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Dienstcode: 2976

Verwaltung von Verkauf, Verschrottung, Abmeldung und Nutzungsänderung von Fahrzeugen für den Gütertransport

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Beschreibung

Übermittlung der Mitteilungen über den Verkauf, die Abmeldung oder die Umwidmung eines Fahrzeugs für den Gütertransport an das Kraftfahrzeugamt.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Unternehmen, die im Güterkraftverkehr tätig sind;
  • Kfz-Agenturen, die von den oben genannten Unternehmen beauftragt werden.

Voraussetzungen

Eintragung in das Berufsverzeichnis der gewerblichen GüKVU oder in das Register der Werkverkehrsunternehmen.


Was benötigen Sie

Formular für die Ersatzerklärung über den Verkauf ausfüllen im Falle von:

  • Verkauf: wenn Sie bereits ein Duplikat der Zulassungsbescheinigung gemacht haben, müssen Sie auch die PRA-Verkaufsurkunde oder die Kopie mit der Eigentumsübertragung einreichen. Wird das Duplikat für den Eigentümerwechsel später erstellt, müssen Sie die Annullierung der Zulassungsbescheinigung beantragen. Auf diese Weise wird das Fahrzeug aus dem Fuhrpark des Unternehmens entfernt (wenn bereits ein Duplikat der Zulassungsbescheinigung der Eigentumsübertragung erstellt wurde);
  • Abmeldung: PRA-Abmeldungsbericht oder Kopie der Zulassungsbescheinigung mit Abmeldevermerk;
  • Umwidmung: Kopie der mit der Umwidmung aktualisierten Zulassungsbescheinigung;
  • Verschrottung: Verschrottungserklärung oder Verschrottungserklärung PRA;
  • gewerblicher Güterkraftverkehr: Die eventuell überzähligen beglaubigte Kopien der Gemeinschaftslizenz müssen ebenfalls zurückgegeben werden;
  • Werkverkehr: In jedem Fall muss die Lizenz der Provinz zurückgegeben werden.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


So wird es gemacht

Die Mitteilung kann per PEC direkt von dem betreffenden Unternehmen an folgende Adresse gesendet werden: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it oder durch Einreichung der Unterlagen in Papierform beim Kraftfahrzeugamt, Fachbereich Transporte. Alternativ kann die Mitteilung auch durch eine Kfz-Agentur mit Vollmacht des betreffenden Unternehmens erfolgen.


Zeiten und Fristen

Bei Fahrzeugen, die zur Beförderung von Gütern zugelassen sind, müssen Sie den Verkauf, die Verschrottung oder die Umwidmung innerhalb von 30 Tagen melden.


Häufig gestellte Fragen

Muss ich im Berufsverzeichnis der Güterkraftverkehrsunternehmen registriert sein, um diesen Dienst in Anspruch nehmen zu können?

Ja, Sie müssen im Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen für den Transport auf Rechnung Dritter eingetragen sein, oder im Verzeichnis der Provinz, wenn Sie im Werkverkehr transportieren.

Was muss ich tun, wenn ich mein letztes Fahrzeug an ein Unternehmen für den Transport auf Rechnung Dritter verkaufe?

Wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht fortsetzen wollen, können Sie die Streichung aus dem Berufsverzeichnis beantragen. Alternativ können Sie auch eine Aussetzung für bis zu zwei Jahre beantragen.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz vom 6. Juni 1974, Nr. 298, Art. 18.
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