web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 2153

Beiträge für den Bau von Kanalisationen, Kläranlagen und für Maßnahmen zum Schutz der Gewässer 

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Beiträge für:

  • die Planung, die Realisierung und den Umbau von Kläranlagen und Hauptkanalisationen;
  • Sanierungs- und Renaturierungsmaßnahmen an Oberflächengewässern und am Grundwasser.

 


Wer kann den Dienst nutzen

  • Gemeinden und ihre Konsortien;
  • Bezirksgemeinschaften;
  • Sonderbetriebe;
  • Kapitalgesellschaften mit vorwiegend öffentlicher Beteiligung.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen beziehen sich auf die Höhe der zulässigen Ausgaben: Sie können keinen Beitragsantrag einreichen, in dem Ausgaben von unter 10.000,00 Euro vorgesehen sind.


Was benötigen Sie

Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie das folgende Formular ausfüllen: Antragsformular: Antrag auf einen Beitrag für den Bau von Kanalisationen, Kläranlagen und für Maßnahmen zum Schutz de;

Anlagen zum Antrag:
  • Beschluss der Körperschaft oder Gesellschaft, die den Antrag stellt;
  • detaillierte Kostenschätzungen;
  • Ersatzerklärung, mit der bestätigt wird, dass die von den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Gutachten und Ermächtigungen vorhanden sind;
  • Zeitplan der Tätigkeiten und die damit verbundenen Kosten.
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen:
  • Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem Sie im Antrag (im dafür vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angeben;
  • Die Stempelsteuer ist pauschal in Höhe 16,00 Euro zu entrichten.
Dies gilt für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen. Die Stempelsteuer ist unabhängig von der Anzahl der Blätter zu entrichten (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).

 


So wird es gemacht

Sie können Ihren Antrag stellen, indem Sie die im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ genannten Unterlagen per zertifizierte elektronische Post an das Verwaltungsamt für Umwelt der Autonomen Provinz Bozen an die folgende PEC-Adresse senden: amm.ne.ambiente@provincia.bz.it.


So geht es weiter

  1. Das Verwaltungsamt für Umwelt prüft die formelle Richtigkeit und Vollständigkeit Ihres Antrags.
  2. Das Amt für Gewässerschutz nimmt eine technische Bewertung der Maßnahmen nach den Kriterien der Notwendigkeit, Dringlichkeit, Angemessenheit der Ausgaben und Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln vor und gibt eine Stellungnahme an das Verwaltungsamt ab.
  3. Falls Ihr Antrag angenommen wird, erhalten Sie per PEC eine Mitteilung über die Höhe des Beitrags und eine Kopie des Bewilligungsdekrets.

Zeiten und Fristen

Die Anträge können jederzeit gestellt werden.


Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Hauptkanalisation?

Dabei handelt es sich um den Abschnitt der Kanalisation, der eine Ortschaft mit der Kläranlage verbindet, an die mindestens 50 EW (Einwohnerwert) angeschlossen sind. Ausgeschlossen sind in jedem Fall Abwasserkanäle innerhalb von bebauten Ortszentren und Anschlüsse von Einzelgebäuden.

In welcher Höhe werden die Beiträge gewährt?

Für den Bau neuer Anlagen oder neuer Kanalisationen und für die Erweiterung bestehender Anlagen kann ein Beitrag von 90 % der anerkannten Kosten gewährt werden.

Für die Sanierung oder außergewöhnliche Instandhaltung kann je nach Alter des Bauwerks oder der Anlage ein Beitrag von bis zu 70 % der anerkannten Kosten gewährt werden.

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Stand des Verfahrens oder zur Auszahlung des Beitrags habe?

Bei Rückfragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Verwaltungsamt für Umwelt:

Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen (BZ)
Telefon: +39 0471 41 18 40 / +39 0471 41 18 49
E-Mail: amm.ne.ambiente@provincia.bz.it;
PEC: verwaltungumwelt.amministrazioneambiente@pec.prov.bz.it;
Website: ambiente.provincia.bz.it

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

Landesgesetz vom 18. Juni 2002, Nr. 8, Artikel 54;

Beschluss vom 21. Juni 2016, Nr. 678 (Richtlinien und Modalitäten für die Gewährung und Auszahlung von Beiträgen).

-->

Zuständige Stelle

Verwaltungsamt für Umwelt

Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen.
Telefon: +39 0471 41 18 40
E-Mail: amm.ne.ambiente@provincia.bz.it
PEC: verwaltungumwelt.amministrazioneambiente@pec.prov.bz.it
Website: ambiente.provincia.bz.it
 

Amt für Gewässerschutz

Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen.
Telefon: +39 0471 41 18 61 / +39 0471 41 18 62
Fax: +39 0471 41 18 59
E-Mail: tutela.acque@provincia.bz.it
PEC: gewaesserschutz.tutelaacque@pec.prov.bz.it
Website: ambiente.provincia.bz.it