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Dienstcode: 2975

Veröffentlichung von Projekten, Plänen und Programmen zur öffentlichen Einsichtnahme und Stellungnahmen

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Beschreibung

Einreichung von Stellungnahmen zu Projekten und Programmen, die der Umweltverträglichkeitsprüfung, dem UVP-Screening-Verfahren, dem SUP-Screening-Verfahren, der Strategischen Umweltprüfung oder dem IPPC-Verfahren unterliegen.

Auf der Seite „UVP, SUP, Screening, IPPC – aktuelle Veröffentlichungen“ der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz findet sich die Liste der laufenden und derzeit veröffentlichten Projekte und Programme mit der Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Projekten/Plänen/Programmen abzugeben.

 


Wer kann den Dienst nutzen

Jeder/Jede Interessierte kann eine Stellungnahme einreichen.


Voraussetzungen

Keine Voraussetzungen erforderlich.



So geht es weiter

Die eingereichten Stellungnahmen werden bei der Umweltbewertung des Verfahrens berücksichtigt.


Zeiten und Fristen

Fristen für die Einreichung von Stellungnahmen ab dem Datum der Veröffentlichung:

  • 60 Tage für SUP und UVP;
  • 30 Tage für IPPC;
  • 45 Tage für Verfahren zur Feststellung der UVP-Pflicht.

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Wo kann ich meine Stellungnahmen einreichen?

Die Stellungnahmen können an das Amt für Umweltprüfungen gesendet werden.

Wer kann Stellungnahmen abgeben?

Jede interessierte Person kann eine Stellungnahmen einreichen.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.

Rechtsgrundlage

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