web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 2979

Strategische Umweltprüfung (SUP)

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Ansuchen um strategische Umweltprüfung. Ziel der strategischen Umweltprüfung ist es, ein hohes Umweltschutzniveau zu gewährleisten, indem Umweltaspekte bei der Ausarbeitung öffentlicher Pläne und Programme berücksichtigt werden, um die voraussichtlichen Auswirkungen des Plans oder Programms auf die Umwelt zu prüfen.

Der Grundsatz dieser Umweltprüfung besteht in der vorzeitigen Erwägung der Umweltaspekte bereits in der Planungsphase, um mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden und mögliche positive Effekte zu erzielen.

Die strategische Umweltprüfung umfasst 

  • das Verfahren zur Prüfung der UVP-Pflicht (UVP-Screening) und
  • die Strategische Umweltprüfung (SUP)

Wer kann den Dienst nutzen

Der Plan oder das Programm wird erstellt:

  1. von der beantragenden Behörde oder, alternativ
  2. vom öffentlichen oder privaten Antragstellenden über die beantragende Behörde.

Voraussetzungen

Alle Pläne und Programme

  • in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Energie, Industrie, Verkehr, Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft, Telekommunikation, Tourismus, Raumordnung oder Bodennutzung und die den Rahmen für die Genehmigung der Projekte gemäß Anhang A des Landesgesetzes vom 13. Oktober 2017, Nr. 17, bilden oder 
  • bei denen eine Verträglichkeitsprüfung gemäß der Richtlinie 92/43/EWG (Natura 2000) erforderlich ist;
  • bei geringfügigen Änderungen an den obgenannten Plänen und Programmen nach Feststellung der SUP-Pflicht; 
  • andere Pläne und Programme, die den Rahmen für die Genehmigung von Projekten bilden und nach Feststellung der SUP-Pflicht.

Was benötigen Sie

Für die Bewertung eines Plans oder Programms müssen Sie Folgendes vorbereiten:

  1. für das Verfahren zur Feststellung der SUP-Pflicht:
    • Antrag auf Feststellung der SUP-Pflicht;
    • Der Umweltvorbericht muss eine Beschreibung des Plans oder Programms enthalten. Er muss die notwendigen Informationen und Daten umfassen, um die erheblichen Umweltauswirkungen zu überprüfen, die sich aus der Umsetzung des Plans oder Programms ergeben. Es sind dabei die Kriterien des Anhangs II der Richtlinie 2001/42/EG zu berücksichtigen.
  2. für das Verfahren der strategischen Umweltprüfung (SUP):
    • Ansuchen um Durchführung der SUP;
    • Entwurf des Plans oder des Programms;
    • Umweltbericht mit den Angaben gemäß Anhang I der Richtlinie 2001/42/EG;
    • nichttechnische Zusammenfassung des Umweltberichts in deutscher und italienischer Sprache.

Dieser Dienst ist kostenlos.


So wird es gemacht

Die beantragende Behörde muss die Unterlagen durch interne Zuweisung oder per PEC an folgende Adresse einreichen: uvp.via@pec.prov.bz.it


So geht es weiter

  1. Die beantragende Behörde übermittelt die Unterlagen an das Amt für Umweltprüfungen;
  2. Das Amt für Umweltprüfungen unterzieht den Plan oder das Programm dem Verfahren zur Feststellung der SUP-Pflicht oder dem SUP-Verfahren;
  3. Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz erlässt die Maßnahme zur Feststellung der SUP-Pflicht;
  4. Der Umweltbeirat gibt in Bezug auf das SUP-Verfahren eine Stellungnahme ab.

Zeiten und Fristen

Verfahren zur Feststellung der SUP-Pflicht: 90 Tage nach der Übermittlung der Unterlagen.
SUP-Verfahren: höchstens 240 Tage nach Einreichung der Unterlagen.

Häufig gestellte Fragen

Welche ist die antragstellende Behörde?

Außer in nicht raumplanerischen Bereichen ist die beantragende Behörde das Amt für Landesplanung und Kartografie.

Wer stellt die Maßnahme zur Feststellung der SUP-Pflicht aus?

Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Was sind die Inhalte des Umweltvorberichtes (für die Feststellung der SUP-Pflicht) und des Umweltberichtes (für die SUP)?

  • Der Umweltvorbericht muss die Beschreibung des Plans oder Programms enthalten.
    Er muss die für die Überprüfung der erheblichen Umweltauswirkungen erforderlichen Informationen und Daten beinhalten, die sich aus der Umsetzung des Plans oder Programms ergeben.
    Es sind die Kriterien des Anhangs II der Richtlinie 2001/42/EG zu berücksichtigen.
  • Der Umweltbericht muss die Angaben gemäß Anhang I der Richtlinie 2001/42/EG enthalten.

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.

Rechtsgrundlage

Das Landesgesetz vom 13. Oktober 2017, Nr. 17: „Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte“.

-->