilfeleistung abgelehnt hat, da Mitglieder der Familiengemeinschaft ihren ständigen Aufenthalt in Südtirol unterbrochen haben (Artikel 17, Dekret des Landeshauptmanns Nr. 30/2000);
- wenn es eine Ablehnung oder den Widerruf des Beitrags für die Wohnungsnebenkosten betrifft, welche aufgrund einer Mitteilung des Instituts für den sozialen Wohnbau erfolgt ist, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller/die Antragstellerin wiederholt gegen die Mieterordnung des Wohnbauinstituts verstoßen hat;
- Gegen Entscheidungen des Sprengels betreffend die Ticketbefreiung mit dem Code 99; dafür ist die Abteilung Gesundheit zuständig und daher müssen Einsprüche dagegen dort eingereicht werden.
