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Dienstcode: 2156

Widerruf der Ermächtigung zur Abwasserableitung

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Beschreibung

Antrag auf Widerruf der Ermächtigung zur Abwasserableitung im Falle der endgültigen Einstellung der Tätigkeit, die zu einer Ableitung von industriellem Abwasser führt.


Wer kann den Dienst nutzen

Inhaber und Inhaberinnen von Ermächtigungen für die Ableitung von industriellem Abwasser.


Was benötigen Sie

Füllen Sie das Antragsformular aus und versehen es mit Stempelmarke: Abwasserableitung – Antrag auf Widerruf der Ermächtigung zur Ableitung 29.4.
Hier finden Sie die Informationen zur Stempelsteuer für die Ausstellung der abschließenden Maßnahme: Stempelsteuer für die Ausstellung der abschließenden Maßnahme.

Die Kosten für den Dienst belaufen sich auf 16 Euro für jede Stempelmarke, ausgenommen in den von den geltenden Gesetzen vorgesehenen Fällen der Befreiung.

  • Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem Sie im Antrag (im dafür vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angeben;
  • Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).


So geht es weiter

  • Das Amt erhält Ihren Antrag;
  • Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihr Antrag angenommen wurde.

Zeiten und Fristen

Sie erhalten innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung Ihres Antrags eine Antwort.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.

Ich werde den Sitz meines Unternehmens verlagern, sodass die Anlagen, die industrielle Abwässer erzeugen, nicht mehr genutzt werden. Was muss ich tun?

Sie müssen vor allem die möglichen Verbindungen zwischen den Anlagen und der öffentlichen Kanalisation verschließen. Dann müssen Sie das Formular im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ ausfüllen und an die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz senden.

Ich habe mein Unternehmen an einen neuen Eigentümer bzw. eine neue Eigentümerin übertragen. Muss ich den Widerruf meiner Ermächtigung beantragen?

Nein, in diesem Fall ist es Aufgabe des neuen Inhabers bzw. der neuen Inhaberin der Ableitung, die Umschreibung der Ermächtigung auf seinen oder ihren Namen zu beantragen. Ihre Ermächtigung wird widerrufen und durch die neue ersetzt.