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Dienstcode: 2170

Beiträge zur Zahlung von Versicherungsprämien zugunsten des Tierhaltungssektors

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Beschreibung

Die Provinz gewährt Beihilfen für diejenigen, die Versicherungsprämien für Verluste von Rindern, Pferden, Schafen und Ziegen zahlen müssen, die durch Folgendes verursacht wurden:

  • Krankheit oder Unfall;
  • Tierseuchen oder Parasitenbefall;
  • widrige Witterungsbedingungen, die mit Natur- oder anderen Katastrophen gleichzusetzen sind.

Wer kann den Dienst nutzen

  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Landesgesetzes vom 18. Oktober 2016, Nr. 21, Art. 14, Abs. 1;
  • Konsortien im Sinne von Artikel 11 der Gesetzesverordnung Nr. 102 von 2004;
  • Versicherungs- und Versicherungsmaklergesellschaften;
  • landwirtschaftliche Vereinigungen nach dem Landesgesetz vom 7. Januar 1959, Nr. 2;
  • landwirtschaftliche Unternehmer und Unternehmerinnen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen förderfähige Ausgaben:

  • die förderfähigen Versicherungsprämien können sich auf einen Schätzwert von höchstens 2.300,00 Euro je Rind und Pferd beziehen. Der maximale Schätzwert pro Schaf und Ziege beträgt 350,00 Euro;

  • für spezifische Werte können Sie den folgenden Link konsultieren: Versicherungshöchstwerte.


Was benötigen Sie

Um Beihilfen zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

  • das folgende Antragsformular: Beihilfeantrag;
  • die Schadensmeldung – Versicherung von Vieh;
  • bei Landwirten oder Landwirtinnen eine Kopie der Versicherungspolice und ein Nachweis über die Zahlung der Prämie;
  • bei Konsortien, Versicherungsgesellschaften und Maklern und Maklerinnen die zusammenfassende Liste mit den Namen der versicherten Landwirte und Landwirtinnen mit den versicherten Tieren und einer Angabe der Prämien;
  • im Falle der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und der landwirtschaftlichen Verbände:
    • Protokoll der Aktionärsversammlung mit dem genehmigten Budget;
    • Berechnung der von den Mitgliedern geschuldeten Versicherungsprämien mit Angabe der gezahlten Prämien;
    • zusammenfassende Liste der im vergangenen Versicherungsjahr regulierten Schäden mit Zahlungsaufstellungen für die Mitglieder;
  • die Tabellen für die Kilometererstattung_ACI-2023_GU_302_28 Dezember 2022.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


So wird es gemacht

Wie Sie den Antrag stellen:

  • Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie die gesamten erforderlichen Unterlagen bei (diese finden Sie im Abschnitt „Was benötigen Sie“);
  • reichen Sie den Antrag über PEC beim Amt für Viehzucht ein, und zwar unter viehzucht.zootecnia@pec.prov.bz.it.

So geht es weiter


Zeiten und Fristen

  • Der Versicherungszeitraum muss dem Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember entsprechen;
  • Sie müssen Ihren Beihilfeantrag spätestens am 31. Dezember des Jahres einreichen, das dem Bezugsjahr vorausgeht;
  • Sie müssen Ihren Zahlungsantrag in der Zeit vom 1. Januar bis zum 15. Februar des Jahres einreichen, das auf das Versicherungsjahr folgt.

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Informationsbroschüre.