Beschreibung
Anreize in Form von Kapitalzuschüssen für Primärerzeuger und Primärerzeugerinnen, die Investitionen im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tierischer Herkunft tätigen möchten.

Anreize in Form von Kapitalzuschüssen für Primärerzeuger und Primärerzeugerinnen, die Investitionen im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tierischer Herkunft tätigen möchten.
Primärerzeuger und Primärerzeugerinnen:
die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tierischer Herkunft tätig sind. Die zu verarbeitenden landwirtschaftlichen Erzeugnisse müssen überwiegend aus dem eigenen Betrieb stammen;
die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Jahresumsatz von nicht mehr als 300.000,00 Euro haben.
die in folgende Initiativen investieren möchten:
Bauvorhaben, betreffend den Bau, den Umbau und die Modernisierung von:
Einrichtungen für die Lagerung, Aufbereitung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit einer Fläche von maximal 75 m²;
Verkaufs-, Verwaltungs- und Belegschaftsräume, sofern sie sich am Standort des Betriebs befinden und eine Fläche von maximal 25 m² haben;
Für die oben genannten Flächen werden die Flächen berücksichtigt, die in den letzten 10 Jahren vor der Einreichung des Beihilfeantrags bezuschusst wurden, d. h. die Flächen werden abgezogen;
Technische Investitionen betreffend den Ankauf von:
Maschinen und technischen Geräten für die Lagerung, Verarbeitung, Umwandlung, Vermarktung und für die Qualitätsmanagementsysteme der landwirtschaftlichen Erzeugnisse;
neuen Behältern für die Lagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und die Entsorgung anfallender Nebenprodukte;
Für Unternehmen, die eine neue Verarbeitungs- und Vermarktungstätigkeit aufnehmen, sind die Zuschüsse für technische Investitionen in den ersten drei Jahren auf insgesamt 50.000 Euro begrenzt.
Die Voraussetzungen beziehen sich auf Ihre Ausgaben, Ihre Bewirtschaftungen, Ihren Viehbesatz und Ihren Vorbereitungsstand.
Ausgaben:
Der Mindestbetrag der zugelassenen Ausgaben im Beihilfegesuch beträgt 10.000,00 Euro ohne MwSt;
Der Höchstbetrag der zugelassenen Ausgaben im Dreijahreszeitraum beträgt 400.000,00 Euro ohne MwSt.;
Das Unternehmen darf innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nur einen einzigen Beihilfeantrag stellen.
Bewirtschaftung:
Sie müssen in Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen, mit Ausnahme der Bienenhaltung, mindestens zwei Hektar Wiesen, Wechselwiesen oder Mais anbauen;
Für Mischbetriebe (sowohl Obst- oder Weinbau als auch andere Kulturen) werden die Flächen im Verhältnis 1:2 berechnet und addiert (es gelten die Daten laut LAFIS).
Viehbesatz:
Sie müssen den minimalen und maximalen Viehbesatz einhalten;
Sie müssen die unten angegebene Mindestanzahl an Tieren erreichen:
Haltung von mindestens 5 GVE für die Fleischverarbeitung oder 5 GVE Milchvieh für die Umwandlung von Milch und Milcherzeugnissen;
50 Bienenvölker laut nationaler Bienendatenbank (BDN).
Grad der Vorbereitung des Antragstellers/der Antragstellerin oder eines im Betrieb kontinuierlich mitarbeitenden Familienmitglieds. Sie müssen nachweisen:
eine mindestens 3-jährige auf die entsprechende Tätigkeit bezogene Berufserfahrung oder
einen mindestens 50-stündigen fachspezifischen Kurs oder
den erfolgreichen Abschluss einer Universität, Hochschule oder Oberschule für Landwirtschaft oder Lebensmittelverarbeitung oder
den erfolgreichen Abschluss einer Fachschule für Land- und Hauswirtschaft.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Sie müssen den Antrag auf Beihilfe vom 1. Februar bis 30. September stellen, in jedem Fall jedoch vor dem Ankauf und/oder vor Beginn der Arbeiten.
Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 50 90
PEC: viehzucht.zootecnia@pec.prov.bz.it
Kapuzinerplatz 3, 39031 Bruneck
Telefon: +39 0474 58 22 40
PEC: lwbruneck.agribrunico@pec.prov.bz.it
Regensburger Allee 18, 39042 Brixen
Telefon +39 0472 82 12 40
PEC: lwbrixen.agribressanone@pec.prov.bz.it
Schlandersburgstraße 6, 39028 Schlanders
Telefon +39 0473 73 61 40
PEC: lwschlanders.agrisilandro@pec.prov.bz.it
Sandplatz 10, 39012 Meran
Telefon +39 0473 25 22 40
PEC: lwmeran.agrimerano@pec.prov.bz.it
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.
Landhaus 6 – Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon 1: +39 0471 41 50 90
Telefon 2: +39 0471 41 50 91
E-Mail: viehzucht@provinz.bz.it
PEC: viehzucht.zootecnia@pec.prov.bz.it
Website: landwirtschaft.provinz.bz.it
Thomaseth Jürgen, Telefon: +39 0471 41 50 94
Montag bis Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.