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Dienstcode: 2155

Revision oder Überschreibung der Ermächtigung zur Abwasserableitung

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Beschreibung

Antrag auf Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Abwasserableitung im Falle von:

  • Wechsel des Ableitungsinhabers oder der Ableitungsinhaberin;
  • Wechsel des Sitzes oder des Firmennamens;
  • wenn der Sitz oder die Tätigkeit erweitert, umgebaut oder verlagert wird und dies zu einer Ableitung mit anderen Merkmalen als die vorherige führt.
  • Ablauf der Ermächtigungen für die Ableitung gefährlicher Stoffe, die vier Jahre lang gültig sind. Sie müssen die Erneuerung ein Jahr vor Ablauf der Gültigkeit beantragen. Die Ableitung kann unter Einhaltung der in der vorherigen Ermächtigung enthaltenen Auflagen bis zur Umsetzung einer neuen Maßnahme vorläufig aufrechterhalten werden, wenn der Antrag auf Erneuerung rechtzeitig eingereicht wurde.

Wer kann den Dienst nutzen

Inhaber oder Inhaberinnen von Ermächtigungen zur industriellen Abwasserableitung.

 


Voraussetzungen

Bei Ermächtigungen für die Ableitung gefährlicher Stoffe müssen Sie ein Jahr vor Ablauf der Genehmigung deren Erneuerung beantragen.


Was benötigen Sie

Um eine Revidierung der Ermächtigung zu beantragen, müssen Sie das folgende Formular ausfüllen:

Die Kosten für den Dienst belaufen sich auf 16 Euro, was dem Wert der Stempelmarke entspricht, außer in den von den geltenden Gesetzen vorgesehenen Fällen der Befreiung:

  • die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem Sie im Antrag (im dafür vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angeben;
  • für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).


So geht es weiter

Das Amt erhält Ihren Antrag.
Sie erhalten die Ermächtigung per PEC.

Zeiten und Fristen

Sie erhalten innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung Ihres Antrags eine Antwort.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Ich habe den Betrieb einer Autowaschanlage übernommen, deren Ableitung an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist. Was muss ich tun?

Sie müssen die Übertragung der Ermächtigung zur Ableitung auf Ihren Namen beantragen, indem Sie das Formular ausfüllen, das im Abschnitt „Benötigte Unterlagen für den Antrag“ verfügbar ist. Anschließend müssen Sie es an die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz übermitteln. Die Ihnen erteilte Ermächtigung hebt die Ermächtigung des vorherigen Betreibers auf und ersetzt sie.

Was versteht man unter der Ableitung gefährlicher Stoffe?

Es handelt sich um Abwässer aus Betrieben, die Tätigkeiten ausüben, bei denen die in den Anhängen F und H des Landesgesetzes 8/2002 genannten Stoffe verwendet werden. In diesen Abwässern muss das Vorhandensein dieser Stoffe nachgewiesen werden.