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Dienstcode: 2134

Beiträge und Finanzierungen für freiwillige Feuerwehren und deren Verbände

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Beschreibung

Der Dienst ermöglicht es, Beiträge, Zuschüsse und Finanzierungen für die Anschaffung und Wartung von Ausrüstungen für die Freiwilligen Feuerwehren zu erhalten.
Die Agentur für Bevölkerungsschutz gewährt die folgenden Beiträge, Zuschüsse und Finanzierungen:

  • Für die Anschaffung und außerordentliche Instandhaltung der Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren und für die Gefahrgutausrüstungen und die Sonderausrüstungen der einzelnen Bezirksstützpunkte;

  • Für die ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben des Landesverbandes der Freiwilligen Feuerwehren, der Bezirksverbände, der Landesfeuerwehrschule und der Genossenschaften mit beschränkter Haftung der Freiwilligen Feuerwehren;

  • Für den Betrieb und die ordentliche Instandhaltung der Ausrüstungen der Bezirksstützpunkte der Bezirksverbände und der einzelnen Freiwilligen Feuerwehren.

Die Investition darf, auch nur zum Teil, in der Regel erst erfolgen, nachdem der Antrag bei der Agentur für Bevölkerungsschutz eingereicht wurde. In begründeten Fällen kann diese Investition getätigt werden, nachdem zuvor bei einer anderen öffentlichen Körperschaft angesucht worden ist.


Wer kann den Dienst nutzen

Freiwillige Feuerwehren;

  • Landesfeuerwehrschule;

  • Genossenschaften mit beschränkter Haftung der Freiwilligen Feuerwehren.


  • Voraussetzungen

    Das Datum der vorgelegten Rechnung darf nicht mehr als ein Jahr ab dem Datum der Einreichung des Antrags bei der Agentur zurückliegen.


    Was benötigen Sie

    Für das Ansuchen müssen Sie Folgendes bereitlegen:

    • Die in den folgenden kriterien beschriebenen Unterlagen.

    Der Antrag enthält im Allgemeinen:

    • Die Daten des Antragstellers oder der Antragstellerin und der vertretenen Institution;
    • eine Beschreibung des Vorhabens;
    • eine Kostenangabe.

    Für gemeinnützige Organisationen und Freiwilligenorganisationen, die in das entsprechende Landesverzeichnis eingetragen und von der Stempelsteuer befreit sind, ist der Dienst kostenlos.