Beschreibung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein Verfahren, das darauf abzielt, die Auswirkungen eines Projekts auf die Umwelt und das Kulturerbe zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.
Der Anhang A des Landesgesetzes vom 13. Oktober 2017, Nr. 17 legt fest, in welchen Fällen ein neues Projekt einer UVP unterliegt.
Er bestimmt außerdem die Fälle, in denen eine Erweiterung eines bereits genehmigten Projekts einer UVP zu unterziehen ist.
Ebenso werden die Fälle angegeben, die einer Feststellung der UVP-Pflicht unterliegen.
