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Dienstcode: 2149

Genehmigung für Sondertransporte in der Provinz Bozen

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Beschreibung

Der Dienst für Sondertransporte erteilt Genehmigungen für das Befahren der Straßen mit Sondertransporten. Die Genehmigung wird für Spezialfahrzeuge und Sondertransporte sowie für landwirtschaftliche Maschinen und Arbeitsmaschinen erteilt, die die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten. Diese Genehmigungen gelten für Landes-, Staats- und Gemeindestraßen.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die eine Genehmigung zum Befahren der Straßen mit einem Fahrzeug benötigen, das die in der Straßenverkehrsordnung festgelegten Grenzwerte für Länge, Breite, Höhe und Gewicht überschreitet.


Voraussetzungen

Vergewissern Sie sich, dass Sie ein Sondertransport haben und deshalb eine Genehmigung benötigen;

Melden Sie sich auf dem Portal für Sondertransporte an, indem Sie den Dienst auf der Seite „Erster Zugang“ aufrufen;

Sie müssen gegebenenfalls über eine Vollmacht verfügen, wenn die Genehmigung von einer externen Agentur beantragt wird.


Was benötigen Sie

  • Gescannte Kopie der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins mit allen technischen Anlagen für alle Fahrzeuge;
  • grafische Darstellung des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination;
  • Bei Einzel- und Mehrfachgenehmigungen muss eine Liste aller Landes-, Staats- und Gemeindestraßen, die befahren werden sollen, beigefügt werden;
  • Bei Anträgen auf Einzel- oder Mehrfachgenehmigungen muss ein vorheriger Lokalaugenschein durchgeführt werden, um die geometrische Durchführbarkeit des Transports zu überprüfen;
  • Bei Anträgen, die nicht digital unterzeichnet sind, muss eine gescannte Kopie des Personalausweises beigefügt werden;
  • Gescannte Kopie der Zahlungsbelege für jede einzelne Genehmigung.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.


So wird es gemacht

Das Ansuchen kann über den Online-Dienst myCIVIS erfolgen, indem Sie diese Schritte befolgen:

  1. Klicken Sie auf den folgenden Link: Dienst Genehmigung für Sondertransporte und melden Sie sich an. Danach werden Sie direkt zum Genehmigungsantrag weitergeleitet;
  2. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch;
  3. Geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.

So geht es weiter

Der Dienst für Sondertransporte:

  1. prüft die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Ihnen eingereichten Unterlagen;
  2. prüft die Befahrbarkeit auf die in den eigenen Zuständigkeitsbereich fallenden Straßen (Staats- und Landesstraßen) und holt Gutachten ein für das Befahren von:
  • zur A22 gehörenden Brücken entlang des Straßennetzes außerhalb der Autobahn;
  • Straßen, die in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fallen;
  • Bahnübergängen.
  1. Wenn die Unterlagen in Ordnung sind und alle Stellungnahmen positiv ausfallen, unterschreibt das Amt die Genehmigung, und Ihnen wird über das Portal eine Benachrichtigung zugesendet, dass die Genehmigung zur Verfügung steht. Diese Genehmigung muss ausgedruckt und im Fahrzeug mitgeführt werden. Bevor Sie die Fahrt antreten, sollten Sie alle in der Genehmigung angegebenen Auflagen beachten.
Wenn Unterlagen fehlen oder die Stellungnahme negativ ausfällt, erhalten Sie über das Portal eine entsprechende Benachrichtigung.

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss mindestens 15 Tage vor dem Antritt der Fahrt eingereicht werden. Es gibt keine „stillschweigende Zustimmung“. Die Fahrt kann erst nach Erhalt der Genehmigung unternommen werden. Falls Stellungnahmen der A22 oder der Gemeinden eingeholt werden müssen, können die Fristen länger sein, weshalb empfohlen wird, die Anträge im Voraus zu stellen.

 

Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung ist je nach Art unterschiedlich:

  • Periodische Genehmigung: Sie erhalten die Genehmigung mit einer Liste der befahrbaren und nicht befahrbaren Straßen. Die Genehmigung ist 12 Monate gültig und kann in den nächsten drei Jahren dreimal verlängert werden;
  • einfache Genehmigung: Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Monate und gilt für eine einzige Fahrt auf einer einzigen Strecke;
  • Mehrfach-Genehmigung: Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Monate und gilt für mehrere Fahrten auf einer einzigen Strecke.

Häufig gestellte Fragen

Wo muss ich die Genehmigung beantragen, um die Brennerautobahn befahren zu dürfen?

Der Antrag muss direkt bei der Brennerautobahn gestellt werden.

Wo muss ich die Genehmigung beantragen, um Nebenstraßen zu befahren, die nicht als Gemeindestraßen klassifiziert sind?

Der Antrag zur Genehmigung zur Benutzung von öffentlichen, ländlichen Wege muss vom Antragsteller direkt bei den jeweiligen Straßenbesitzern gestellt werden. Dies gilt insbesondere für ländliche Straßen für den öffentlichen Gebrauch sowie für Güter- und Feldwege gemäß der Definition im Landesgesetz Nr. 50 vom 22. November 1988. Darüber hinaus auch für Neben- und Bodenerschließungsstraßen, die gemäß dem Landesgesetz Nr. 24 vom 19. August 1991 definiert sind.
Nebenstraßen sind in Privatbesitz, die Genehmigung wird jedoch von der Gemeinde erteilt. Die Genehmigung wird in Absprache mit den jeweiligen Eigentümern erteilt und muss daher direkt bei der Gemeinde beantragt werden.
Die Genehmigung zum Befahren von Forststraßen muss direkt beim zuständigen Amt der Abteilung Forstdienst gestellt werden.

