Beschreibung
Antrag auf Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Abwasserableitung im Falle von:
- Wechsel des Ableitungsinhabers oder der Ableitungsinhaberin;
- Wechsel des Sitzes oder des Firmennamens;
- wenn der Sitz oder die Tätigkeit erweitert, umgebaut oder verlagert wird und dies zu einer Ableitung mit anderen Merkmalen als die vorherige führt.
- Ablauf der Ermächtigungen für die Ableitung gefährlicher Stoffe, die vier Jahre lang gültig sind. Sie müssen die Erneuerung ein Jahr vor Ablauf der Gültigkeit beantragen. Die Ableitung kann unter Einhaltung der in der vorherigen Ermächtigung enthaltenen Auflagen bis zur Umsetzung einer neuen Maßnahme vorläufig aufrechterhalten werden, wenn der Antrag auf Erneuerung rechtzeitig eingereicht wurde.
