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Dienstcode: 2959

Online-Anmeldung für deutsche und ladinische Musikschulen in Südtirol

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Beschreibung

Online-Einschreibung in die Musikschulen in deutscher und ladinischer Sprache der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol.


Wer kann den Dienst nutzen

Personen, die sich oder ihre Kinder in die Musikschulen einschreiben möchten.


Was benötigen Sie

Für die Online-Einschreibung ist der Online-Dienst zu nutzen. Sie müssen sich wie folgt authentifizieren:

  • SPID (Öffentliches System für die digitale Identität);
  • EIK (elektronische Identitätskarte);
  • aktivierte Bürgerkarte mit PIN und Lesegerät.

Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenlos.


So wird es gemacht

  1. Authentifizieren Sie sich über SPID, EI oder mit der aktivierten Bürgerkarte.
  2. Sie werden direkt zum Antrag weitergeleitet.
  3. Geben Sie die erforderliche Daten ein.
  4. Senden Sie den Antrag ab.

So geht es weiter

Nachdem Sie den Antrag abgesendet haben, erhalten Sie eine Bestätigung, dass er ordnungsgemäß übermittelt wurde.

Die Einschreibung ist erst dann abgeschlossen, sobald die Musikschule die Einschreibung überprüft und mit einer zweiten Nachricht bestätigt hat.

Auch bei einer Ablehnung wird eine entsprechende Nachricht übermittelt (in diesem Fall können Sie sich direkt an die Musikschule wenden, um weitere Informationen zu erhalten).


Zeiten und Fristen

Die Einschreibung in die Musikschulen für das Schuljahr 2026/2027 ist nur online möglich und zwar in der Zeit zwischen dem 1. und 31. März 2026 (Wiedereinschreibungen und Neueinschreibungen).


Häufig gestellte Fragen

An wen kann ich mich bei technischen Problemen wenden?

Sie können sich an das Call Center über die gebührenfreie Nummer 800 816836 oder per E-Mail an servicedesk@provinz.bz.it wenden.

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie hier: Musikschulen in deutscher Sprache in Südtirol.

Abgesehen von der Website an wen kann ich mich wenden, um weitere Informationen zu erhalten?


Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.

Die Rechtsgrundlage für die Einschreibung ist Artikel 11 der Studienordnung der Deutschen und Ladinischen Musikschulen, genehmigt mit Beschluss vom 20. August 2024, Nr. 679.

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