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Dienstcode: 2817

Initiativen zur Unterstützung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen (2022 - 2023)

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Beschreibung

Initiativen zur Unterstützung der Digitalisierung

Die Kleinunternehmen stellen in Hinblick auf ihre Anzahl einen wesentlichen Teil der heimischen Wirtschaft dar. Die Steigerung der digitalen Kenntnisse und Dienstleistungen ist für ihre Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit unumgänglich. Der Wandel der letzten Jahre macht die Notwendigkeit der Ergänzung von traditionellen Tätigkeiten durch die digitalen Technologien unumgänglich.

Förderfähig sind Vorhaben, die eng mit der in Südtirol ausgeübten Tätigkeit der Unternehmen zusammenhängen und sich direkt auf diese Tätigkeit auswirken sowie der Einführung digitaler Technologien und Prozesse dienen, zur Umsetzung und Verbesserung:

  • von Organisations- und Geschäftsmodellen;
  • des Internetauftrittes des Unternehmens und der Formen des elektronischen Handels;
  • der Verwaltung von sozialen Medien und digitalen Kommunikationsmodellen.

Verwaltung von sozialen Medien und digitalen Kommunikationsmodellen

  • Schulungs-, Coaching- und Tutoring-Initiativen, die sich an Angestellte, Inhaber/Inhaberinnen und Gesellschafter/Gesellschafterinnen richten, die im Antrag stellenden Unternehmen oder in Partner- oder in sonstiger Form verbundenen Unternehmen tätig sind.
  • Initiativen zu Beratung und Wissensvermittlung.
  • Ankauf und Optimierung von Software.

Wer kann den Dienst nutzen

  • Einzelunternehmen;
  • Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie Konsortien, Kooperationen und rechtmäßig gegründete Zusammenschlüsse von mindestens zwei Unternehmen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen die Unternehmen und den Gesamtbetrag der Initiative.

Unternehmen

  • Müssen in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-,Handels-, Dienstleistungs- oder Tourismustätigkeit als Haupttätigkeit ausüben und als Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern (JAE) eingestuft sein. 
  • Müssen gemäß ihren jeweilig geltenden Gesellschaftsordnung im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sein.
  • Freiberufler, die in den Verzeichnissen oder Listen gemäß Art. 2229 des Zivilgesetzbuches eingetragen sind, und Selbstständige nur für die ersten fünf Tätigkeitsjahre. 

Höhe der Initiative

Die Mindestausgabe für förderfähige Vorhaben beträgt 2.000,00 Euro je Antrag, die Höchstausgabe 10.000,00 Euro je Antrag.

Was benötigen Sie

  1. Antrag (es können keine neuen Anträge mehr eingereicht werden)

  2. Erklärung zum Ersatz einer beeideten Bezeugungsurkunde;

  3. Erklärung über das Fehlen des CUP auf den Rechnungen (CUP = Einheitlicher Projektcode);

  4. Anlagen zum Antrag:

  • Kostenvoranschläge;

  • bei den Honoraren für Berichterstatter und Berichterstatterinnen und Berater und Beraterinnen sind die Anzahl der Arbeitstage/-stunden und die Kosten pro Einheit anzugeben;

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 € kaufen. Die Bezahlung kann auf folgende Weise erfolgen:

  • @e.bollo;

  • Stempelmarke (Datum und eindeutiger Identifikationscode angeben)

 


So wird es gemacht

Der Antrag kann an die PEC-Adresse des zuständigen Amtes gesendet werden: 

Bei Initiativen, die mehrere Wirtschaftszweige betreffen, müssen die Anträge beim für die jeweilige Tätigkeit zuständigen Landesamt eingereicht werden.

 


So geht es weiter

Nach Erhalt der Mitteilung über die Gewährung des Beitrags und nach Durchführung des Vorhabens müssen Sie den Auszahlungsantrag einreichen.

Die entsprechenden Unterlagen sind:

Dem Auszahlungsantrag sind beizufügen:

 


Zeiten und Fristen

Bis zum 31.12.2025 können Unternehmen, die eine Verlängerung beantragt haben, den Antrag auf Auszahlung einreichen.

 


Häufig gestellte Fragen

Muss der CUP (einheitlicher Projektcode) auf allen Rechnungen angegeben werden?

Der CUP muss auf allen Rechnungen angegeben sein, die Gegenstand des Beitragsantrags sind.

Bis wann wird der Beitrag ausgezahlt?

In der Regel innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung des Auszahlungsantrags.

Die Rechnungen wurden vor der Antragstellung ausgestellt. Sind sie abrechnungsfähig?

Die Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober des Jahres eingereicht werden, in dem die Initiative gestartet oder durchgeführt wird. Die Durchführung der Initiative bedeutet die Ausstellung von Ausgabenbelegen, die sich auch auf Teilbeträge oder Zahlungen unter einem beliebigen Titel beziehen. Nach diesem Datum eingereichte Anträge werden automatisch archiviert.

 


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

Die entsprechende Datenschutzerklärung können Sie unter den folgenden Links einsehen: