Beschreibung
Der Dienst ermöglicht die Verwaltung von Konzessionen für die Nutzung der Funkumsetzerstationen des Landes Südtirol. Die Nutzung der Funkumsetzerstation muss den Zweck haben, eine Sendeanlage zu realisieren.
Die Erteilung der Konzession, die durch den Abschluss eines Konzessionsvertrags mit einer Laufzeit von sechs Jahren erfolgt, hängt von der positiven Stellungnahme des Amts für Zivilschutz ab, die vor allem die folgenden Punkte berücksichtigt:
die technischen Merkmale der zu installierenden Anlage;
die Kompatibilität der Frequenzen mit denen des Landesfunknetzes;
die Platzbesetzung;
die Statik des Masts;
bei Notwendigkeit den Vorrang der Nutzer laut Artikel 4 der Verordnung über die Nutzung der Funkumsetzerstationen des Landes.
