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Dienstcode: 2978

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

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Beschreibung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein Verfahren, das darauf abzielt, die Auswirkungen eines Projekts auf die Umwelt und das Kulturerbe zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.

Der Anhang A des Landesgesetzes vom 13. Oktober 2017, Nr. 17 legt fest, in welchen Fällen ein neues Projekt einer UVP unterliegt.

Er bestimmt außerdem die Fälle, in denen eine Erweiterung eines bereits genehmigten Projekts einer UVP zu unterziehen ist.

Ebenso werden die Fälle angegeben, die einer Feststellung der UVP-Pflicht unterliegen.


Wer kann den Dienst nutzen

  1. Privatpersonen;
  2. Unternehmen;
  3. öffentliche Körperschaften.

Voraussetzungen

Projekte, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt haben können, sind der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen.

 


Was benötigen Sie

Zur Feststellung der UVP-Pflicht müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

Für die Umweltverträglichkeitsprüfung UVP müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden:

  • das Projekt;
  • die Umweltverträglichkeitsstudie (Inhalt der Umweltverträglichkeitsstudie).
  • Informationen über die möglichen grenzüberschreitenden Auswirkungen des Projektes, die öffentliche Bekanntmachung mit dem in Artikel 24, Absatz 2 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 3. April 2006, Nr. 152, angegebenen Inhalt;
  • nichttechnische Zusammenfassung;
  • Liste der Behörden und Stellen, die Genehmigungen, Vereinbarungen, Konzessionen, Lizenzen, Gutachten, Einvernehmen, Unbedenklichkeitserklärungen oder sonstige Bewilligungen jeglicher Art erteilen müssen.
  • Diese Unterlagen sind erforderlich für die Realisierung und den Betrieb des Projekts.
  • Ebenfalls beizufügen sind die von den Fachbereichen vorgesehenen Unterlagen und Projektunterlagen.
Für ein Ausführungs- oder Variantenprojekt:
Für die umwelttechnische Abnahme:

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem Sie im Antrag (im dafür vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angeben.


So wird es gemacht

Sie können Ihren Antrag stellen, indem Sie die genannten Unterlagen im PDF-Format an die Landesverwaltung senden:


So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag;
  2. Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihr Antrag angenommen wurde;
  3. Zur Feststellung der UVP-Pflicht wird das Verfahren gemäß Artikel 16 des Landesgesetzes Nr. 17/2017 eingeleitet;
  4. Für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird das Verfahren gemäß Art. 17 ff. eingeleitet.

Zeiten und Fristen

  • Verfahren zur Feststellung der UVP-Pflicht: 90 Tage nach der Übermittlung der Unterlagen;
  • UVP-Verfahren: max. 235 Tage.

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der  Webseite der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Wer stellt die Maßnahme zur Feststellung der UVP-Pflicht aus?

Die Landesagentur für Umwelt- und Klimaschutz oder die Dienststellenkonferenz im Umweltbereich.

Was sind die Inhalte der Umweltvorstudie?

Sie können den Inhalt unter dem folgenden Link einsehen: Inhalt der Umweltvorstudie.

Was sind die Inhalte der Umweltverträglichkeitsstudie?

Sie können den Inhalt unter dem folgenden Link einsehen: Inhalt der Umweltverträglichkeitsstudie.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.

Die Rechtsgrundlage ist das Landesgesetz vom 13. Oktober 2017, Nr. 17: „Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte“.

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