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Dienstcode: 2135

Beiträge für dringende Katastrophenschutzmaßnahmen

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Beschreibung

Mit diesem Dienst können Sie im Fall einer Katastrophe einen Beitrag beantragen, um Sofortmaßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und dringende Arbeiten zur Wiederherstellung der grundlegenden Infrastrukturen durchzuführen. Die örtliche Körperschaft übermittelt dem Amt für Zivilschutz eine schriftliche Mitteilung unmittelbar nach Feststellung der Gefahrenlage oder nach Eintritt des Schadensereignisses.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Gemeinden;
  • Bezirksgemeinschaften.

Was benötigen Sie

Dringende Zivilschutzmaßnahmen – Antrag auf Beitrag und ergänzender Beitrag 

Dringende Zivilschutzmaßnahmen – Ansuchen um teilweise Auszahlung des Beitrags 

Dringende Zivilschutzmaßnahmen – Ansuchen um endgültige Auszahlung des Beitrags 

Dringende Zivilschutzmaßnahmen – Erklärung für die teilweise und endgültige Auszahlung  

Dringende Zivilschutzmaßnahmen – Ausgabenverzeichnis für Arbeiten 

Soforthilfemaßnahmen 

  • Bericht mit Beschreibung der Gefahrenlage oder des Schadensereignisses und der erforderlichen Zivilschutzmaßnahme sowie mit einer Kostenschätzung; 
  • Erklärung über etwaige finanzielle Unterstützungen für dieselbe Zivilschutzmaßnahme. 

Dringende Vorbeugungsmaßnahmen 

  • Bericht mit Beschreibung der Gefahrenlage oder des Schadensereignisses und der erforderlichen Zivilschutzmaßnahme;  
  • Erklärung über eventuelle andere finanzielle Beihilfen für dieselbe Zivilschutzmaßnahme; 
  • Ausführungsprojekt oder andere Unterlagen, wenn dies bei dem Ortsaugenschein vereinbart wurde. 

Dieser Dienst ist gebührenfrei. 



So geht es weiter

Die Körperschaft übermittelt dem Amt für Bevölkerungsschutz die Mitteilung. 
Das Amt erhält die Mitteilung.
In der Regel lädt das Amt für Zivilschutz anschließend alle zuständigen Landesämter zu einem Ortsaugenschein ein und berät die örtliche Körperschaft dabei über die zu ergreifenden Zivilschutzmaßnahmen. 


Zeiten und Fristen

Der Beitragsantrag muss innerhalb der zwingenden Frist von 180 Tagen ab Feststellung der Gefahrenlage oder des Schadensereignisses beim Amt für Zivilschutz eingereicht werden.

Wenn der Landeshauptmann für das betreffende Gebiet den Katastrophenzustand ausruft oder der Staat den Notstand erklärt, kann der Antrag bis zum Datum der Aufhebung des Katastrophenzustands oder des Notstands gestellt werden.

Wenn die Landesregierung die Abgrenzung des von der Katastrophe betroffenen Gebietes beschließt, kann der Antrag innerhalb der im Abgrenzungsbeschluss festgelegten Frist gestellt werden. 


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden? 

Welche Kosten werden vom Amt für Zivilschutz anerkannt? 

Das Amt für Zivilschutz erkennt folgende Kosten an: 

  • Soforthilfemaßnahmen, 
  • die Kosten für die Zivilschutzmaßnahme, einschließlich der technischen Ausgaben, sofern sie angemessen sind und für den Zivilschutz relevant sind; 
  • dringende Vorbeugungsmaßnahmen,
  • Kosten der Zivilschutzmaßnahme, sofern sie angemessen sind und für den Zivilschutz relevant sind; 
  • technische Ausgaben in Form eines Pauschalbetrags von bis zu 18 % der anerkannten Baukosten; 
  • die Agentur für Bevölkerungsschutz kann einen Beitrag in Höhe von 80 % der anerkannten Kosten gewähren.