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Dienstcode: 2132

Genehmigung und Konzession für die Installation von Anlagen an Funkrelaisstandorten

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Beschreibung

Der Dienst ermöglicht die Verwaltung von Konzessionen für die Nutzung der Funkumsetzerstationen des Landes Südtirol. Die Nutzung der Funkumsetzerstation muss den Zweck haben, eine Sendeanlage zu realisieren.
Die Erteilung der Konzession, die durch den Abschluss eines Konzessionsvertrags mit einer Laufzeit von sechs Jahren erfolgt, hängt von der positiven Stellungnahme des Amts für Zivilschutz ab, die vor allem die folgenden Punkte berücksichtigt:

  • die technischen Merkmale der zu installierenden Anlage;

  • die Kompatibilität der Frequenzen mit denen des Landesfunknetzes;

  • die Platzbesetzung;

  • die Statik des Masts;

  • bei Notwendigkeit den Vorrang der Nutzer laut Artikel 4 der Verordnung über die Nutzung der Funkumsetzerstationen des Landes.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle Betroffenen.


Was benötigen Sie

Für das Ansuchen müssen Sie Folgendes bereitlegen:

Die Kosten für den Dienst belaufen sich auf 16 Euro, was dem Wert der Stempelmarke entspricht, außer in Fällen, in denen eine Befreiung von der Stempelsteuer vorgesehen ist.

Für die Nutzung der Funkumsetzerstationen des Landes muss die von der Landesregierung mit Beschluss vom 05. November 2012, Nr. 1614 festgelegte Konzessionsgebühr bezahlt werden. Die Konzessionsgebühren beziehen sich auf die gesamte Konzessionsdauer und setzen sich aus der Grundgebühr und den eventuellen Aufpreisen für die Besetzung einer Fläche, die größer ist als die in der Grundgebühr vorgesehene, zusammen. Weiters sind sie nach Art der territorialen Tätigkeit des Nutzers oder der Nutzerin (auf staatlicher oder überregionaler Ebene und auf regionaler Ebene, auf Landesebene oder auf lokale Ebene) und nach Umsetzerklassen (Hauptumsetzer, Zwischenumsetzer oder Endumsetzer) gestaffelt. Der Konzessionsinhaber oder die Konzessionsinhaberin muss bei Abschluss des Konzessionsvertrags eine unverzinsliche Kaution, auch in Form einer Bank- oder Versicherungsbürgschaft, in Höhe von zehn Prozent der Konzessionsgebühr stellen.




Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

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