Beschreibung
- für die Durchführung von Vorbeugungs-, Soforthilfe- und Wiederherstellungsmaßnahmen, sowie jeder anderen geeigneten Maßnahme zur Erreichung dieser Zielsetzungen, einschließlich der Errichtung und Verwaltung eines Landesfunknetzes;
- für den Ankauf oder die Anmietung (auch Leasing), von Geräten, Maschinen, Anlagen und Fahrzeugen, auch Spezialfahrzeugen, welche bei Einsätzen im vorgenannten Bereich verwendet werden;
- für den Ankauf oder die Anmietung von unbeweglichen Gütern, einschließlich der Einrichtung für den Sitz der Institutionen sowie der Garagen und Lagerräume für die Unterbringung der im vorhergenannten Punkt angeführten Güter.
