Kann ich einen Antrag bei der Autonomen Provinz Bozen stellen, wenn ich den Abschluss, für den ich die Gleichstellung beantrage, in einer anderen Region erworben habe?
Nein, Sie können den Antrag nur für Ausbildungen stellen, die von der Autonomen Provinz Bozen genehmigt und auf Provinzeben durchgeführt wurden.
Ich habe meine Ausbildung nach dem 17. Februar 1999 abgeschlossen. Kann ich trotzdem einen Antrag auf Gleichstellung einreichen?
Wenn die Ausbildung nach dem 17. Februar 1999 abgeschlossen wurde, wird Ihr Antrag auf Gleichstellung nicht angenommen.
Ich besitze ein Diplom als Pflegefachkraft, das ich 1990 in Bozen erlangt habe. Muss auch ich einen Antrag auf Gleichstellung einreichen?
Nein, viele der vor 1999 erlangten Studientitel wurden durch die Dekrete des Gesundheitsministeriums den Universitätsdiplomen gleichgestellt.
Ich habe einen im Ausland erlangten Studientitel, der von der Autonomen Provinz Bozen für gleichwertig erklärt wurde: Kann ich die Gleichstellung beantragen?
Nein, da ausländische Studientitel ausgeschlossen sind, für die beim Gesundheitsministerium ein Antrag auf Anerkennung der Qualifikation gestellt werden muss.