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Dienstcode: 2169

Beiträge für die Imkerei auf Landes- und EU-Ebene

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Beschreibung

Förderungen in Form von Kapitalzuschüssen für Imker und Imkerinnen. Sie sind im Jahresprogramm 2025/2026 der Autonomen Provinz Bozen gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 vorgesehen.


Wer kann den Dienst nutzen

Imker und Imkerinnen:

  • mit Betriebssitz in der Autonomen Provinz Bozen, welche ihre Bienenvölker regulär gemeldet haben;

  • die investieren wollen in:

  • den Kauf von Bienenbeuten mit Varroaboden

  • die Anschaffung von Geräten für die Bienenwanderung, z. B. Geräte für den Transport von Bienenbeuten, Hebegeräten usw.;

  • den Kauf von Ausrüstungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Imkerei, einschließlich persönlicher Schutzausrüstung (PSA);

  • den Kauf von Ausrüstungen für die Gewinnung, Lagerung und Verpackung von Honig und anderen Bienenerzeugnissen.

Für den Kauf von Pkw und Lkw, die Zulassungsgebühren für Straßenfahrzeuge und die Mehrwertsteuer sind keine Beihilfen vorgesehen.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen richten sich nach dem Betrag, den Sie ausgeben, Ihrem Bienenhaus und Ihrem Vorbereitungsstand.

  1. Höhe der Beihilfen:

  • bei bis zu 100 im Jahr 2024 gemeldeten und betreuten Bienenvölkern beträgt der Höchstbetrag der zulässigen Ausgaben 6.000,00 Euro ohne MwSt.;

  • bei mehr als 100 in den Jahren 2023 und 2024 gemeldeten und verwalteten Bienenstöcken beträgt der Höchstbetrag der zulässigen Ausgaben 20.000,00 Euro ohne MwSt.;

  • die Mindestausgaben müssen sich auf mindestens 1.500 Euro ohne MwSt. belaufen;

  • nur Ausgaben, die nach Erhalt der Mitteilung über die Annahme des Beihilfeantrags getätigt wurden, sind beihilfefähig.

  1. Das Bienenhaus:

  • Sie erhalten eine Beihilfe für:

  • den Kauf von Bienenstöcken mit Netzboden;

  • Ausrüstung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Imkerei, einschließlich persönlicher Schutzausrüstung (PSA);

  • den Kauf von Ausrüstungen für die Gewinnung, Lagerung und Verpackung von Honig und anderen Bienenstockerzeugnissen;

nur, wenn Sie seit mindestens 2020 Imker oder Imkerin sind und 2024 mindestens 10 Bienenstöcke angemeldet haben;

  • der Kauf von Bienenstöcken wird für eine Höchstzahl von Bienenstöcken subventioniert, die der von Ihnen für das Jahr 2024 gemeldeten Zahl von Bienenstöcken entspricht;

  • die Beihilfe für die Wanderimkerei wird nur gewährt, wenn Sie mindestens seit 2020 imkern und im Jahr 2024 mindestens 25 Bienenstöcke angemeldet haben. Ein Beispiel dafür ist die Ausrüstung für den Transport von Bienenstöcken, Elevatoren usw.

  1. Schließlich müssen Sie über eine zertifizierte elektronische Post (PEC) verfügen.


Was benötigen Sie

Um Ihren Antrag einzureichen, müssen Sie drei vergleichbare Angebote von konkurrierenden Unternehmen vorbereiten.

Die Angebote müssen enthalten:

  • Das Datum der Erstellung und die Gültigkeitsdauer des Angebots;
  • Stempel;
  • die Unterschrift des Lieferanten.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


So wird es gemacht

Wie Sie den Antrag stellen:

  • bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor (diese finden Sie im Abschnitt „Was benötigen Sie“);
  • sendet den Beihilfeantrag digital über die Website www.sian.it/portale/.

So geht es weiter

  • Das Amt prüft Ihre Voraussetzungen und untersucht Ihren Antrag und Ihre Unterlagen;
  • Sie erhalten bis zum 31. Dezember 2025 eine Antwort mit der schriftlichen Mitteilung, ob der Antrag angenommen werden kann;
  • wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine Kapitalhilfe in Höhe von 60 % der förderfähigen Ausgaben abzüglich der Mehrwertsteuer;
  • Käufe oder Bauarbeiten dürfen erst nach Mitteilung des einheitlichen Projektcodes (CUP) durch das zuständige Landesamt durchgeführt werden;
  • zur Vorbereitung der Beihilfezahlung konsultieren Sie bitte das folgende Handbuch: Benutzerhandbuch Zahlungsantrag 2025;
  • Sie müssen die Bienenstöcke und die Imkereiausrüstung während eines Zeitraums von mindestens 3 Jahren ab dem Kaufdatum in demselben Betrieb verwenden.

Zeiten und Fristen

Sie müssen die Beihilfe zwischen dem 1. September 2025 und dem 31. Oktober 2026 beantragen, in jedem Fall aber vor dem Kauf und/oder vor Beginn der Arbeiten.

Der Zahlungsantrag muss bis zum 30. Juni 2026 digital über die Website SIAN eingereicht werden.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Zuständige Stellen: Amt für Viehzucht (Tel.: +39 0471 41 50 90), Brennerstraße 6, 39100 Bozen, PEC oder E-Mail: viehzucht.zootecnia@pec.prov.bz.it

Was geschieht, wenn die finanziellen Mittel erschöpft sind?

Anträge können bis zur Ausschöpfung der verfügbaren finanziellen Mittel auf der Grundlage einer festgelegten Rangliste berücksichtigt werden.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

  • EU/Staatsbeihilfen für Imker und Imkerinnen im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/2115 Beihilfen im Bienenzuchtsektor: Broschüre;
  • Kriterien 2024_2025.

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.