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Dienstcode: 2964

Beitrag für die Niederlassung von Junglandwirten und Junglandwirtinnen – nationaler GAP-Strategieplan 2023 – 2027 - Intervention SRE01

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Beschreibung

Beitrag zur Unterstützung von Junglandwirten und Junglandwirtinnen unter 41 Jahren, die sich zum ersten Mal in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiter oder Betriebsleiterinnen niederlassen und einen Geschäftsplan für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Tätigkeit vorlegen.


Wer kann den Dienst nutzen

Junglandwirte und Junglandwirtinnen, die sich erstmals als Betriebsleiter oder Betriebsleiterinnen in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einer landwirtschaftlichen Gesellschaft niederlassen.


Voraussetzungen

Für Einzelunternehmer und Einzelunternehmerinnen:

  • Älter als 18 und jünger als 41 Jahre

  • Einschlägige berufliche Qualifikation oder Ausbildung im Bereich Landwirtschaft laut Vorgaben (kann nachgeholt werden)

  • Einreichung eines Betriebsplans mit dem Beihilfeantrag

  • Erste Niederlassung in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiter oder Betriebsleiterin

  • Eröffnung der Mehrwertsteuerposition im Bereich Landwirtschaft (ATECO Code 01) seit weniger als 12 Monaten

  • Betrieb in Eigentum oder mindestens fünfjähriger Pacht ab Gewährung

  • Bei Gärtnereibetrieben: Eintragung im einschlägigen Berufsverzeichnis und im amtlichen Unternehmerregister (RUOP)

  • Noch nie eine Erstniederlassungsprämie erhalten

  • Betrieb in der Autonomen Provinz Bozen

  • Bei nicht geschlossenen Höfen: mind. 1 ha Dauerkulturen oder 2 ha Ackerland/Dauergrünland

  • Bei Gärtnereibetrieben: mind. 5.000 m² Nutzfläche, davon mind. 1.000 m² Gewächshäuser

  • Betriebsübernahme nicht von jemandem unter 50 Jahren, der die Beihilfe bereits erhalten hat

  • Einreichung des Beihilfeantrags innerhalb der vorgegebenen Fristen

  • Keinen Anteil am Gesellschaftskapital von mehr als 50% einer landwirtschaftlichen Gesellschaft.

 
Für Junglandwirte und Junglandwirtinnen, die sich in einer Gesellschaft niederlassen:

  • Älter als 18 und jünger als 41 Jahre

  • Einschlägige berufliche Qualifikation oder Ausbildung im Bereich Landwirtschaft wie vorgegeben (kann nachgeholt werden)

  • Einreichung eines Betriebsplans mit dem Beihilfeantrag

  • Erste Niederlassung in einem landwirtschaftlichen Betrieb

  • Übernahme eines Anteils von mehr als 50% am Gesellschafskapital im Eigentum und effektive Kontrolle der Gesellschaft seit weniger als 12 Monaten

  • Gesellschaft hat folgende Eigenschaften:

    • Mehrwertsteuernummer im Bereich Landwirtschaft (ATECO Code 01)

    • Eingetragen in Handelsregister der Handelskammer

    • ausschließliche Ausübung der Tätigkeiten laut Art. 2135 ZGB als Gesellschaftszweck

    • Bezeichnung „landwirtschaftliche Gesellschaft“ in der Firma

    • mindestens ein Gesellschafter (falls Personengesellschaft) oder ein Verwalter (falls Kapitalgesellschaft) ist berufsmäßiger landwirtschaftlicher Unternehmer oder Selbstbebauer und bei der entsprechenden Vor- und Fürsorgeverwaltung eingetragen;

  • Bei Gärtnereibetrieben: Eintragung im einschlägigen Berufsverzeichnis und im amtlichen Unternehmerregister (RUOP)

  • Noch nie eine Erstniederlassungsprämie erhalten

  • Betrieb in der Autonomen Provinz Bozen

  • Bei nicht geschlossenen Höfen: mind. 1 ha Dauerkulturen oder 2 ha Ackerland/Dauergrünland

  • Bei Gärtnereibetrieben: mind. 5.000 m² Nutzfläche, davon mind. 1.000 m² Gewächshäuser

  • Übernahme des Gesellschaftsanteils nicht von jemandem unter 50 Jahren, der die Beihilfe bereits erhalten hat

  • Einreichung des Beihilfeantrags innerhalb der vorgegebenen Fristen

  • Der Antragsteller / Die Antragstellerin hat keine Mehrwertsteuerposition im Bereich Landwirtschaft (ATECO Code 01) eröffnet.


