Beschreibung
Dieser Dienst ermöglicht die Wiederzulassung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Kennzeichens. Wenn Sie ein oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeugs verloren haben oder sie gestohlen wurden, müssen Sie innerhalb von 48 Stunden eine Anzeige bei der Staatspolizei, den Carabinieri oder der Gemeindepolizei erstatten.
Mit der Anzeige dürfen Sie 15 Tage weiterfahren, wenn Sie eine provisorische Ersatztafel mit denselben Abmessungen und Schriftzeichen wie das Originalkennzeichen anbringen.
Wenn die Kennzeichen nach 15 Tagen nicht wiedergefunden werden, können Sie die Wiederzulassung des Fahrzeugs beantragen.
Bei Beschädigung des Kennzeichens können Sie die Wiederzulassung direkt beantragen – ohne Anzeige und ohne Wartezeit.
