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Dienstcode: 2128

Gleichstellung von Studientiteln der früheren Ausbildungsordnung mit akademischen Titeln bei Gesundheitsberufen

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Beschreibung

Gleichstellung von Studientiteln nach vorheriger Ausbildungsordnung mit den akademischen Titeln im Bereich der Gesundheitsberufe.

Die Anerkennung der Gleichstellung von erworbenen Studientiteln gilt nur zum Zweck der Ausübung der Berufstätigkeit, sei es im Angestelltenverhältnis oder in freiberuflicher Ausübung, und für die Zulassung zur Weiterbildung nach der Grundausbildung.

Die Autonome Provinz Bozen führt nur die Voruntersuchungsphase durch.


Wer kann den Dienst nutzen

Diejenigen, die vor 1999 einen Studientitel erworben haben, der noch nicht mit den allgemeinen Dekreten des Ministeriums gleichgestellt wurde, und die Anerkennung der Gleichstellung der Studientiteln der vorheriger Ausbildungsordnung mit den akademischen Titeln im Gesundheitsbereich beantragen möchten.

 


Voraussetzungen

Um die Anerkennung zu beantragen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • im Besitz eines bis zum 17. März 1999 erworbenen Abschlusses sein. Der entsprechende Ausbildungskurs muss von der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol ordnungsgemäß genehmigt worden sein. Der Kurs muss bis zum 31. Dezember 1995 begonnen worden sein. Der Kurs muss im Gebiet der Provinz absolviert worden sein;
  • eine mindestens einjährige Berufserfahrung, auch nicht ununterbrochen, in den letzten fünf Jahren vor dem 10. Februar 2011 nachweisen können. Die Erfahrung muss sich auf eine Tätigkeit beziehen, die mit der für die Gesundheitsberufe vorgesehenen Tätigkeit vergleichbar ist, für die die Gleichwertigkeit des erworbenen Abschlusses beantragt wird.

Studientitel, die für das Verfahren zur Bewertung der Anerkennung der Gleichstellung zugelassen werden, müssen die in der Bekanntmachung angegebenen Merkmale besitzen.


Was benötigen Sie

Um die Anerkennung zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

Nützliche Formulare:

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.


So wird es gemacht

Sie können Ihren Antrag nur über:

Auf dem Umschlag des Einschreibens und in der Betreffzeile des PEC müssen Sie Folgendes angeben: „Domanda di riconoscimento dell’equivalenza ai titoli universitari dell’area sanitaria - L. 42/99“ (Antrag auf Anerkennung der Gleichstellung mit den akademischen Titeln im Gesundheitsbereich - Gesetz 42/99).


So geht es weiter

Die Anerkennung der Gleichstellung von Studientiteln nach der vorherigen Ausbildungsordnung mit den akademischen Titeln im Bereich der Gesundheitsberufe wird Ihnen vom Gesundheitsministerium erteilt.


Zeiten und Fristen

Sie können jederzeit den Antrag stellen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich einen Antrag bei der Autonomen Provinz Bozen stellen, wenn ich den Abschluss, für den ich die Gleichstellung beantrage, in einer anderen Region erworben habe?

Nein, Sie können den Antrag nur für Ausbildungen stellen, die von der Autonomen Provinz Bozen genehmigt und auf Provinzeben durchgeführt wurden.

Ich habe meine Ausbildung nach dem 17. Februar 1999 abgeschlossen. Kann ich trotzdem einen Antrag auf Gleichstellung einreichen?

Wenn die Ausbildung nach dem 17. Februar 1999 abgeschlossen wurde, wird Ihr Antrag auf Gleichstellung nicht angenommen.

Ich besitze ein Diplom als Pflegefachkraft, das ich 1990 in Bozen erlangt habe. Muss auch ich einen Antrag auf Gleichstellung einreichen?

Nein, viele der vor 1999 erlangten Studientitel wurden durch die Dekrete des Gesundheitsministeriums den Universitätsdiplomen gleichgestellt.

Ich habe einen im Ausland erlangten Studientitel, der von der Autonomen Provinz Bozen für gleichwertig erklärt wurde: Kann ich die Gleichstellung beantragen?

Nein, da ausländische Studientitel ausgeschlossen sind, für die beim Gesundheitsministerium ein Antrag auf Anerkennung der Qualifikation gestellt werden muss.