Was benötigen Sie

Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

  • Der Betriebssplan;
  • Kopie Ihres gültigen Erkennungsausweises;
  • Rechtstitel zum Nachweis der erfolgten Niederlassung mittels Pacht oder Eigentumserwerb des Betriebes oder Erwerb der Mehrheit der Anteile, bestehend in einer Kopie des registrierten Vertrages (falls die Registrierung vorgesehen ist) oder des Erbscheins oder des Widerrufs des Erbscheins mit Erlass eines neuen Erbscheins;
  • Teilnahmebestätigung am landwirtschaftlichen Fortbildungskurs, wenn Sie die eigene berufliche Qualifikation auf diese Weise nachweisen;
  • Wenn Sie Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerin sind: Dokumentation über die Eröffnung der Mehrwertsteuerposition im Bereich Landwirtschaft (ATECO 01);
  • wenn Sie sich in einer Gesellschaft niedergelassen haben:
    • Unterlagen über die Rechtsform der Gesellschaft, ihre Bezeichnung, den Gesellschaftszweck, die Verwaltung derselben und insbesondere zum Nachweis der Eigenschaft des Betriebsleiters / der Betriebsleiterin des Antragstellers / der Antragstellerin gemäß Definition von Junglandwirt;
    • Nachweis der Eintragung im Handelsregister der Handelskammer und des Besitzes der Mehrwertsteuernummer im Bereich Landwirtschaft seitens der Gesellschaft (insbesondere: Handelsregisterauszug und Satzung der Gesellschaft, Gesellschaftervereinbarungen falls zutreffend, etc.);
    • Nachweis über die Eigenschaft des berufsmäßigen landwirtschaftlichen Unternehmers oder Selbstbebauers, eingetragen bei der entsprechenden Vor- und Fürsorgeverwaltung, mindestens eines Gesellschafters (falls Personengesellschaft) oder eines Verwalters (falls Kapitalgesellschaft).
  • Das Antragsformular entsprechend Ihrer Position:
Nach Genehmigung der Beihilfe und ordungsgemäßer Durchführung des Betriebsplanes müssen Sie für die Auszahlung des Beitrages folgenden Zahlungsantrag stellen:

Dieser Dienst ist gebührenfrei.



So geht es weiter

Nach der Gewährung des Beitrages, müssen Sie die folgenden Verpflichtungen einhalten:

  • Führung des landwirtschaftlichen Betriebes mindestens fünf Jahre ab Gewährung;

  • aktiver Landwirt innerhalb von 18 Monaten ab Gewährung zu werden;

  • Aufholung der beruflichen Qualifikation, falls nicht bereits besessen;

  • bei viehhaltenden Betrieben: Einhaltung des durchschnittlichen Mindest- und Höchstviehbesatzes;

  • Umsetzung des Betriebsplans innerhalb von 24 Monaten ab Gewährung;

  • Veröffentlichung des Vorhabens auf der eigenen Website oder den eigenen offiziellen Social-Media-Sites, falls vorhanden.


Zeiten und Fristen

Sie müssen Ihren Antrag bis zum 15. Juni 2026, 12:00 Uhr, einreichen.


Häufig gestellte Fragen

Was muss ich für den Antrag einreichen?

Sie müssen Folgendes vorbereiten:
  • Betriebsplan;
  • Kopie Ihres gültigen Erkennungsausweises;
  • Rechtstitel zum Nachweis der erfolgten Niederlassung mittels Pacht oder Eigentumserwerb des Betriebes oder Erwerb der Mehrheit der Anteile, bestehend in einer Kopie des registrierten Vertrages (falls die Registrierung vorgesehen ist) oder des Erbscheins oder des Widerrufs des Erbscheins mit Erlass eines neuen Erbscheins;
  • Teilnahmebestätigung am landwirtschaftlichen Fortbildungskurs, wenn Sie die eigene berufliche Qualifikation auf diese Weise nachzuweisen beabsichtigen;
  • wenn Sie Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerin sind: Dokumentation über die Eröffnung der Mehrwertsteuerposition im Bereich Landwirtschaft (ATECO 01);
  • wenn Sie sich in einer Gesellschaft niedergelassen haben: Unterlagen über die Rechtsform der Gesellschaft, ihre Bezeichnung, den Gesellschaftszweck, die Verwaltung derselben und insbesondere zum Nachweis der Eigenschaft des Betriebsleiters oder der Betriebsleiterin des Antragstellers oder der Antragstellerin gemäß Definition von Junglandwirt sowie Nachweis der Eintragung im Handelsregister der Handelskammer und des Besitzes der Mehrwertsteuernummer im Bereich Landwirtschaft seitens der Gesellschaft (insbesondere: Handelsregisterauszug und Satzung der Gesellschaft, Gesellschaftervereinbarungen falls zutreffend, etc.);
  • wenn Sie sich in einer Gesellschaft niedergelassen haben: Nachweis über die Eigenschaft des berufsmäßigen landwirtschaftlichen Unternehmers oder Selbstbebauers, eingetragen bei der entsprechenden Vor- und Fürsorgeverwaltung, mindestens eines Gesellschafters (falls Personengesellschaft) oder eines Verwalters (falls Kapitalgesellschaft).

Wie und wo kann ich den Antrag stellen?

Sie können Ihren Antrag folgendermaßen einreichen:

Denken Sie daran, dass die Frist am 15. Juni 2026 um 12:00 Uhr endet.

Wie viel kostet der Dienst?

Der Dienst ist gebührenfrei.