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Dienstcode: 2169

Beiträge für die Imkerei auf Staats- und EU-Ebene

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Beschreibung

Das Jahresprogramm 2026-2027 der Autonomen Provinz Bozen gemäß Verordnung (EU) 2021/2115 sieht Beihilfen für folgende Investitionen von Seiten der Imker/innen vor:

B.1.2  Ankauf von Bienenbeuten mit Varroaboden

B.4.2  Ankauf von Maschinen und Geräten für die Ausübung der Bienenwanderung wie beispielsweise Transportgeräte, Hebevorrichtungen und Ähnliches

B.5.2  Ankauf von Geräten für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Imkerei (z.B. Stockwaagen) einschließlich der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sowie Ankauf von Geräten für die Gewinnung, Lagerung und Verpackung von Honig und anderen Bienenerzeugnissen

Wer kann den Dienst nutzen

Imker und Imkerinnen mit Betriebssitz in der Autonomen Provinz Bozen, welche ihre Bienenvölker regulär in der nationalen Bienendatenbank (BDNA) gemeldet haben.

 


Voraussetzungen

Die Imkerin/der Imker muss in der nationalen Bienendatenbank ihre/seine „Imkertätigkeit/tipo attività“ als „gewöhnlich/ordinario“ erklärt haben. Imker/innen, die in der nationalen Bienendatenbank ihre „Imkertätigkeit/tipo attività“ als „Familienbetrieb/allevamento familiare“ erklärt haben, haben keinen Anspruch auf diese Förderung!
 
B.1.2  Ankauf von Bienenbeuten mit Varroaboden

B.4.2  Ankauf von Maschinen und Geräten für die Ausübung der Bienenwanderung wie beispielsweise Transportgeräte, Hebevorrichtungen und Ähnliches

B.5.2  Ankauf von Geräten für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Imkerei (z.B. Stockwaagen) einschließlich der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sowie Ankauf von Geräten für die Gewinnung, Lagerung und Verpackung von Honig und anderen Bienenerzeugnissen
 
Für den Ankauf von Geräten laut Punkt B.1.2 und B.5.2 müssen eine aktive Imkertätigkeit mit gleichzeitiger Meldung der Bienenvölker in der nationalen Bienendatenbank seit dem Jahr 2021 sowie mindestens 10 gemeldete und betreute Bienenvölker im Jahr 2025 nachgewiesen werden. Der Ankauf von Bienenbeuten kann maximal für die Zahl der Bienenvölker bezuschusst werden, die im Jahr 2025 gemeldet sind.
Mindestinvestition: 1.500,00 € an zulässigen Kosten ohne MwSt.;
 
Für den Ankauf von Maschinen und Geräten laut Punkt B.4.2 müssen eine aktive Imkertätigkeit mit gleichzeitiger Meldung der Bienenvölker in der nationalen Bienendatenbank seit dem Jahr 2021 sowie mindestens 25 gemeldete und betreute Bienenvölker im Jahr 2025 nachgewiesen werden. Mindestinvestition: 1.500,00 € an zulässigen Kosten ohne MwSt.;
Für die Beihilfegewährung der Maßnahmen lt. Punkt B.1.2, B.4.2 und B.5.2 werden pro Antragsteller/in mit bis zu 100 gemeldeten und betreuten Bienenvölkern im Jahre 2025, zulässige Kosten von max. 6.000,00 € ohne MwSt. anerkannt, während für Imker/innen mit mehr als 100 gemeldeten und betreuten Bienenvölkern in den Jahren 2024 und 2025, zulässige Kosten von insgesamt max. 20.000,00 € ohne MwSt. anerkannt werden;
 
Keine Beihilfe wird gewährt für den Ankauf von Personen- und Lastkraftwagen, für die Zulassung/Immatrikulierung von Verkehrsmitteln sowie auf die Mehrwertsteuer;

Was benötigen Sie

Dem Antrag müssen 3 miteinander vergleichbare, detaillierte Kostenvoranschläge/Firmenangebote von in Konkurrenz stehenden Firmen beigelegt werden.

Jedes Angebot muss folgende Informationen/Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Antragstellers/der Antragstellerin
  • Erstellungsdatum des Angebotes
  • Gültigkeit des Angebots
  • Unterschrift und Stempel des Anbieters
 Kostenvoranschläge, welche nicht über sämtliche Angaben verfügen, können nicht berücksichtigt werden!

 

 

 

 

Dieser Dienst ist gebührenfrei.



So geht es weiter

Die Antragsteller erhalten spätestens innerhalb 31. Dezember 2026 eine schriftliche Mitteilung darüber, ob und in welchem Ausmaß das Beihilfegesuch berücksichtigt werden kann.
 
Für die Zusicherung der Beihilfe muss dieses Schreiben unbedingt abgewartet werden! Für die Gewährung der Beihilfe werden ausschließlich Kosten anerkannt, die nach Erhalt dieser Beihilfezusage bestritten werden!

Die Anträge können so lange berücksichtigt werden, bis die verfügbaren Finanzmittel aufgrund einer festgelegten Rangordnung erschöpft sind!

Die Ankäufe dürfen erst nach Mitteilung des einheitlichen Projektcodes (CUP) durch das zuständige Landesamt durchgeführt werden.
 
Die angekauften Gerätschaften müssen für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ab dem Kaufdatum im selben Betrieb verwenden werden.

Zeiten und Fristen

Der Antrag um Beihilfe muss digital im Zeitraum 20. Juli 2026 bis 31. Oktober 2026 eingereicht werden.

Der Antrag um Auszahlung muss digital innerhalb 30. Juni 2027 eingereicht werden.

Die jeweiligen Anträge müssen über die Internetseite https://www.sian.it eingereicht werden.

 


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Amt für Viehzucht (Tel.: +39 0471 41 50 90), Brennerstraße 6, 39100 Bozen, PEC oder E-Mail: viehzucht.zootecnia@pec.prov.bz.it

Was geschieht, wenn die finanziellen Mittel erschöpft sind?

Anträge können bis zur Ausschöpfung der verfügbaren finanziellen Mittel auf der Grundlage einer festgelegten Rangliste berücksichtigt werden.