Warum darf ich meine Drohne in bestimmten Gebieten Südtirols nicht verwenden?
Die Naturparks in Südtirol stehen unter besonderem Landschaftsschutz. Dieser Schutz verbietet es, die Ruhe dieser Gebiete durch störende und unnötige Geräusche zu beeinträchtigen. Ausgenommen sind Geräusche, die durch zulässige Tätigkeiten verursacht werden.
Diese Naturparks sind zudem Teil des Netzwerks der Natura 2000 Gebiete. Dort gelten die europäischen Richtlinien „Habitat“ und „Vögel“, die einen besonders strengen Schutz dieser Gebiete vorsehen.
Auch wenn der durch Drohnen verursachte Lärm mitunter gering erscheint, können ferngesteuerte Luftfahrtsysteme insbesondere für Wildtiere eine erhebliche Störquelle darstellen.
Zum Schutz der Naturparks und anderer sensibler Bereiche (wie bestimmter Naturdenkmäler) gelten ab dem 30. Januar 2023 Flugbeschränkungen für Drohnen (unter 25 kg) in 18 festgelegten Gebieten.
In welchen Schutzgebieten gelten Einschränkungen für den Einsatz von Drohnen?
Zum Schutz der Natur und der Wildtiere wurden in 18 Schutzgebieten Südtirols Flugbeschränkungen für Drohnen (unter 25 kg) eingeführt. Diese Beschränkungen wurden von ENAC mit der aktualisierten Maßnahme vom 4. April 2023 erlassen.
Die betroffenen Gebiete sind auf dem Portal D-Flight veröffentlicht (Registrierung erforderlich) und umfassen:
- ENV–002A Biotopo Ahrau di Stegona | Biotop Stegener Ahrau
- ENV–002B Biotopo Castelfeder | Biotop Castelfeder
- ENV–002C Biotopo Lago di Caldaro | Biotop Kalterer See
- ENV–002D Biotopo Lago di Favogna | Biotop Fennberger See
- ENV–002E Biotopo Ontaneti della Rienza (Dobbiaco) | Biotop Rienzau (Toblach)
- ENV–002F Biotopo Ontaneto di Sluderno | Biotop Schludernser Au
- ENV–002G Biotopo Valsura | Biotop Falschauer
- ENV–002H Monumento naturale Città dei Sassi | Naturdenkmal Stadt der Steine
- ENV–002I Monumento naturale Gola di Bletterbach | Naturdenkmal Bletterbachschlucht
- ENV–002J Monumento naturale Lago di Carezza | Naturdenkmal Karrersee
- ENV–002K Parco naturale Fanes-Sennes-Braies | Naturpark Fanes-Sennes-Prags
- ENV–002L Parco naturale Gruppo di Tessa | Naturpark Texelgruppe
- ENV–002M Parco naturale Monte Corno | Naturpark Trudner Horn
- ENV–002N Parco naturale Puez Odle | Naturpark Puez-Geisler
- ENV–002O Parco naturale Sciliar-Catinaccio | Naturpark Schlern-Rosengarten
- ENV–002P Parco naturale Tre Cime | Naturpark Drei Zinnen
- ENV–002Q Parco naturale Vedrette di Ries-Aurina | Naturpark Rieserferner-Ahrn
- ENV–002R Prati Armentara | Armentarawiesen
Wo finde ich weitere Informationen zu diesem Thema?
Sie können folgende Dokumente einsehen:
Oder das Portal D-Flight (Registrierung erforderlich): D-Flight | Home.
Welche Zwecke für Drohnenflüge sind nicht genehmigungsfähig?
Nicht genehmigungsfähige Drohnennutzung sind zum Beispiel:
- Flüge für Hochzeitsvideos oder andere rein private Zwecke;
- Flüge für Werbe- oder Imagefilme (einschließlich PR-Aktivitäten, Influencer-Projekte oder Inhalte für soziale Medien);
- Foto- und Filmaufnahmen für kommerzielle Produktionen, ausgenommen naturkundliche Dokumentationen, die in Absprache mit dem Amt für Natur erfolgen.