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Dienstcode: 2171

Beiträge für den umweltfreundlichen Anbau von Getreide

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Beschreibung

Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für landwirtschaftliche Kleinstunternehmen für umweltschonenden Anbau von Getreide, welche mindestens ein Hektar zusammen mit Gemüse, Kräuter- und Futterpflanzen anbauen und bestimmte agronomische und umweltbezogene Kriterien einhalten.


Wer kann den Dienst nutzen

Kleinstunternehmen, die in der Primärproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen beziehen sich auf Ihre landwirtschaftliche Tätigkeit und die angewandten Anbauverfahren:

  • Sie müssen mindestens einen Hektar mit Wiesen, Futterpflanzen auf Wechselwiesen, Mais oder anderem Getreide, Gemüse, Erdbeeren oder Kräutern anbauen;

  • Vieh haltende Betriebe müssen den Mindest- und Höchstviehbesatz einhalten, der im GAP-Strategieplan 2023-2027 (Verordnung [EU] 2021/2115 für die Autonome Provinz Bozen) festgelegt ist;

  • die Mindestanbaufläche für die Gewährung der Beihilfe beträgt 0,6 Hektar. Sie müssen diese Anbaufläche im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen gemäß dem Dekret des Landeshauptmannes vom 9. März 2007, Nr. 22, als Getreide eingetragen;

  • Sie müssen auf die Verwendung von gebeiztem Saatgut, auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, einschließlich Wachstumsregulatoren, und auf mineralische Dünger, die im biologischen Anbau nicht zugelassen sind, verzichten. Darüber hinaus müssen Sie auf die Verwendung von Klärschlamm und gentechnisch verändertem Saatgut verzichten;

  • Sie müssen eine Fruchtfolge einhalten, bei der auf derselben Fläche der Anbau von Getreide mit Ausnahme von Roggen auf zwei aufeinander folgende Jahre beschränkt ist;

  • Sie müssen Roggen, Weizen, Gerste, Hafer, Dinkel, Hartweizen, Khorasan-Weizen, Zweikorn, Einkorn und Buchweizen anbauen;

  • die Getreidefläche, für die Sie die Beihilfe beantragen, muss bis zum 31. März des Bezugsjahres im LAFIS grafisch abgegrenzt sein;

  • die Beihilfe wird nicht gewährt, wenn der Betrag niedriger als 300,00 Euro ist;

  • die Beihilfe ist nicht mit der Intervention SRA 29 des GAP-Strategieplans 2023-2027, Verordnung (EU) 2021/2115 (biologische Landwirtschaft) kumulierbar.


Was benötigen Sie

  • Erklärung, ob bzw. wie viele De-minimis-Beihilfen Sie in den letzten drei Haushaltsjahren erhalten haben.
  • Ansuchen: ##1##.

So wird es gemacht

Für das Ansuchen müssen den Beihilfeantrag bei der Abteilung Landwirtschaft einreichen:

Füllen Sie das Antragsformular aus (das Sie im Abschnitt „Was benötigen Sie“ finden) und übermitteln Sie es auf telematischem Weg oder reichen Sie es bei einer der folgenden Ämter ein:

Amt für Viehzucht

Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 50 90
E-Mail: zootecnia@provincia.bz.it
PEC: viehzucht.zootecnia@pec.prov.bz.it

Bezirksämter der Landwirtschaft

Brixen
Regensburger Allee 18, 39042 Brixen
Telefon: +39 0472 82 12 40
E-Mail: agricoltura.bressanone@provincia.bz.it
PEC: lwbrixen.agribressanone@pec.prov.bz.it

Bruneck
Kapuzinerplatz 3, 39031 Bruneck
Telefon: +39 0474 58 22 40
E-Mail: agricoltura.brunico@provincia.bz.it
PEC: lwbruneck.agribrunico@pec.prov.bz.it

Meran
Sandplatz 10, 39012 Meran
Telefon: +39 0473 25 22 40
E-Mail: agricoltura.merano@provincia.bz.it
PEC: lwmeran.agrimerano@pec.prov.bz.it

Schlanders
Schlandersburgstraße 6, 39028 Schlanders
Telefon: +39 0473 73 61 40
E-Mail: agricoltura.silandro@provincia.bz.it
PEC: lwschlanders.agrisilandro@pec.prov.bz.it


So geht es weiter

  • Das Amt prüft Ihren Beihilfeantrag und überprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen;
  • im Falle eines positiven Ergebnisses wird Ihnen eine Beihilfe von 500,00 Euro pro Hektar gewährt;
  • die Auszahlung der Beihilfe unterliegt der für die De-minimis-Beihilfen vorgesehenen Höchstgrenze (maximal 50.000,00 Euro pro Unternehmen im laufenden und den beiden vorangegangenen Haushaltsjahren).

Zeiten und Fristen

  • Sie müssen Ihren Antrag zwischen dem 1. Januar und dem 31. März einreichen;
  • die Getreidefläche, für die Sie die Beihilfe beantragen, muss bis zum 31. März des Bezugsjahres im LAFIS grafisch abgegrenzt sein.

Häufig gestellte Fragen

Was ist unter einer „De-minimis-Beihilfe“ zu verstehen?

Die genannten Beihilfen werden im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 3118/2024 über die De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor gewährt. Diese Verordnung sieht De-minimis-Beihilfen in Höhe von bis zu 50.000,00 Euro vor.

Diese Beihilfen können im laufenden Haushaltsjahr und in den beiden vorangegangenen Haushaltsjahren an Unternehmen ausgezahlt werden, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss angeben, ob und wie viele De-minimis-Beihilfen er/sie in den letzten drei Haushaltsjahren erhalten hat.

Kann ich eine Beihilfe beantragen, wenn ich eine Fläche von weniger als einem Hektar anbaue?

Sie können die Beihilfe nur beantragen, wenn Sie mindestens 0,6 Hektar Getreidefläche anbauen, die im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen eingetragen ist. Sie müssen jedoch insgesamt mindestens einen Hektar Fläche haben, auf denen Wiesen, Futterpflanzen auf Wechselwiesen, Mais oder anderes Getreide, Gemüse, Erdbeeren oder Kräuter angebaut werden.

Darf ich gebeiztes Saatgut oder chemische Düngemittel verwenden?

Nein, um die Beihilfe zu erhalten, müssen Sie auf die Verwendung von gebeiztem Saatgut, mineralischen Düngemitteln, die im biologischen Anbau nicht zugelassen sind, sowie auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Klärschlamm und genetisch verändertem Saatgut verzichten.



Zuständige Stelle

Amt für Viehzucht

Adresse: Landhaus 6 – Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100, Bozen

Telefon: +39 0471 41 50 90 / +39 0471 41 50 91

E-Mail: viehzucht@provinz.bz.it

PEC: viehzucht.zootecnia@pec.prov.bz.it

Website: landwirtschaft.provinz.bz.it

Kontakte

Christian Scherer, Telefon: +39 0471 41 50 96

Unsere PEC-Adressen

Bozen: viehzucht.zootecnia@pec.prov.bz.it
Brixen: lwbrixen.agribressanone@pec.prov.bz.it
Bruneck: lwbruneck.agribrunico@pec.prov.bz.it
Meran: lwmeran.agrimerano@pec.prov.bz.it
Schlanders: lwschlanders.agrisilandro@pec.prov.bz.it

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