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Dienstcode: 2133

Zuschüsse an Einrichtungen und Organisationen für Initiativen und Ausstattungen in den Bereichen Prävention und Erste Hilfe bei Katastrophen

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Beschreibung

Sie können von der Agentur für Bevölkerungsschutz Beiträge oder Unterstützungsgelder für Projekte im Zusammenhang mit Katastrophenvorbeugung und Soforthilfe erhalten:
  • für die Durchführung von Vorbeugungs-, Soforthilfe- und Wiederherstellungsmaßnahmen, sowie jeder anderen geeigneten Maßnahme zur Erreichung dieser Zielsetzungen, einschließlich der Errichtung und Verwaltung eines Landesfunknetzes;
  • für den Ankauf oder die Anmietung (auch Leasing), von Geräten, Maschinen, Anlagen und Fahrzeugen, auch Spezialfahrzeugen, welche bei Einsätzen im vorgenannten Bereich verwendet werden;
  • für den Ankauf oder die Anmietung von unbeweglichen Gütern, einschließlich der Einrichtung für den Sitz der Institutionen sowie der Garagen und Lagerräume für die Unterbringung der im vorhergenannten Punkt angeführten Güter.

Wer kann den Dienst nutzen

  • Verbände;
  • Institutionen;
  • gemeinnützige Organisationen, die im Bereich der Vorbeugung und Soforthilfe bei Katastrophen tätig sind.

Voraussetzungen

Das Projekt oder ein einzelner Teil des Projekts darf erst nach Gewährung des Beitrags durch die Agentur für Bevölkerungsschutz durchgeführt werden. Im gegenteiligen Fall wird kein Beitrag gewährt. Diese Bestimmung gilt nicht für die Anmietung oder einen Zusatzbeitrag.

Was benötigen Sie

Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

Für die Durchführung geeigneter Maßnahmen, um die Ziele der Vorbeugung und der Soforthilfe zu erreichen

Gemäß Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe a) des Landesgesetzes vom 12. Juli 1975, Nr. 34:

Für den Ankauf oder die Anmietung von Ausrüstungen

Gemäß Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe b) des Landesgesetzes vom 12. Juli 1975, Nr. 34:

Für den Ankauf eines beweglichen Gutes

  • Anlange der Kostenvoranschläge von mindestens drei Unternehmen;
  • Begründung der Unmöglichkeit, mehr als ein Unternehmen einzuladen;
  • wenn nicht das günstigste Angebot ausgewählt wird, Begründung dieser Entscheidung;
  • bei Ankauf eines beweglichen Gutes mit einem geschätzten Wert von unter 20.000,00 Euro (ohne MwSt.) kann von der Einholung mehrerer Kostenvoranschläge abgesehen werden, vorbehaltlich der Begründung der Wahl des Lieferanten.

Für den Ankauf oder die Anmietung von Liegenschaften

Gemäß Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c) des Landesgesetzes vom 12. Juli 1975, Nr. 34:

Gemeinnützige Organisationen (ONLUS) und ehrenamtliche Organisationen, die in das entsprechende Landesverzeichnis eingetragen sind, sind von der Stempelsteuer befreit.
 



Zeiten und Fristen

  • Der Antrag muss bis zum 15. Februar eines jeden Jahres eingereicht werden;
  • Das Projekt darf erst nach der Gewährung des Beitrags durch die Agentur für Bevölkerungsschutz beginnen.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Landesgesetz vom 12. Juli 1975, Nr. 34, Art. 1;
  • Kriterien für die Gewährung von Beiträgen an Organisationen ohne Gewinnabsicht für Vorhaben zur Vorbeugung und Soforthilfe im Katastrophenbereich, genehmigt mit:
    • Beschluss der Landesregierung vom 24. Januar 2005, Nr. 102 (veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 7/I-II vom 15.02.2005),
    • Beschluss der Landesregierung vom 10. April 2007, Nr. 1135 (veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 18/I-II vom 02.05.2007),
    • Beschluss der Landesregierung vom 05. Oktober 2009, Nr. 2422 (veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 43/I-II vom 20.10.2009),
    • Beschluss der Landesregierung vom 14. März 2011, Nr. 357 (veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 13/I-II vom 29.03.2011),
    • Beschluss der Landesregierung vom 27. Dezember 2012, Nr. 1934 (veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 2/I-II vom 08.01.2013) und
    • Beschluss der Landesregierung vom 13. Januar 2015, Nr. 21 (veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 3/I-II vom 20.1.2015).