Woher weiß ich, wem die Straße gehört?

Sie können die offizielle Klassifizierung unter MapView oder anhand der Straßenbeschilderung an der Kreuzung am Straßenanfang kontrollieren.

Wo finde ich weitere Informationen über den angebotenen Dienst?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung, bei dem es sich um das Technische Straßenamt des Straßendienstes handelt.

Wo kann ich weitere Informationen über das Portal finden?

Weitere Informationen zum Portal, praktische Hinweise und Tutorials finden Sie auf der folgenden Website: www.trasportoeccezionale.net.

Welche Möglichkeiten kann ich für die elektronische Authentifizierung nutzen?

Sie können eine der folgenden 4 Möglichkeiten nutzen:

  • das öffentliche System für die digitale Identität (SPID);
  • die elektronische Identitätskarte (CIE), oder;
  • die aktivierte nationale Bürgerkarte (CNS), oder;
  • die Systeme der digitalen europäischen Identität (eIDAS/electronic IDentification Authentication and Signature).

Wie melde ich mich für den ersten Zugang zum Portal an?

Die Einschreibung muss durch Ausfüllen des Anmeldeformular beantragt werden, wobei neue Daten für das Unternehmen und ein neuer Benutzer für die Zugangsdaten (auch mehrere Benutzer, vorzugsweise mit digitaler Signatur) eingegeben werden müssen. Für Agenturen, Kfz-Sachverständigenbüros und Berufsverbände erfolgt die Registrierung eines noch nicht registrierten Kunden über dasselbe Anmeldeformular, wobei neue Stammdaten eingegeben werden, ohne dass neue Benutzer angegeben werden müssen. Darüber hinaus muss den Unterlagen auch die erforderliche Vollmacht beigefügt werden. Eine Anleitung zum Ausfüllen des Formulars finden Sie auf der Website www.trasportoeccezionale.net.
 

Wie melde ich mich als ausländischer Nutzer bzw. als ausländische Nutzerin für den ersten Zugang zum Portal an?

Ausländische Nutzer und Nutzerinnen, die objektiv und nachweislich nicht in der Lage sind, eIDAS zu nutzen, können einen Termin für einen Videoanruf mit dem zuständigen Amt des Dienstes für Sondertransporte vereinbaren. Sie können hierzu eine E-Mail an technisches.strassenamt@provinz.bz.it senden und müssen folgende Unterlagen beifügen:

- Kopie des Personalausweises/eines Erkennungsausweises;

- Telefonnummer;

- Erklärung über die objektive und nachweisliche Unmöglichkeit der Nutzung von eIDAS.

Alternativ können Sie sich auch an eine spezialisierte Agentur in Italien wenden.

Welche Kosten sind für jede eigene Genehmigung vorgesehen?

Entrichtung der Stempelsteuer: Die Stempelmarken können ausschließlich über den Dienst PagoPA bezahlt werden, indem der Punkt „Stempelmarken“ ausgewählt wird (siehe Handbuch für PagoPA-Zahlungen).

Für jeden neuen Antrag sind zwei Stempelmarken im Wert von 16 € erforderlich.

Für jeden neuen Antrag für landwirtschaftliche Maschinen sind drei Stempelmarken zu je 16 € erforderlich.

Für jeden Antrag auf Erneuerung ist eine Stempelmarke im Wert von 16 € erforderlich.

Zahlung der Straßenabnützungsgebühr (Art. 18 StVO): Diese muss ausschließlich über den Dienst PagoPA erfolgen, indem „Straßenabnützungsgebühr“ (siehe Handbuch für PagoPA-Zahlungen) ausgewählt wird. Bei Anträgen auf periodische Genehmigungen für Fahrzeugkonvois, die das gesetzlich vorgeschriebene Gewicht überschreiten, mit Ausnahme von Baustellenfahrzeugen, ist die herkömmliche Straßenabnützungsgebühr zu zahlen.

Der Betrag wird anhand der Tabelle berechnet, die auf der Website des Dienstanbieters (Online-Dienst myCIVIS) veröffentlicht ist und jährlich neu festgesetzt wird.

Die analytische Straßenabnützungsgebühr ist für Anträge auf Einzel- oder Mehrfachgenehmigung zu entrichten, wenn für dasselbe Fahrzeug keine herkömmliche Straßenabnützungsgebühr gezahlt wird. Der Betrag wird anhand der Anzahl der Achsen, der Achslast und der Gesamtkilometerzahl berechnet. Konkret gilt dies für alle angeforderten Fahrten mit einem Gewicht über dem gesetzlichen Höchstgewicht.

Zahlung der Straßenabnützungsgebühr für Baustellenfahrzeuge (ex-Viterbo-Steuer – gemäß Art. 34 StVO): Diese muss ausschließlich per Banküberweisung auf das Konto IT54C0100003245BE0000000353 lautend auf das Ministerium für Infrastrukturen und Transporte erfolgen und nicht mehr an das Schatzamt von Viterbo.

Der zu zahlende Betrag entspricht dem Wert der KFZ-Steuer mit der gleichen Dauer, ohne den auf den Anhänger entfallenden Anteil.

Wie gehe ich vor, wenn ich mit einem Baustellenfahrzeug auf einem Straßenabschnitt mit Längen-, Gewichts- oder Anhängerbeschränkungen fahren muss?

Sie müssen:

  1. eine E-Mail an den Dienst für Sondertransporte senden;
  2. den Fahrzeugschein beifügen;
  3. Geben Sie die von der Beschränkung betroffene Strecke, den Grund und den Zeitraum an, in dem Sie die Strecke befahren möchten. Geben Sie abschließend auch die Nummer der bereits bestehenden periodischen Genehmigung für das betreffende Fahrzeug an.

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.