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Dienstcode: 2148

Genehmigung zur Durchfahrt in Abweichung von bestehenden Verboten

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Beschreibung

Der Dienst für Sondertransporte ist für die Erteilung von Durchfahrtsgenehmigungen für den Normalverkehr zuständig, um Straßenabschnitte mit Längen-, Breiten- und Gewichtsbeschränkungen sowie Anhängerverboten befahren zu dürfen.


Wer kann den Dienst nutzen

Unternehmen oder natürliche Personen, die eine begründete Ausnahmegenehmigung für die Durchfahrt in Bereichen mit Fahrbeschränkungen benötigen.


Voraussetzungen

  • Sie müssen überprüft haben, dass die von Ihnen beförderten Güter nicht so aufgeteilt werden können, um ein Fahrzeug mit den Eigenschaften zu bilden, welche die von der Ausnahmegenehmigung betroffenen Beschränkung einhalten;
  • Sie müssen überprüft haben, dass der Bestimmungsort der Güter innerhalb der verkehrsbeschränkten Strecke liegt und dass Sie diese Strecke nicht als Abkürzung benutzen;
  • Sie müssen sicherstellen, dass auf der gesamten Strecke immer ein Freiraum von mindestens 0,40 m oberhalb des Fahrzeugs mit der Ladung zu einer Stromleitung und von mindestens 0,20 m in allen anderen Fällen (z. B. Unterführungen) vorhanden ist;
  • Sie müssen die Befahrbarkeit der gesamten beantragten Strecke überprüft haben. Insbesondere muss die Überprüfung mit den im Genehmigungsantrag angegebenen Fahrzeugen unter den verschiedenen zulässigen Beladungsbedingungen gemäß diesem Antrag, erfolgen;
  • Sie müssen überprüft haben, dass keine Kurven mit einem engen Radius vorhanden sind, die eine Durchfahrt des Fahrzeugs oder des Fahrzeugkonvois behindern könnten;
  • Sie müssen alle Vorschriften gemäß Art. 16 des Dekretes des Präsidenten der Republik Nr. 495/92 in geltender Fassung beachten (Antrag auf periodische Genehmigung);
  • Sie müssen die in Art. 61 festgelegten geometrischen Grenzwerte einhalten. Außerdem müssen Sie die in Art. 62 des Gesetzesdekrets 285/92 und nachfolgenden Änderungen festgelegten Massenbegrenzungen einhalten. Insbesondere, im Falle der Sondertransporte, aufgrund ihrer Abmessungen gemäß Art. 13 Absatz 2 Punkt A) des Präsidialdekrets 495/92;
  • Sie müssen alle spezifischen Anforderungen und Genehmigungen gemäß Gesetz Nr. 298 vom 6. Juni 1974 und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen erfüllen, insbesondere im Falle von Transporten für Dritte.

Was benötigen Sie

  • Kopie des gesamten Fahrzeugscheines des Fahrzeuges oder der Fahrzeugkonvois;
  • Erklärung, dass die beigelegte Fotokopie des Fahrzeugscheins dem Original entspricht. Dieser Erklärung ist eine der folgenden Unterlagen beizufügen:

Die Kosten für diesen Dienst belaufen sich auf 32 Euro, was dem Wert von zwei Stempelmarken entspricht.


So wird es gemacht

  1. Laden Sie das Formular für die Durchfahrtsgenehmigung herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei;
  2. Senden Sie die Unterlagen per E-Mail an den Dienst für Sondertransporte an folgende Adresse: technisches.strassenamt@provinz.bz.it.

So geht es weiter

Der Dienst für Sondertransporte:

  1. prüft die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Ihnen eingereichten Unterlagen;
  2. fordert eine interne Stellungnahme des Straßendienstes an, der für den vom Verbot betroffenen Straßenabschnitt zuständig ist;
  3. Wenn die Unterlagen in Ordnung sind und alle Stellungnahmen positiv ausfallen, unterschreibt das Amt die Genehmigung;
  4. Die Genehmigung wird Ihnen per E-Mail zugesendet, die ausgedruckt und im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Bevor Sie die Fahrt antreten, sollten Sie Einsicht in alle in der Genehmigung angegebenen Auflagen nehmen;

Wenn Unterlagen fehlen oder die Stellungnahme negativ ausfällt, erhalten Sie eine E-Mail.


Zeiten und Fristen

Der Antrag muss mindestens 15 Tage vor dem Antritt der Fahrt eingereicht werden. Es gibt keinestillschweigende Zustimmung“. Die Fahrt kann erst nach Erhalt der Genehmigung unternommen werden

Die Genehmigung wird für den beantragten oder vereinbarten Zeitraum erteilt.


Häufig gestellte Fragen

Wo muss ich die Genehmigung beantragen, um Gemeindestraßen befahren zu können?

Der Antrag zur Durchfahrtsgenehmigung ist bei der jeweiligen Gemeinde zu stellen.

Wo muss ich die Genehmigung beantragen, um Nebenstraßen zu befahren, die nicht als Gemeindestraßen klassifiziert sind?

Der Antrag zur Durchfahrtsgenehmigung für das Befahren von öffentlichen ländlichen Wege und von Güter- und Feldwegen, die im Landesgesetz vom 22. November 1988, Nr. 50 definiert sind, muss vom Antragsteller/von der Antragstellerin direkt an die entsprechenden Eigentümer/Eigentümerinnen der Straßen gerichtet werden. Das Gleiche gilt für Neben- und Bodenerschließungsstraßen, die im Landesgesetz vom 19. August 1991, Nr. 24 definiert sind.
Nebenstraßen sind Privatstraßen. Hierfür wird die Genehmigung von der Gemeinde nach Absprache mit den entsprechenden Eigentümern/Eigentümerinnen ausgestellt, weshalb der Antrag direkt bei der Gemeinde gestellt werden muss.
Die Genehmigung zum Befahren von Forststraßen muss direkt beim zuständigen Amt der Abteilung Forstdienst gestellt werden.

Woher weiß ich, wem die Straße gehört?

Sie können die offizielle Klassifizierung unter MapView oder anhand der Straßenbeschilderung an der Kreuzung am Straßenanfang kontrollieren.

Welche Kosten sind für jede spezielle Genehmigung vorgesehen?

Sie müssen für jede Genehmigung zwei Stempelmarken im Wert von 16 € erwerben.

Falls die Beschränkungnach dem Erhalt der Durchfahrtsgenehmigung durch eine niedrigere ersetzt wird, kann ich die Strecke dann trotzdem befahren?

Nein, Sie dürfen die Strecke nicht befahren und müssen einen neuen Antrag stellen.