Beschreibung
Antrag auf Widerruf der Ermächtigung zur Abwasserableitung im Falle der endgültigen Einstellung der Tätigkeit, die zu einer Ableitung von industriellem Abwasser führt.

Antrag auf Widerruf der Ermächtigung zur Abwasserableitung im Falle der endgültigen Einstellung der Tätigkeit, die zu einer Ableitung von industriellem Abwasser führt.
Inhaber und Inhaberinnen von Ermächtigungen für die Ableitung von industriellem Abwasser.
Die Kosten für den Dienst belaufen sich auf 16 Euro für jede Stempelmarke, ausgenommen in den von den geltenden Gesetzen vorgesehenen Fällen der Befreiung.
Sie können Ihren Antrag stellen, indem Sie das Formular per PEC an die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz an folgende Adresse senden: gewaesserschutz.tutelaacque@pec.prov.bz.it.
Sie erhalten innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung Ihres Antrags eine Antwort.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.
Sie müssen vor allem die möglichen Verbindungen zwischen den Anlagen und der öffentlichen Kanalisation verschließen. Dann müssen Sie das Formular im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ ausfüllen und an die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz senden.
Nein, in diesem Fall ist es Aufgabe des neuen Inhabers bzw. der neuen Inhaberin der Ableitung, die Umschreibung der Ermächtigung auf seinen oder ihren Namen zu beantragen. Ihre Ermächtigung wird widerrufen und durch die neue ersetzt.
Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.
Landesgesetz vom 18.06.2002, Nr. 8, Art. 39.
Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen
Telefon 1: +39 0471 41 18 61
Telefon 2: +39 0471 41 18 62
Fax: +39 0471 41 18 59
E-Mail: gewaesserschutz@provinz.bz.it
PEC: gewumwelt.provinz.bz.it