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Dienstcode: 2967

Genehmigung der Landesrangordnung für die Amtsführung und Vertretung der Sekretariatssitze

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Beschreibung

Aufnahme in die Rangordnung der Gemeindesekretäre und Gemeindesekretärinnen für die Vertretung oder Amtsführung von Sekretariatssitzen im Falle der Abwesenheit oder zeitweiliger Verhinderung.

Die Ausschreibung für die Erstellung der Rangordnung zur Erteilung der Aufträge zur Amtsführung und Vertretung von Sekretariatssitzen können Sie unter folgendem Link einsehen: Ausschreibung – Rangordnung 2025..

Die Rangordnung wird im Abschnitt “Die nächsten Schritte” veröffentlicht.


Voraussetzungen

Um die Aufnahme in die Rangordnung zu beantragen, müssen Sie im Besitz der Bescheinigung über die Befähigung zur Ausübung der Obliegenheiten eines Gemeindesekretärs oder einer Gemeindesekretärin sein. Die Bescheinigung muss von den zuständigen Organen des Staates oder vom Landesausschuss Trient oder Bozen ausgestellt sein.

 


Was benötigen Sie

Um die Aufnahme in die Rangordnung zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

  • Antragsformular, das Sie jedes Jahr in der Ausschreibung unter folgendem Link finden: oertliche-koerperschaften.provinz.bz.it;
  • Bescheinigung über die Befähigung zur Ausübung der Obliegenheiten eines Gemeindesekretärs oder einer Gemeindesekretärin (und die Note);
  • den Hochschulabschluss (und die Note);
  • sonstige Studientitel;
  • Bescheinigungen über den Dienst in öffentlichen Körperschaften mindestens in der 8. oder einer gleichwertigen Funktionsebene und über Praktika in Fachbüros;
  • eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.



So geht es weiter

Rangordnung

Ein spezieller Ausschuss erstellt die Rangordnung auf der Grundlage der folgenden Kriterien:
  • Benotung eines Hochschulabschlusses;
  • die sich aus dem Befähigungsnachweis ergebende Note;
  • sonstige Studientitel;
  • Dienstnachweise.

Sie können die Rangordnung unter folgendem Link einsehen: Genehmigung der Rangordnung der Anträge zur Amtsführung und Vertretung von Sekretariatssitzen im Sin.

Amtsführung oder Vertretung

Der Landeshauptmann erteilt den Personen, die auf der Grundlage der Landesrangliste infrage kommen, im Bedarfsfall auf Antrag der Gemeinde den Auftrag zur Amtsführung oder Vertretung.

 


Zeiten und Fristen

Die Rangliste wird jedes Jahr zwischen Ende Januar und Anfang Februar erstellt.

Die Frist für die Einreichung von Anträgen für die Zulassung wird jedes Jahr in der Ausschreibung festgelegt und endet etwa Ende Dezember.