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Dienstcode: 2955

Anerkennung der Qualifikation als Berufsmäßiger landwirtschaftlicher Unternehmer - physische Person

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Beschreibung

Anerkennung als „Berufsmäßiger landwirtschaftlicher Unternehmer" für folgende Zwecke:

  • Eintragung beim Sozialfürsorge- und Sozialvorsorgeinstitut für die Landwirtschaft (INPS);
  • Erlangung der Gebührenermäßigung beim Erwerb von landwirtschaftlichen Liegenschaften;
  • einer landwirtschaftlichen Gesellschaft die Qualifikation als Gesellschaft mit der Qualifikation „berufsmäßiger landwirtschaftlicher Unternehmer" zu geben;
  • andere Gründe (z. B. für Beiträge, Baugenehmigungen, usw.).

Wer kann den Dienst nutzen

Der Dienst kann von folgenden Personen genutzt werden:

  • Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes;
  • Mitglied einer Personengesellschaft;
  • Verwalter und gleichzeitiges Mitglied einer Genossenschaft;
  • Verwalter einer Kapitalgesellschaft.

Voraussetzungen

Landwirtschaftliche Unternehmer und Unternehmerinnen:

  • widmen mindestens die Hälfte ihrer Gesamtarbeitszeit der landwirtschaftlichen Tätigkeit;
  • erzielen mindestens die Hälfte ihres Gesamteinkommens aus Arbeit aus landwirtschaftlicher Tätigkeit;
  • widmen 25 % ihrer Arbeitszeit der landwirtschaftlichen Tätigkeit und erzielen 25 % ihres Gesamteinkommens aus Arbeit aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit, wenn sie in benachteiligten Gebieten tätig sind;
  • verfügen über angemessene berufliche Kenntnisse;
  • üben eine landwirtschaftliche Tätigkeit laut Artikel 2135 Zivilgesetzbuch aus;
  • berücksichtigen die Richtlinien des Rundschreibens der Agentur der Einnahmen vom 6. Juli 2009, Nr. 32/E Rundschreiben der Agentur der Einnahmen vom 06. Juli 2009, Nr. 32/E bezüglich der landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten der Erzeugung von elektrischer Energie oder Wärmenergie.
Landwirtschaftliche Unternehmer und Unterneh​​​​​​​merinnen müssen sich beim NISF/INPS - Bereich Landwirtschaft - eintragen.

Was benötigen Sie

Um die Anerkennung zu beantragen, müssen Sie folgendes vorbereiten:

  • Antrag auf Anerkennung als berufsmäßiger landwirtschaftlicher Unternehmer: Formular;
  • eine Kopie der Identitätskarte des Antragstellers;
  • Betriebsbogen oder (falls kein Betriebsbogen vorhanden) Besitzbogen der Liegenschaften, die im Eigentum oder in Pacht des Antragstellers sind (nur sofern die Liegenschaften außerhalb der Region Trentino-Südtirol liegen).

Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von je 16 € beilegen.

Davon befreit sind Sie, wenn der Antrag auf Anerkennung als berufsmäßiger landwirtschaftlicher Unternehmer zur Erlangung der Gebührenermäßigung oder für einen öffentlichen, nationalen oder EU-Beitrag im Bereich Landwirtschaft gestellt wird.



So geht es weiter

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Bescheinigung vom Amt für bäuerliches Eigentum.


Zeiten und Fristen

Erfüllen Sie nicht alle Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht, haben Sie die Möglichkeit, diese innerhalb von zwei Jahren nach Antragstellung nachzuweisen.

Der Dienst ist immer aktiv, Sie können den Antrag jederzeit einreichen.


Häufig gestellte Fragen

Wo muss ich den Antrag einreichen?

Sie können den Antrag

Wie viel kostet der Dienst?

Die Kosten belaufen sich auf 32 Euro, was zwei 16-Euro-Stempelmarken entspricht. Sie sind nur dann von der Steuer befreit, wenn die Bescheinigung für berufsmäßige landwirtschaftliche Unternehmer dazu dient, Steuervorteile oder öffentliche Beihilfen im Bereich Landwirtschaft zu erhalten.

Wann kann ich den Antrag stellen?

Sie können den Antrag jederzeit einreichen.