Beschreibung
Antrag auf Gewährung von Beiträgen an Institute, Körperschaften, Verbände und Organisationen. Sie dienen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und der Produktivität sowie zur Fortbildung und Spezialisierung in den Wirtschaftsbereichen Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen.
Die Beiträge werden auf der Grundlage von zwei Gesetzen gewährt:
- Landesgesetz vom 28. November 1973, Nr. 79 (nachstehend „Landesgesetz 79/1973“ genannt);
- Landesgesetz vom 13. Februar 1997, Nr. 4, Art. 23/quater (nachstehend „Landesgesetz 4/1997“ genannt).
Nachstehend sind die Initiativen angeführt, die im Rahmen des Landesgesetzes 79/1973 gefördert werden können:
- Studien, Untersuchungen, Analysen und Entwicklungsprojekte, einschließlich Marketinginitiativen und Imagekampagnen, die auf die betreffenden Sektoren, Wirtschaftszweige oder Berufe beschränkt sind. Auch Produkte oder geografische Gebiete von entsprechendem Interesse werden einbezogen. Firmenwerbung ist nicht erlaubt;
- Initiativen zur Verbesserung der Technologien, Betriebsorganisation und Betriebsführung. Diese Initiativen zielen auf die Regelung der Betriebsnachfolge, zur Förderung der Ethik in der Wirtschaft. Weitere Ziele sind die Steigerung der Qualität im Allgemeinen zur Erhöhung des Niveaus des Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz;
- Organisation von Konferenzen, Kongressen und anderen Informationsveranstaltungen;
- Organisation, Vorbereitung und Teilnahme an Berufswettbewerben;
- Organisation und Durchführung von Berufswettbewerben in Südtirol;
- Produktion von Multimedia-Material zur Dokumentation und Förderung von Berufen;
- in Innovation, Networking für Start-up-Unternehmen und Teilnahme an Veranstaltungen;
- andere Initiativen zur Entwicklung der jeweiligen Wirtschaftssektoren, Branchen oder Berufe.
Interne Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Initiative sind ebenfalls förderfähig, und zwar bis zu 10 % der zulässigen externen Kosten. Die Ausgaben müssen in einer detaillierten Übersicht ordnungsgemäß dokumentiert werden. Im Rahmen von Stichprobenkontrollen ist eine Dokumentation mit entsprechenden Belegen erforderlich.
Nachstehend sind die Initiativen angeführt, die im Rahmen des Landesgesetzes 4/1997 gefördert werden können:
- Studien, Forschungs-, Analyse- und Entwicklungsprojekte;
- Organisation von und Teilnahme an Konferenzen, Kongressen, Seminaren, Kursen und anderen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Informationsveranstaltungen;
- Organisation von und Teilnahme an Messen und Ausstellungen in der Region Trentino-Südtirol. Ausnahmsweise kann auch die Organisation von oder die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb der Region gestattet werden. In diesem Fall muss die Initiative in Absprache mit dem Sonderbetrieb IDM Südtirol - Alto Adige erfolgen oder von diesem als wichtig erachtet werden. Handwerksausstellungen und Ausstellungen der lokalen Wirtschaft müssen mehrere Gemeinden desselben geografischen Gebiets umfassen;
- Beratung;
- Gründung von Unternehmenskooperationen in Form eines Konsortiums, einer Genossenschaft oder einer anderen Rechtsform;
- andere Initiativen für die Entwicklung von Unternehmen in der jeweiligen Wirtschaftssektoren, Branchen oder Berufen.
Interne Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Initiative sind ebenfalls förderfähig, und zwar bis zu 10 % der zulässigen externen Kosten im Rahmen der De-minimis-Regelung.
