web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 2168

Landesbeiträge für Investitionen in die Imkerei

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Anreize in Form von Kapitalzuschüssen für Imker und Imkerinnen.


Wer kann den Dienst nutzen

Imker und Imkerinnen, auch in assoziierter Form, die investieren wollen in:

  • Den Kauf von neuen Bienenstöcken und Imkereiausrüstung;
  • den Bau, die Renovierung und die Sanierung von:
    • Bienenhaus;
    • Abstellraum;
    • Raum für die Honigernte.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen richten sich nach dem Betrag, den Sie ausgeben, Ihrem Bienenhaus und Ihrem Vorbereitungsstand.

Höhe der Ausgaben für den Kauf von Bienenstöcken und Imkereiausrüstung

  • Die zuschussfähigen Kosten für Imker und Imkerinnen, die den Grundkurs für Bienenzucht besucht und ihre Tätigkeit aufgenommen haben, belaufen sich in den ersten beiden Jahren auf höchstens 1.500 Euro (ohne MwSt.);
  • zulässig sind anerkannte Ausgaben von bis zu 8.000 € (ohne MwSt.) in den letzten 10 Jahren;
  • die Mindestausgaben müssen sich auf mindestens 1.500 Euro ohne MwSt. belaufen.

Das Bienenhaus, der Abstellraum und der Raum für die Honigernte

  • Um die Beihilfe zu erhalten, muss man in der nationalen Bienendatenbank (BDN) gemeldet sein und in den letzten zwei Jahren mindestens 10 Bienenstöcke gehalten haben;
  • seit der letzten Beihilfe für den Bau eines Bienenhauses müssen mindestens 10 Jahre vergangen sein;
  • eine Bescheinigung über die Auszahlung für mindestens 10 Jahre ab dem Datum des Auszahlungsantrags (Miet- oder Pachtvertrag) ist erforderlich. Dies ist der Fall bei Bauinvestitionen in Gebäuden oder auf Grundstücken, die nicht im Eigentum der antragstellenden Person stehen.

Das Niveau der Vorbereitung

Sie müssen zum Zeitpunkt der Einreichung Ihres Antrags über folgende Voraussetzungen verfügen:

  • Ein Abschlusszeugnis des Grundkurses für Bienenzucht (90 Stunden) oder;
  • eine mindestens dreijährige Imkertätigkeit in der Autonomen Provinz Bozen (mit regelmäßiger Meldung der Anzahl der Bienenstöcke im Bienenregister der BDN).

Was benötigen Sie

  • Das folgende Antragsformular: Beihilfeantrag;
  • Diplom des Grundkurses für Bienenzucht für Imker und Imkerinnen (90 Stunden), die ihre Imkertätigkeit seit weniger als drei Jahren in der BDN angemeldet haben;
  • Angebote für den Kauf von Bienenstöcken und Imkereiausrüstung;
  • Angebote für Bauarbeiten durch einen zugelassenen Freiberufler oder eine zugelassene Freiberuflerin (Bau eines Raums für die Honigernte, eines Bienenhauses usw.) oder Angebote von Unternehmen;
  • Genehmigung von Bauarbeiten mit technischen Unterlagen;
  • Pacht- oder Mietverträge für Bauvorhaben auf Grundstücken oder in Gebäuden, die nicht der antragstellenden Person gehören. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 10 Jahre ab dem Datum des Auszahlungsantrags.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


So wird es gemacht

Wie Sie den Antrag stellen:


So geht es weiter

  • Das Amt prüft Ihre Voraussetzungen und untersucht Ihren Antrag und Ihre Unterlagen;
  • wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine Kapitalhilfe von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten ohne Mehrwertsteuer;
  • Käufe oder Bauarbeiten dürfen erst nach Mitteilung des einheitlichen Projektcodes (CUP) durch das zuständige Landesamt durchgeführt werden;
  • folgende Unterlagen sind zum Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe vorzulegen:
    • elektronische Rechnungen im PDF- und XML-Format. Dazu gehört auch der Zahlungseingang (Banküberweisung) beim Kauf von Bienenstöcken und Imkereiausrüstung, versehen mit dem einheitlichen Projektcode (CUP);
    • elektronische Rechnungen im PDF- und XML-Format. Dazu gehört der Zahlungseingang (Banküberweisung) oder bei Bauinvestitionen eine von einem qualifizierten Freiberufler oder einer qualifizierten Freiberuflerin erstellte Endabrechnung. Sie müssen mit dem einheitlichen Projektcode (CUP) versehen sein;
    • die beglaubigte Erklärung über die Bewohnbarkeit oder die Erklärung über die Fertigstellung im Falle von Bauarbeiten;
    • Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit (SUAP-Meldung) im Falle von Bauarbeiten für einen Raum für die Honigernte;
  • die Gewährung der Beihilfe setzt voraus, dass Sie ab dem Zeitpunkt der endgültigen Auszahlung den Verwendungszweck der finanzierten Investitionen für die Dauer der Laufzeit einhalten:
    • mindestens fünf Jahre für den Erwerb von Maschinen und Ausrüstung;
    • mindestens 10 Jahre für Bauinvestitionen.

Zeiten und Fristen

Sie müssen die Beihilfe zwischen dem 1. Januar und dem 30. September beantragen, auf jeden Fall aber vor dem Kauf und/oder vor Beginn der Arbeiten.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

  • Zuständige Stellen:

Amt für Viehzucht (Tel.: +39 0471 41 50 90), Brennerstraße 6, 39100 Bozen, PEC oder E-Mail: viehzucht.zootecnia@pec.prov.bz.it

  • Bezirksämter für Landwirtschaft:
  • Bezirksamt Ost:

Bruneck (Tel.: +39 0474 58 22 40), Kapuzinerplatz 3, 39031 Bruneck, PEC oder E-Mail: lwbruneck.agribrunico@pec.prov.bz.it

Außenstelle Brixen (Tel.: +39 0472 82 12 40), Regensburger Allee 18, 39042 Brixen, PEC: lwbrixen.agribressanone@pec.prov.bz.it

  • Bezirksamt West:

Schlanders (Tel.: +39 0473 73 61 40), Schlandersburgstraße 6, 39028 Schlanders, PEC oder E-Mail: lwschlanders.agrisilandro@pec.prov.bz.it

Außenstelle Meran (Tel.: +39 0473 25 22 40), Sandplatz 10, 39012 Meran, PEC oder E-Mail: lwmeran.agrimerano@pec.prov.bz.it