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Dienstcode: 2172

Beiträge für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tierischer Herkunft

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Beschreibung

Anreize in Form von Kapitalzuschüssen für Unternehmen, die Investitionen im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tierischer Herkunft tätigen möchten.


Wer kann den Dienst nutzen

Kleine und mittlere Unternehmen, die im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von Milch, Milchprodukten und Eiern tätig sind und in folgende Vorhaben investieren möchten:

  1. Bauvorhaben, betreffend den Bau, den Umbau und die Modernisierung von:
    • Einrichtungen für die Lagerung, Aufbereitung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen;
    • Räumlichkeiten für den Verkauf, für die Verkostung, für die Verwaltung und für die Belegschaft, sofern sie sich bei der Produktionseinheit befinden;
  2. technische Investitionen betreffend den Ankauf von:
    • neuen Maschinen, technischen Geräten und Anlagen für die Lagerung, Aufbereitung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen;
    • neuen Behältern für die Lagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und die Entsorgung anfallender Nebenprodukte.

Die Ankäufe bzw. Bauarbeiten dürfen erst nach Mitteilung des einheitlichen Projektcodes (CUP) durch das zuständige Landesamt erfolgen.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen beziehen sich auf Ihr Unternehmen und die Höhe der Investition:

Das Unternehmen:

  • muss die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen;
  • beschäftigt weniger als 250 Personen;
  • darf einen Jahresumsatz von 15 Millionen Euro nicht überschreiten;
  • kann nur einen Antrag innerhalb von 12 Monaten stellen.

Der Investitionsbetrag (förderfähige Ausgaben abzüglich der Mehrwertsteuer):

  • muss mindestens 50.000 Euro betragen, um eine Finanzierung der Investitionen zu erhalten;
  • darf 700.000 Euro pro Antrag auf Beihilfe nicht überschreiten, um für eine Finanzierung der Investitionen in Frage zu kommen.

Was benötigen Sie

  • Die Beschreibung und der Standort des Vorhabens, einschließlich der Daten für Beginn und Abschluss der Arbeiten und/oder Anschaffungen;
  • Kostenvoranschlag eines/einer für Bauinvestitionen befähigten freiberuflich Tätigen;
  • Angebote von Unternehmen für die technischen Investitionen (Maschinen und Ausrüstungen);
  • Genehmigung mit technischen Unterlagen;
  • der Beschluss des Verwaltungsrats oder der Vollversammlung über die zu fördernde Investition;
  • eine Beschreibung des Unternehmens und seiner Verarbeitungs- und Vermarktungstätigkeiten;
  • das Antragsformular für die Beihilfe für die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen: Antrag auf Beihilfe.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


So wird es gemacht

  • Füllen Sie das Antragsformular aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei;
  • senden Sie alle Unterlagen per PEC an die Adresse viehzucht.zootecnia@pec.prov.bz.it.

So geht es weiter

  • Das Amt prüft Ihre Voraussetzungen und untersucht Ihren Antrag und Ihre Unterlagen;
  • Sie erhalten eine Kapitalbeihilfe von höchstens 30 % der anerkannten Ausgaben;
  • die Gewährung der Beihilfe setzt voraus, dass Sie ab dem Zeitpunkt der endgültigen Auszahlung den Verwendungszweck der finanzierten Investitionen für die Dauer der Laufzeit einhalten:
    • Mindestens fünf Jahre für den Erwerb von Maschinen und Ausrüstung;
    • mindestens 10 Jahre für Bauinvestitionen.

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf Beihilfe muss vom 1. Februar bis 30. September gestellt werden, in jedem Fall jedoch vor dem Ankauf und/oder vor Beginn der Arbeiten.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:

Sie können die Datenschutzerklärung unter dem folgendenLink einsehen: datenschutzerklärung.