Beschreibung
Mitteilung über entgeltliche und unentgeltliche Eigentumsübertragungen von Kulturgütern. Diese Übertragungen müssen dem Landesdenkmalamt der Autonomen Provinz Bozen mitgeteilt werden. D. h. der für den Schutz des historischen und künstlerischen Erbes zuständigen Behörde.
Entgeltliche Eigentumsübertragungen
Sie müssen die Meldung über die Eigentumsübertragung beim Landesdenkmalamt der Autonomen Provinz Bozen innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss einreichen.
Die Autonome Provinz Bozen hat ein Vorkaufsrecht und kann das Kulturgut mit Vorrang vor anderen Käufern und Käuferinnen erwerben. Sie kann das Vorkaufsrecht zum selben Preis ausüben, der in der Verkaufsurkunde angegeben ist. Oder zu dem Wert, der in der Urkunde über die Einbringung in die Gesellschaft zugewiesen wurde. Wenn die Provinz darauf verzichtet, geht das Vorkaufsrecht auf die zuständige Gemeinde über.
Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts oder den Verzicht darauf beträgt 60 Tage. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem die Meldung über die Veräußerung beim Landesdenkmalamt eingegangen ist.
Unentgeltliche Eigentumsübertragungen oder Erbschaft
Sie müssen die Meldung über die Eigentumsübertragung beim Landesdenkmalamt der Autonomen Provinz Bozen innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss einreichen.
Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist nicht vorgesehen.
