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Dienstcode: 2994

Duplikat des Fahrzeugscheines bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeuges oder Motorrades

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Beschreibung

Mit diesem Dienst können Sie die Ausstellung eines Duplikats des Fahrzeugscheins wegen Verlust, Diebstahl oder Zerstörung ansuchen.

Wenn Sie den Fahrzeugschein Ihres Fahrzeugs verloren haben, wenn er gestohlen wurde oder beschädigt ist, müssen Sie innerhalb von 48 Stunden eine Verlustanzeige bei einer Polizeibehörde (Staatspolizei, Carabinieri oder Gemeindepolizei) erstatten.

Bei technischen Problemen der Online-Verbindung mit dem Kraftfahrzeugamt zum Zeitpunkt der Anzeige werden Sie aufgefordert, einen Antrag auf Ausstellung eines Duplikats des Dokuments zu stellen.


Wer kann den Dienst nutzen

Inhaber oder Inhaberinnen eines Fahrzeugscheins.


Voraussetzungen

Wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin minderjährig ist, muss das Ansuchen von einem Elternteil oder einer erziehungsberechtigten Person unterzeichnet werden.


Was benötigen Sie

Dokumente

Sie benötigen folgende Dokumente:

  • Anzeige über den Verlust, die Zerstörung oder den Diebstahl bei den Polizeibehörden;
  • Fahrzeugschein im Fall einer Beschädigung;
  • Eigentumsbescheinigung, falls diese in Papierform vorliegt. Sie können auf der Website des ACI, ob Ihr Fahrzeug eine Eigentumsbescheinigung in Papierform hat;
  • gültiger Personalsausweis;
  • Steuernummer;
  • nicht EU-Bürger/Bürgerinnen müssen die Aufenthaltsgenehmigung im Original oder, sollte diese verfallen sein, eine Ablichtung davon samt Einzahlungsbestätigung von der Post zur Erneuerung vorweisen;
  • pagoPA-Zahlungsbeleg Anleitung Einzahlung Pago-PA.

PagoPA-Zahlungsbeleg

Sie müssen folgende Gebühren bezahlen:

  • 10,20 € + 32,00 € pagoPA Tarif B003 – DUPLIKAT DES FAHRZEUGSCHEINS WEGEN BESCHÄDIGUNG ODER ZERSTÖRUNG;
  • 10,20 € pagoPA Tarif B007 – DUPLIKAT DES FAHRZEUGSCHEINS WEGEN VERLUST ODER DIEBSTAHL.

So wird es gemacht

Um die vorgesehenen Beträge zu bezahlen, müssen Sie in der Tarifliste den Tarif „BOZEN“ auswählen und die folgenden Schritte ausführen:

  1. Melden Sie sich über SPID oder CIE (elektronischer Personalausweis) im reservierten Bereich des Autofahrerportals an. Wenn Sie minderjährig sind, können Sie sich mit den Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) anmelden, die Sie nach der Registrierung im Portal erhalten haben.
  2. Wählen Sie die Menüpunkte „Zugang zu den Diensten“ und dann „pagoPA-Online-Zahlungen“;
  3. Wählen Sie „Neue Zahlung“;
  4. Wählen Sie die Tarifliste von Bozen;
  5. Wählen Sie den Tarif des gewünschten Antrags aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen und/oder bearbeiten Sie die persönlichen Daten des Antragstellers/der Antragstellerin;
  6. Wählen Sie den Punkt „Meine Zahlungen“ und den zu zahlenden Antrag.

Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „+“ klicken

  • Mit „Online-Zahlung“: Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw., oder

Nach der Zahlung drucken Sie die Zahlungsbestätigung aus und legen Sie diese beim Schalter vor.

Um den Zahlungsbeleg auszudrucken, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ an;
  2. Wählen Sie den Punkt „Meine Zahlungen“ und dann den bezahlten Antrag;
  3. Wählen Sie die Schaltfläche „+“ und den Punkt „Zahlschein ausdrucken“ (nur bei den über die Webseite bezahlten Anträgen vorhanden).

Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.

Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it oder konsultieren Sie diese pagoPA-Anleitung.


So geht es weiter

Am Schalter müssen Sie keine Nummer ziehen, sondern werden mit der Nummer aufgerufen, die Ihnen bei der Terminvereinbarung zugewiesen wurde und in Ihrer Terminbestätigung aufgeführt ist (z. B. P-0001).

Außerdem verliert der Fahrzeugschein seine Gültigkeit mit der Ausstellung der provisorischen Fahrerlaubnis. Wenn Sie den Fahrzeugschein nach Erstattung der Anzeige wegen Verlust, Zerstörung oder Diebstahl wiederfinden, müssen Sie ihn vernichten.


Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen:

  • Dekret des Präsidenten der Republik 105/2000;
  • Artikel 95 der Straßenverkehrsordnung.

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