Für Einzelunternehmer und Einzelunternehmerinnen:
Älter als 18 und jünger als 41 Jahre
Einschlägige berufliche Qualifikation oder Ausbildung im Bereich Landwirtschaft laut Vorgaben (kann nachgeholt werden)
Einreichung eines Betriebsplans mit dem Beihilfeantrag
Erste Niederlassung in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiter oder Betriebsleiterin
Eröffnung der Mehrwertsteuerposition im Bereich Landwirtschaft (ATECO Code 01) seit weniger als 12 Monaten
Betrieb in Eigentum oder mindestens fünfjähriger Pacht ab Gewährung
Bei Gärtnereibetrieben: Eintragung im einschlägigen Berufsverzeichnis und im amtlichen Unternehmerregister (RUOP)
Noch nie eine Erstniederlassungsprämie erhalten
Betrieb in der Autonomen Provinz Bozen
Bei nicht geschlossenen Höfen: mind. 1 ha Dauerkulturen oder 2 ha Ackerland/Dauergrünland
Bei Gärtnereibetrieben: mind. 5.000 m² Nutzfläche, davon mind. 1.000 m² Gewächshäuser
Betriebsübernahme nicht von jemandem unter 50 Jahren, der die Beihilfe bereits erhalten hat
Einreichung des Beihilfeantrags innerhalb der vorgegebenen Fristen
Keinen Anteil am Gesellschaftskapital von mehr als 50% einer landwirtschaftlichen Gesellschaft.
Für Junglandwirte und Junglandwirtinnen, die sich in einer Gesellschaft niederlassen:
Älter als 18 und jünger als 41 Jahre
Einschlägige berufliche Qualifikation oder Ausbildung im Bereich Landwirtschaft wie vorgegeben (kann nachgeholt werden)
Einreichung eines Betriebsplans mit dem Beihilfeantrag
Erste Niederlassung in einem landwirtschaftlichen Betrieb
Übernahme eines Anteils von mehr als 50% am Gesellschafskapital im Eigentum und effektive Kontrolle der Gesellschaft seit weniger als 12 Monaten
Gesellschaft hat folgende Eigenschaften:
Mehrwertsteuernummer im Bereich Landwirtschaft (ATECO Code 01)
Eingetragen in Handelsregister der Handelskammer
ausschließliche Ausübung der Tätigkeiten laut Art. 2135 ZGB als Gesellschaftszweck
Bezeichnung „landwirtschaftliche Gesellschaft“ in der Firma
mindestens ein Gesellschafter (falls Personengesellschaft) oder ein Verwalter (falls Kapitalgesellschaft) ist berufsmäßiger landwirtschaftlicher Unternehmer oder Selbstbebauer und bei der entsprechenden Vor- und Fürsorgeverwaltung eingetragen;
Bei Gärtnereibetrieben: Eintragung im einschlägigen Berufsverzeichnis und im amtlichen Unternehmerregister (RUOP)
Noch nie eine Erstniederlassungsprämie erhalten
Betrieb in der Autonomen Provinz Bozen
Bei nicht geschlossenen Höfen: mind. 1 ha Dauerkulturen oder 2 ha Ackerland/Dauergrünland
Bei Gärtnereibetrieben: mind. 5.000 m² Nutzfläche, davon mind. 1.000 m² Gewächshäuser
Übernahme des Gesellschaftsanteils nicht von jemandem unter 50 Jahren, der die Beihilfe bereits erhalten hat
Einreichung des Beihilfeantrags innerhalb der vorgegebenen Fristen
Der Antragsteller / Die Antragstellerin hat keine Mehrwertsteuerposition im Bereich Landwirtschaft (ATECO Code 01) eröffnet.