Beschreibung
Lebensmittelbetriebe, die Zusatzstoffe, Aromen und Enzyme nicht tierischen Ursprungs für Lebensmittel herstellen, vertreiben oder lagern wollen, müssen zwecks Vertrieb die Zulassung ihrer Betriebsstätte beantragen.
Für die Zulassung von Betriebsstätten, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen (Verordnung (EG) 853/2004 in geltender Fassung) ist der Landestierärztliche Dienst der Autonomen Provinz Bozen zuständig.
