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Dienstcode: 2137

Entschädigungen für freiwillige Feuerwehrleute und Hinterbliebene bei Unfall, Krankheit oder Tod

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Beschreibung

Ansuchen um Entschädigung im Fall von vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, Invalidität oder Tod aufgrund eines Dienstunfalls für freiwillige Feuerwehrleute und deren Hinterbliebene. Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, Invalidität oder Tod aufgrund eines Dienstunfalls haben verletzte oder erkrankte freiwillige Feuerwehrleute sowie deren Hinterbliebene Anspruch auf Schadenersatz, den sie persönlich beantragen können. Es können folgende Entschädigungen beantragt werden:

  • eine tägliche Entschädigung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit;
  • die Rückerstattung der Aufwendungen für ärztliche Behandlungen, Krankenhaus- und Klinikaufenthalte, Operationen, Therapien, Medikamente und Krankentransporte;
  • die Entschädigung bei dauernder Invalidität;
  • eine monatliche Zulage für die dauernde persönliche Betreuung;
  • eine jährliche Rente sowie eine einmalige außerordentliche Zuwendung für die anspruchsberechtigten Hinterbliebenen im Todesfall;
  • eine Rückerstattung der Reise- und Aufenthaltskosten für therapeutische Behandlungen und Pflegeleistungen;
  • die Rückerstattung der Kostenbeteiligung für prothetische Versorgung;
  • die Rückerstattung der Kosten für die Überwindung oder Beseitigung architektonischer Barrieren oder für den Ankauf oder die Anpassung von Fahrzeugen.

Wer kann den Dienst nutzen

Freiwillige Feuerwehrmänner und freiwillige Feuerwehrfrauen. 



Was benötigen Sie

  • Meldung des eingetretenen Unfalls oder der Erkrankung;

  • Ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin bzw. des zuständigen Sanitätsbetriebs über:

  • Diagnose;

  • Beginn der Erkrankung;

  • Ende der Erkrankung.


So wird es gemacht

Das Ansuchen ist an den Landesverband der freiwilligen Feuerwehren Südtirols zu richten. Für weitere Informationen wenden Sie sich an den Landesverband der freiwilligen Feuerwehren Südtirols.


So geht es weiter

  • Die Unterlagen müssen beim Landesverband der freiwilligen Feuerwehren Südtirols eingereicht werden;
  • Der Landesverband der freiwilligen Feuerwehren Südtirols erhält Ihren Antrag;
  • Der Landesverband der freiwilligen Feuerwehren Südtirols leitet es anschließend an das Amt für Zivilschutz der Agentur für Bevölkerungsschutz weiter.

Zeiten und Fristen

Alle Meldungen müssen vom Dienstverantwortlichen innerhalb von 15 Tagen schriftlich eingereicht werden. Beizulegen sind die ärztlichen Zeugnisse des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin mit Beginn und Ende der Erkrankung sowie der Diagnose.



Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser. 

Rechtsgrundlagen

Dekret des Direktors der Agentur für Bevölkerungsschutz vom 4. September 2019, Nr. 97 – „Richtlinien für die Gewährung und Auszahlung von Entschädigungen an freiwillige Feuerwehrleute und an Hinterbliebene bei Dienstunfall, Krankheit oder Tod im Dienst oder infolge des Dienstes“. 

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