Im Auftrag des Amtes für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit führt der Dienst für Hygiene der Lebensmittel und Ernährung (SIAN) des Südtiroler Sanitätsbetriebes eine erste amtliche Kontrolle des Betriebs durch, um die Anforderungen hinsichtlich der Infrastruktur und der Ausrüstung zu überprüfen.
Wenn die amtliche Kontrolle zu einem „positiven” Ergebnis führt, erhalten Sie durch einen vom zuständigen Landesrat unterzeichneten Dekret die bedingte Zulassung für den Betrieb.
Innerhalb von drei Monaten nach Erlass des Dekrets über die bedingte Zulassung führt der Dienst für Hygiene der Lebensmittel und Ernährung (SIAN) des Südtiroler Sanitätsbetriebes eine zweite amtliche Kontrolle des Betriebs durch, um die übrigen einschlägigen Anforderungen des Lebensmittelrechts zu überprüfen.
Wenn die amtliche Kontrolle zu einem „positiven” Ergebnis führt: Sie erhalten durch einen vom zuständigen Landesrat unterzeichneten Dekret die endgültige Zulassung für den Betrieb. Die Daten des Betriebs werden in das entsprechende Landesverzeichnis und in das integrierte System für Handel, Import und Strukturen „S.INTE.S.I.S.” aufgenommen, das dem Betrieb einen alphanumerischen Code zuweist (zum Beispiel: CE IT AIP000 00).
Änderungen der bereits erteilten Anerkennung, strukturelle Änderungen, Änderungen an Anlagen, am technologischen Prozesse oder an den Produktionsbedingungen bereits zugelassenen Tätigkeiten; Änderungen der Identifikationsdaten des Unternehmens (Firmenbezeichnung, gesetzlicher Vertreter/gesetzliche Vertreterin, Firmensitz usw.) sowie die endgültige Einstellung der Tätigkeit sind dem Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit unverzüglich mitzuteilen. Hierzu ist das Formular Antrag auf Anerkennung oder Aktualisierung von Betrieben, die Nahrungsergänzungsmittel, mit Vitamine in dem Abschnitt auszufüllen, auf den sich die Änderung bezieht.