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Dienstcode: 2984

Ermächtigung zur Veräußerung von denkmalgeschützten Bau- und Grundparzellen

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Beschreibung

Mitteilung über entgeltliche und unentgeltliche Eigentumsübertragungen von Kulturgütern. Diese Übertragungen müssen dem Landesdenkmalamt der Autonomen Provinz Bozen mitgeteilt werden. D. h. der für den Schutz des historischen und künstlerischen Erbes zuständigen Behörde.

Entgeltliche Eigentumsübertragungen

Sie müssen die Meldung über die Eigentumsübertragung beim Landesdenkmalamt der Autonomen Provinz Bozen innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss einreichen.

Die Autonome Provinz Bozen hat ein Vorkaufsrecht und kann das Kulturgut mit Vorrang vor anderen Käufern und Käuferinnen erwerben. Sie kann das Vorkaufsrecht zum selben Preis ausüben, der in der Verkaufsurkunde angegeben ist. Oder zu dem Wert, der in der Urkunde über die Einbringung in die Gesellschaft zugewiesen wurde. Wenn die Provinz darauf verzichtet, geht das Vorkaufsrecht auf die zuständige Gemeinde über.

Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts oder den Verzicht darauf beträgt 60 Tage. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem die Meldung über die Veräußerung beim Landesdenkmalamt eingegangen ist.

Unentgeltliche Eigentumsübertragungen oder Erbschaft

Sie müssen die Meldung über die Eigentumsübertragung beim Landesdenkmalamt der Autonomen Provinz Bozen innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss einreichen.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist nicht vorgesehen.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Bei entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragungen: der oder die Übertragende oder die bevollmächtigte Person (z. B. Notar oder Notarin);
  • im Fall der Erbschaft: der Erbe oder die Erbin oder der Vermächtnisnehmer oder die Vermächtnisnehmerin oder die bevollmächtigte Person (z. B. Notar oder Notarin).

Was benötigen Sie

Um die Meldung einzureichen, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

Falls erforderlich, müssen Sie eine Stempelmarke zu 16 Euro kaufen und sie in dem dafür vorgesehenen Feld auf dem Formular anbringen oder die Identifikationsnummer der telematischen Stempelmarke angeben.



So geht es weiter

Das Landesdenkmalamt wird das Ansuchen entgegennehmen und das Verfahren innerhalb von 60 Tagen abschließen.

Wenn das Ansuchen unvollständig ist, werden Sie aufgefordert, die fehlenden Daten zu ergänzen.

Die unterlassene Meldung innerhalb der vorgeschriebenen Frist wird (zivil- oder strafrechtlich) geahndet.

Die Meldung mit unvollständigen oder ungenauen Angaben gilt als nicht eingereicht. Dieselbe Strafe gilt auch für den Verkäufer oder die Verkäuferin, welcher bzw. welche die Sache innerhalb der für die Ausübung des Vorkaufsrechts festgelegten Frist übergibt.


Zeiten und Fristen

Sie müssen die Mitteilung innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Vertrages, mit dem das Eigentum übertragen wird, einreichen.


Häufig gestellte Fragen

Wann kann ich das Kulturgut, das Gegenstand der Eigentumsübergang ist, übergeben/in Besitz nehmen?

Erst nach Erhalt des endgültigen Verzichts auf die Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Landesdenkmalamt.

Ist es möglich, die Mitteilung über die Veräußerung bereits nach Abschluss des Vorvertrages einzureichen?

Nein, die Mitteilung kann erst nach Abschluss der endgültigen Urkunde eingereicht werden.

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.