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Dienstcode: 2140

Beiträge für die Verwaltung und Instandhaltung der Stützpunkte der Freiwilligen Feuerwehren

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Beschreibung

Die Agentur für Bevölkerungsschutz bezuschusst einen Teil der Kosten für den Betrieb und die ordentliche Instandhaltung der Ausrüstungen der Bezirksstützpunkte der Freiwilligen Feuerwehrbezirke.


Wer kann den Dienst nutzen

Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren.


Voraussetzungen

Vorlage des Landesprogramms für die Ausrüstung der Bezirksstützpunkte bis Januar jedes Jahres mit einer Auflistung der Ausrüstung und der gemäß Anlage B festgelegten Beträge.


Was benötigen Sie

Um den Dienst zu beantragen, müssen Sie das Landesprogramm mit Auflistung der Ausrüstungen und Beträgen vorbereiten.
Dieser Dienst ist kostenlos.


So geht es weiter

  1. Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert die Voraussetzungen;
  2. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung per Post;
  3. Im Falle der Gewährung muss der Begünstigte die Abrechnung der Ausgaben bis zum Ende des Folgejahres vorlegen.

Zeiten und Fristen

Die Frist für die Einreichung des Antrags läuft jedes Jahr im Januar ab.
Die Frist für die Berichterstattung endet am Ende des Jahres, das auf die Gewährungsmaßnahme folgt.