Die Imkerin/der Imker muss in der nationalen Bienendatenbank ihre/seine „Imkertätigkeit/tipo attività“ als „gewöhnlich/ordinario“ erklärt haben. Imker/innen, die in der nationalen Bienendatenbank ihre „Imkertätigkeit/tipo attività“ als „Familienbetrieb/allevamento familiare“ erklärt haben, haben keinen Anspruch auf diese Förderung!
B.1.2 Ankauf von Bienenbeuten mit Varroaboden
B.4.2 Ankauf von Maschinen und Geräten für die Ausübung der Bienenwanderung wie beispielsweise Transportgeräte, Hebevorrichtungen und Ähnliches
B.5.2 Ankauf von Geräten für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Imkerei (z.B. Stockwaagen) einschließlich der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sowie Ankauf von Geräten für die Gewinnung, Lagerung und Verpackung von Honig und anderen Bienenerzeugnissen
Für den Ankauf von Geräten laut Punkt B.1.2 und B.5.2 müssen eine aktive Imkertätigkeit mit gleichzeitiger Meldung der Bienenvölker in der nationalen Bienendatenbank seit dem Jahr 2021 sowie mindestens 10 gemeldete und betreute Bienenvölker im Jahr 2025 nachgewiesen werden. Der Ankauf von Bienenbeuten kann maximal für die Zahl der Bienenvölker bezuschusst werden, die im Jahr 2025 gemeldet sind.
Mindestinvestition: 1.500,00 € an zulässigen Kosten ohne MwSt.;
Für den Ankauf von Maschinen und Geräten laut Punkt B.4.2 müssen eine aktive Imkertätigkeit mit gleichzeitiger Meldung der Bienenvölker in der nationalen Bienendatenbank seit dem Jahr 2021 sowie mindestens 25 gemeldete und betreute Bienenvölker im Jahr 2025 nachgewiesen werden. Mindestinvestition: 1.500,00 € an zulässigen Kosten ohne MwSt.;
Für die Beihilfegewährung der Maßnahmen lt. Punkt B.1.2, B.4.2 und B.5.2 werden pro Antragsteller/in mit bis zu 100 gemeldeten und betreuten Bienenvölkern im Jahre 2025, zulässige Kosten von max. 6.000,00 € ohne MwSt. anerkannt, während für Imker/innen mit mehr als 100 gemeldeten und betreuten Bienenvölkern in den Jahren 2024 und 2025, zulässige Kosten von insgesamt max. 20.000,00 € ohne MwSt. anerkannt werden;
Keine Beihilfe wird gewährt für den Ankauf von Personen- und Lastkraftwagen, für die Zulassung/Immatrikulierung von Verkehrsmitteln sowie auf die Mehrwertsteuer;