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Dienstcode: 2139

Vereinbarungen mit Freiwilligenorganisationen für Zivilschutzmaßnahmen

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Beschreibung

Von der Agentur für Bevölkerungsschutz abgeschlossene Vereinbarungen mit organisierten Freiwilligengruppen, um sie in Zivilschutzeinsätze einzubinden, insbesondere im Fall von Katastrophen. Die Vereinbarungen betreffen Tätigkeiten in Spezialeinheiten wie Verpflegung, Sanitätsdienst und Rettung.
Die vertragsgebundenen Organisationen werden in ein eigenes Register als Freiwilligenorganisationen für den Zivilschutz eingetragen. Sie müssen die von der Landesregierung festgelegten Eignungskriterien erfüllen.


Wer kann den Dienst nutzen

Organisationen, die gemäß Artikel 5 des Landesgesetzes vom 1. Juli 1993, Nr. 11, in Abschnitt d) des Landesregisters der Freiwilligenorganisationen eingetragen sind.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen Ihre Organisation, deren Einsatzstruktur und die spezifischen Kompetenzen:

  • In Abschnitt d) des Landesregisters der Freiwilligenorganisationen gemäß Artikel 5 des Landesgesetzes vom 1. Juli 1993, Nr. 11, eingetragen sein;
  • über mindestens 50 Personen verfügen, die die Aufgaben der Spezialeinheit erfüllen können;
  • über einen geeigneten Sitz in mindestens vier der neun Bezirke der Feuerwehren Südtirols verfügen;
  • an jedem Sitz über eine geeignete taktische Einheit verfügen;
  • eine ausreichende Anzahl an Referenzen vorlegen, die die spezifische Kompetenz belegen.

So wird es gemacht

Sie können Ihr Ansuchen beim Amt für Zivilschutz stellen:

  • Sie müssen einen Antrag vorlegen, das vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin Ihrer Organisation unterzeichnet ist;
  • Sie müssen die Spezialeinheit angeben, mit der Sie zusammenarbeiten möchten;
  • Sie müssen alle Unterlagen beilegen.

So geht es weiter

  • Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert die Voraussetzungen;
  • Wenn die Überprüfung positiv ausfällt, wird mit der Organisation eine Vereinbarung abgeschlossen;
  • Ihre Organisation wird als Freiwilligenorganisation für den Zivilschutz in das entsprechende Verzeichnis eingetragen.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

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