Beschreibung
Von der Agentur für Bevölkerungsschutz abgeschlossene Vereinbarungen mit organisierten Freiwilligengruppen, um sie in Zivilschutzeinsätze einzubinden, insbesondere im Fall von Katastrophen. Die Vereinbarungen betreffen Tätigkeiten in Spezialeinheiten wie Verpflegung, Sanitätsdienst und Rettung.
Die vertragsgebundenen Organisationen werden in ein eigenes Register als Freiwilligenorganisationen für den Zivilschutz eingetragen. Sie müssen die von der Landesregierung festgelegten Eignungskriterien erfüllen.
